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Nehemia - Kapitel 6

Mordpläne gegen Nehemia - Vollendung der Mauer

1 Und es geschah, als Sanballat und Tobija und Geschem, der Araber, und unsere übrigen Feinde vernahmen, daß ich die Mauer gebaut hätte und daß kein Riß mehr darin wäre, - doch hatte ich bis zu jener Zeit die Flügel noch nicht in die Tore eingesetzt - 2 da sandten Sanballat und Geschem zu mir und ließen mir sagen: Komm und laß uns in einem der Dörfer im Tale von Ono miteinander zusammentreffen! Sie gedachten aber, mir Böses zu tun. 3 Und ich sandte Boten zu ihnen und ließ ihnen sagen: Ich führe ein großes Werk aus und kann nicht hinabkommen. Warum sollte das Werk ruhen, wenn ich es ließe und zu euch hinabkäme? 4 Und sie sandten auf diese Weise viermal zu mir, und ich erwiderte ihnen auf diesselbe Weise. 5 Da sandte Sanballat auf diese Weise zum fünften Male seinen Diener zu mir mit einem offenen Briefe in seiner Hand. 6 Darin stand geschrieben: Unter den Nationen verlautet, und Gaschmu sagt es, daß ihr, du und die Juden, euch zu empören gedenket; darum bauest du die Mauer; und du wollest, nach diesem Gerücht, ihr König werden; (Esra 4.12) 7 auch habest du Propheten bestellt, damit sie in Jerusalem über dich ausrufen und sagen: Es ist ein König in Juda! Und nun wird der König diese Gerüchte vernehmen. So komm nun, daß wir uns zusammen beraten. 8 Da sandte ich zu ihm und ließ ihm sagen: Es ist nicht geschehen nach diesen Worten, die du sprichst; sondern aus deinem eigenen Herzen erdichtest du sie. 9 Denn sie alle wollten uns in Furcht setzen, indem sie sprachen: Ihre Hände werden von dem Werke ablassen, und es wird nicht ausgeführt werden. - Und nun, stärke meine Hände! 10 Und ich kam in das Haus Schemajas, des Sohnes Delajas, des Sohnes Mehetabeels, der sich eingeschlossen hatte. Und er sprach: Laß uns im Hause Gottes, im Innern des Tempels, zusammenkommen und die Türen des Tempels verschließen; denn sie werden kommen, dich zu ermorden; und zwar werden sie bei der Nacht kommen, dich zu ermorden. 11 Aber ich sprach: Ein Mann wie ich sollte fliehen? und wie könnte einer, wie ich bin, in den Tempel hineingehen und am Leben bleiben? Ich will nicht hineingehen! 12 Und ich merkte, daß nicht Gott ihn gesandt hatte; sondern er sprach diese Weissagung wider mich, und Tobija und Sanballat hatten ihn gedungen. 13 Darum war er gedungen, damit ich mich fürchten und also tun und mich versündigen sollte, und damit sie ein böses Gerücht hätten, auf daß sie mich verlästern könnten. - (4. Mose 18.7) 14 Gedenke es, mein Gott, dem Tobija und dem Sanballat nach diesen ihren Werken, und auch der Prophetin Noadja und den übrigen Propheten, die mich in Furcht setzen wollten! 15 Und die Mauer wurde vollendet am 25. des Elul, in 52 Tagen. 16 Und es geschah, als alle unsere Feinde es hörten, da fürchteten sich alle Nationen, die rings um uns her waren, und sie sanken sehr in ihren Augen; und sie erkannten, daß dieses Werk von unserem Gott aus geschehen war. 17 Auch ließen in jenen Tagen Edle von Juda viele Briefe an Tobija abgehen, und solche von Tobija kamen an sie. 18 Denn es gab viele in Juda, die ihm geschworen hatten, denn er war ein Schwiegersohn Schekanjas, des Sohnes Arachs; und sein Sohn Jochanan hatte die Tochter Meschullams, des Sohnes Berekjas, genommen. 19 Auch redeten sie vor mir von seinen guten Taten und hinterbrachten ihm meine Worte; und Tobija sandte Briefe, um mich in Furcht zu setzen.

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3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."