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Nehemia - Kapitel 5

Schuldenerlaß - Nehemias Selbstlosigkeit

1 Und es entstand ein großes Geschrei des Volkes und ihrer Weiber gegen ihre Brüder, die Juden. 2 Und es gab solche, die da sprachen: Unserer Söhne und unserer Töchter, unser sind viele; und wir müssen Getreide erhalten, daß wir essen und leben! 3 Und es gab solche, die da sprachen: Wir mußten unsere Felder und unsere Weinberge und unsere Häuser verpfänden, daß wir Getreide erhielten in der Hungersnot. 4 Und es gab solche, die da sprachen: Wir haben Geld entlehnt auf unsere Felder und unsere Weinberge für die Steuer des Königs. 5 Und nun, unser Fleisch ist wie das Fleisch unserer Brüder, unsere Kinder sind wie ihre Kinder; und siehe, wir müssen unsere Söhne und unsere Töchter dem Knechtsdienst unterwerfen; und manche von unseren Töchtern sind schon unterworfen, und es steht nicht in der Macht unserer Hände, sie zu lösen; unsere Felder und unsere Weinberge gehören ja anderen. 6 Und als ich ihr Geschrei und diese Worte hörte, wurde ich sehr zornig. 7 Und mein Herz pflegte Rats in mir, und ich haderte mit den Edlen und mit den Vorstehern und sprach zu ihnen: Auf Wucher leihet ihr, ein jeder seinem Bruder! Und ich veranstaltete eine große Versammlung gegen sie; (2. Mose 22.24) 8 und ich sprach zu ihnen: Wir haben unsere Brüder, die Juden, welche den Nationen verkauft waren, soweit es uns möglich war, losgekauft; und ihr wollt gar eure Brüder verkaufen? Und sie sollen sich uns verkaufen? Da schwiegen sie und fanden keine Antwort. 9 Und ich sprach: Nicht gut ist die Sache, die ihr tut! Solltet ihr nicht in der Furcht unseres Gottes wandeln, daß wir nicht den Nationen, unseren Feinden, zum Hohne seien? 10 Aber auch ich, meine Brüder und meine Diener, wir haben ihnen Geld und Getreide auf Zins geliehen. Laßt uns doch diesen Zins erlassen! 11 Gebet ihnen doch gleich heute ihre Felder, ihre Weinberge, ihre Olivengärten und ihre Häuser zurück; und erlaßt ihnen den Hundertsten von dem Gelde und dem Getreide, dem Moste und dem Öle, welches ihr ihnen auf Zins geliehen habt. 12 Da sprachen sie: Wir wollen es zurückgeben und nichts von ihnen fordern; wir wollen also tun, wie du sagst. Und ich rief die Priester und ließ sie schwören, nach diesem Worte zu tun. 13 Auch schüttelte ich meinen Busen aus und sprach: So möge Gott jedermann, der dieses Wort nicht aufrecht halten wird, aus seinem Hause und aus seinem Erwerbe schütteln; und so sei er ausgeschüttelt und ausgeleert! Und die ganze Versammlung sprach: Amen! Und sie lobten Jehova. Und das Volk tat nach diesem Worte. 14 Auch von dem Tage an, da er mich bestellt hatte, um ihr Landpfleger zu sein im Lande Juda, vom 20 Jahre bis zum 32 Jahre des Königs Artasasta, zwölf Jahre lang, habe ich mit meinen Brüdern die Speise des Landpflegers nicht gegessen. 15 Aber die früheren Landpfleger, die vor mir gewesen waren, hatten das Volk beschwert und Brot und Wein von ihnen genommen, nebst vierzig Sekel Silber; auch ihre Diener schalteten willkürlich über das Volk. Ich aber tat nicht also, aus Furcht vor Gott. 16 Und auch an dem Werke dieser Mauer griff ich mit an; und wir kauften kein Feld; und alle meine Diener waren daselbst zum Werke versammelt. 17 Und die Juden, sowohl die Vorsteher, 150 Mann, als auch die, welche aus den Nationen, die ringsumher wohnten, zu uns kamen, waren an meinem Tische. 18 Und was für einen Tag zubereitet wurde: ein Rind, sechs ausgewählte Schafe und Geflügel wurden mir zubereitet; und alle zehn Tage an allerlei Wein die Fülle; und trotzdem forderte ich nicht die Speise des Landpflegers, denn der Dienst lastete schwer auf diesem Volke. 19 Gedenke mir, mein Gott, zum Guten, alles, was ich für dieses Volk getan habe! (Nehemia 13.14) (Nehemia 13.22) (Nehemia 13.31)

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3. Mose - Kapitel 27

Gesetz über Gelübde und Zehnten

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein Gelübde erfüllt, so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für Jehova sein. (4. Mose 30.1) 3 Und es sei deine Schätzung eines Mannes von zwanzig Jahren alt bis zu sechzig Jahren alt, und zwar sei deine Schätzung fünfzig Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums; 4 Und wenn es ein Weib ist, so sei deine Schätzung dreißig Sekel. 5 Und wenn es von fünf Jahren alt bis zu zwanzig Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person zwanzig Sekel, und einer weiblichen zehn Sekel; 6 Und wenn es von einem Monat alt bis zu fünf Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben fünf Sekel Silber, und deine Schätzung eines Mädchens drei Sekel Silber; 7 und wenn es von sechzig Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein Mann ist, fünfzehn Sekel, und eines Weibes zehn Sekel. 8 Und wenn der Gelobende zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen. 9 Und wenn es ein Vieh ist, wovon man Jehova eine Opfergabe darbringt, so soll alles, was man Jehova davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes um ein schlechtes, oder ein schlechtes um ein gutes; und wenn man dennoch Vieh um Vieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein. 11 Und wenn es irgend ein unreines Vieh ist, wovon man Jehova keine Opfergabe darbringt, so soll man das Vieh vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei; nach deiner, des Priesters, Schätzung, also soll es sein. 13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen. 14 Und wenn jemand sein Haus heiligt, daß es Jehova heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der Priester es schätzt, also soll es festgestellt sein. 15 Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören. 16 Und wenn jemand von dem Felde seines Eigentums Jehova heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat zu fünfzig Sekel Silber. 17 Wenn er vom Jubeljahre an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein; 18 und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum Jubeljahre übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden. 19 Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben. 20 Und wenn er das Feld nicht löst, oder wenn er das Feld einem anderen Manne verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden; 21 und das Feld soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht, Jehova heilig sein, wie ein verbanntes Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören. 22 Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Felde seines Eigentums gehört, Jehova heiligt, 23 so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum Jubeljahre; und er soll deine Schätzung am gleichen Tage, als ein dem Jehova Heiliges, entrichten. 24 Im Jubeljahre soll das Feld wieder an den kommen, von welchem er es gekauft hatte, an den, welchem das Land eigentümlich gehörte. (3. Mose 25.10) 25 Und all deine Schätzung soll nach dem Sekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Sekel sein. 26 Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt Jehova gehört, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört Jehova. (2. Mose 13.2) 27 Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung. - 28 Jedoch alles Verbannte, das jemand dem Jehova verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem Jehova hochheilig. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Alles, was an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: es soll gewißlich getötet werden. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört Jehova; er ist Jehova heilig. (4. Mose 18.21) 31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen. 32 Und aller Zehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem, was unter dem Stabe vorüberzieht, das Zehnte soll Jehova heilig sein; 33 man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, welche Jehova dem Mose auf dem Berge Sinai an die Kinder Israel aufgetragen hat. (3. Mose 26.46)