Nehemia - Kapitel 4
1 Und es geschah, als Sanballat hörte, daß wir die Mauer bauten, da wurde er zornig und ärgerte sich sehr. Und er spottete über die Juden 2 und sprach vor seinen Brüdern und dem Heere von Samaria und sagte: Was machen die ohnmächtigen Juden? Wird man es ihnen zulassen? Werden sie opfern? Werden sie es an diesem Tage vollenden? Werden sie die Steine aus den Schutthaufen wieder beleben, da sie doch verbrannt sind? 3 Und Tobija, der Ammoniter, stand neben ihm und sprach: Was sie auch bauen; wenn ein Fuchs hinaufstiege, so würde er ihre steinerne Mauer auseinander reißen! - 4 Höre, unser Gott, denn wir sind zur Verachtung geworden; und bringe ihren Hohn auf ihren Kopf zurück, und gib sie dem Raube hin in einem Lande der Gefangenschaft! 5 Und decke ihre Ungerechtigkeit nicht zu, und ihre Sünde werde nicht ausgelöscht vor deinem Angesicht! Denn sie haben dich gereizt angesichts der Bauenden. - 6 Aber wir bauten weiter an der Mauer; und die ganze Mauer wurde bis zur Hälfte geschlossen, und das Volk hatte Mut zur Arbeit. 7 Und es geschah, als Sanballat und Tobija und die Araber und die Ammoniter und die Asdoditer hörten, daß die Herstellung der Mauern Jerusalems zunahm, daß die Risse sich zu schließen begannen, da wurden sie sehr zornig. 8 Und sie verschworen sich alle miteinander, zu kommen, um wider Jerusalem zu streiten und Schaden darin anzurichten. 1 9 Da beteten wir zu unserem Gott und stellten aus Furcht vor ihnen Tag und Nacht Wachen gegen sie auf. 2 10 Und Juda sprach: Die Kraft der Lastträger sinkt, und des Schuttes ist viel, und so vermögen wir nicht mehr an der Mauer zu bauen. 11 Unsere Widersacher aber sprachen: Sie sollen es nicht wissen, noch sollen sie es sehen, bis wir mitten unter sie kommen und sie erschlagen und dem Werke Einhalt tun. 12 Und es geschah, als die Juden, welche neben ihnen wohnten, kamen und uns wohl zehnmal sagten, aus allen Orten her: Kehret zu uns zurück! 13 da stellte ich an niedrigen Stellen des Raumes hinter der Mauer an nackten Plätzen, - da stellte ich das Volk auf nach den Geschlechtern, mit ihren Schwertern, ihren Lanzen und ihren Bogen. 14 Und ich sah zu und machte mich auf und sprach zu den Edlen und zu den Vorstehern und zu dem übrigen Volke: Fürchtet euch nicht vor ihnen! Gedenket des Herrn, des großen und furchtbaren, und streitet für eure Brüder, eure Söhne und eure Töchter, eure Weiber und eure Häuser! 15 Und es geschah, als unsere Feinde hörten, daß es uns kundgeworden war, und daß Gott ihren Rat vereitelt hatte, da kehrten wir alle zur Mauer zurück, ein jeder an sein Werk. 16 Und es geschah von jenem Tage an, daß die Hälfte meiner Diener an dem Werke arbeitete, während die andere Hälfte die Lanzen und die Schilde und die Bogen und die Panzer hielt; und die Obersten waren hinter dem ganzen Hause Juda, 17 welches an der Mauer baute.Und die Lastträger luden auf, mit der einen Hand am Werke arbeitend, während die andere die Waffe hielt. 18 Und die Bauenden hatten ein jeder sein Schwert um seine Lenden gegürtet und bauten. Und der in die Posaune stieß, war neben mir. - 19 Und ich sprach zu den Edlen und zu den Vorstehern und zu dem übrigen Volke: Das Werk ist groß und weitläufig, und wir sind auf der Mauer zerstreut, einer von dem anderen entfernt. 20 An dem Orte, wo ihr den Schall der Posaune hören werdet, dahin versammelt euch zu uns. Unser Gott wird für uns streiten! 21 So arbeiteten wir an dem Werke, und die Hälfte von ihnen hielt die Lanzen vom Aufgang der Morgenröte an, bis die Sterne hervortraten. 22 Auch sprach ich in selbiger Zeit zu dem Volke: Ein jeder übernachte mit seinem Diener innerhalb Jerusalems, so daß sie uns des Nachts zur Wache und des Tages zum Werke dienen. 23 Und weder ich, noch meine Brüder, noch meine Diener, noch die Männer der Wache, die in meinem Gefolge waren, zogen unsere Kleider aus; ein jeder hatte seine Waffe zu seiner Rechten.2. Mose - Kapitel 21
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. 3, 4, 5 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. 6, 7, 8 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. 9 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. 10, 11, 12 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. 13, 14 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' 15, 16 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' 17, 18 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' 19, 20, 21 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, 22, 23, 24 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. 25 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' 26Querverweise
1 Nehemia 1.5: Ach, Jehova, Gott des Himmels, du, der große und furchtbare Gott, der den Bund und die Güte denen bewahrt, die ihn lieben und seine Gebote halten:
2 Hiob 5.12: Der zunichte macht die Anschläge der Listigen, und ihre Hände führen den Plan nicht aus;
3 3. Mose 25.39-40: Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner,
4 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahre sollst du ihn frei von dir entlassen.
5 Jeremia 34.14: Am Ende von sieben Jahren sollt ihr ein jeder seinen Bruder entlassen, den Hebräer, der sich dir verkauft hat; er soll dir sechs Jahre dienen, und dann sollst du ihn frei von dir entlassen. Aber eure Väter hörten nicht auf mich und neigten ihr Ohr nicht.
6 2. Mose 22.7-8: So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;
7 2. Mose 22.27: denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -
8 5. Mose 1.17: Ihr sollt nicht die Person ansehen im Gericht; den Kleinen wie den Großen sollt ihr hören; ihr sollt euch vor niemand fürchten, denn das Gericht ist Gottes. Die Sache aber, die zu schwierig für euch ist, sollt ihr vor mich bringen, daß ich sie höre.
9 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.
10 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, durch den Menschen soll sein Blut vergossen werden; denn im Bilde Gottes hat er den Menschen gemacht.
11 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten. -
12 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: Du sollst nicht töten; wer aber irgend töten wird, wird dem Gericht verfallen sein.
13 4. Mose 35.6: Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben.
14 5. Mose 19.4: Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht,
15 1. Könige 2.29: Und es wurde dem König Salomo berichtet: Joab ist zum Zelte Jehovas geflohen, und siehe, er ist neben dem Altar. Da sandte Salomo Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe hin, stoße ihn nieder!
16 1. Könige 2.31: Und der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und stoße ihn nieder, und begrabe ihn; und so tue das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir und von dem Hause meines Vaters hinweg.
17 5. Mose 24.7: Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, von den Kindern Israel, stiehlt, und ihn als Sklaven behandelt oder ihn verkauft, so soll selbiger Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.
18 1. Timotheus 1.10: Hurer, Knabenschänder, Menschenräuber, Lügner, Meineidige, und wenn etwas anderes der gesunden Lehre zuwider ist,
19 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter verachtet! und das ganze Volk sage: Amen!
20 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, dessen Leuchte wird erlöschen in tiefster Finsternis.
21 Matthäus 15.4: denn Gott hat geboten und gesagt: "Ehre den Vater und die Mutter!" und: "Wer Vater oder Mutter flucht, soll des Todes sterben."
22 3. Mose 24.19-20: Und wenn jemand seinem Nächsten eine Verletzung zufügt: wie er getan hat, also soll ihm getan werden:
23 5. Mose 19.21: Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!
24 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß gesagt ist: Auge um Auge, und Zahn um Zahn.
25 1. Mose 9.5: und wahrlich, euer Blut, nach euren Seelen, werde ich fordern; von jedem Tiere werde ich es fordern, und von der Hand des Menschen, von der Hand eines jeden, seines Bruders, werde ich die Seele des Menschen fordern.
26 Lukas 19.8: Zachäus aber stand und sprach zu dem Herrn: Siehe, Herr, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und wenn ich von jemand etwas durch falsche Anklage genommen habe, so erstatte ich es vierfältig.