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Nehemia - Kapitel 4

1 Und es geschah, als Sanballat hörte, daß wir die Mauer bauten, da wurde er zornig und ärgerte sich sehr. Und er spottete über die Juden 2 und sprach vor seinen Brüdern und dem Heere von Samaria und sagte: Was machen die ohnmächtigen Juden? Wird man es ihnen zulassen? Werden sie opfern? Werden sie es an diesem Tage vollenden? Werden sie die Steine aus den Schutthaufen wieder beleben, da sie doch verbrannt sind? 3 Und Tobija, der Ammoniter, stand neben ihm und sprach: Was sie auch bauen; wenn ein Fuchs hinaufstiege, so würde er ihre steinerne Mauer auseinander reißen! - 4 Höre, unser Gott, denn wir sind zur Verachtung geworden; und bringe ihren Hohn auf ihren Kopf zurück, und gib sie dem Raube hin in einem Lande der Gefangenschaft! 5 Und decke ihre Ungerechtigkeit nicht zu, und ihre Sünde werde nicht ausgelöscht vor deinem Angesicht! Denn sie haben dich gereizt angesichts der Bauenden. - 6 Aber wir bauten weiter an der Mauer; und die ganze Mauer wurde bis zur Hälfte geschlossen, und das Volk hatte Mut zur Arbeit. 7 Und es geschah, als Sanballat und Tobija und die Araber und die Ammoniter und die Asdoditer hörten, daß die Herstellung der Mauern Jerusalems zunahm, daß die Risse sich zu schließen begannen, da wurden sie sehr zornig. 8 Und sie verschworen sich alle miteinander, zu kommen, um wider Jerusalem zu streiten und Schaden darin anzurichten. (Nehemia 1.5) 9 Da beteten wir zu unserem Gott und stellten aus Furcht vor ihnen Tag und Nacht Wachen gegen sie auf. (Hiob 5.12) 10 Und Juda sprach: Die Kraft der Lastträger sinkt, und des Schuttes ist viel, und so vermögen wir nicht mehr an der Mauer zu bauen. 11 Unsere Widersacher aber sprachen: Sie sollen es nicht wissen, noch sollen sie es sehen, bis wir mitten unter sie kommen und sie erschlagen und dem Werke Einhalt tun. 12 Und es geschah, als die Juden, welche neben ihnen wohnten, kamen und uns wohl zehnmal sagten, aus allen Orten her: Kehret zu uns zurück! 13 da stellte ich an niedrigen Stellen des Raumes hinter der Mauer an nackten Plätzen, - da stellte ich das Volk auf nach den Geschlechtern, mit ihren Schwertern, ihren Lanzen und ihren Bogen. 14 Und ich sah zu und machte mich auf und sprach zu den Edlen und zu den Vorstehern und zu dem übrigen Volke: Fürchtet euch nicht vor ihnen! Gedenket des Herrn, des großen und furchtbaren, und streitet für eure Brüder, eure Söhne und eure Töchter, eure Weiber und eure Häuser! 15 Und es geschah, als unsere Feinde hörten, daß es uns kundgeworden war, und daß Gott ihren Rat vereitelt hatte, da kehrten wir alle zur Mauer zurück, ein jeder an sein Werk. 16 Und es geschah von jenem Tage an, daß die Hälfte meiner Diener an dem Werke arbeitete, während die andere Hälfte die Lanzen und die Schilde und die Bogen und die Panzer hielt; und die Obersten waren hinter dem ganzen Hause Juda, 17 welches an der Mauer baute.Und die Lastträger luden auf, mit der einen Hand am Werke arbeitend, während die andere die Waffe hielt. 18 Und die Bauenden hatten ein jeder sein Schwert um seine Lenden gegürtet und bauten. Und der in die Posaune stieß, war neben mir. - 19 Und ich sprach zu den Edlen und zu den Vorstehern und zu dem übrigen Volke: Das Werk ist groß und weitläufig, und wir sind auf der Mauer zerstreut, einer von dem anderen entfernt. 20 An dem Orte, wo ihr den Schall der Posaune hören werdet, dahin versammelt euch zu uns. Unser Gott wird für uns streiten! 21 So arbeiteten wir an dem Werke, und die Hälfte von ihnen hielt die Lanzen vom Aufgang der Morgenröte an, bis die Sterne hervortraten. 22 Auch sprach ich in selbiger Zeit zu dem Volke: Ein jeder übernachte mit seinem Diener innerhalb Jerusalems, so daß sie uns des Nachts zur Wache und des Tages zum Werke dienen. 23 Und weder ich, noch meine Brüder, noch meine Diener, noch die Männer der Wache, die in meinem Gefolge waren, zogen unsere Kleider aus; ein jeder hatte seine Waffe zu seiner Rechten.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)