1Und Eljaschib, der Hohepriester, und seine Brüder, die Priester, machten sich auf und bauten das Schaftor; sie heiligten es und setzten seine Flügel ein. Und sie heiligten es bis an den Turm Mea, bis an den Turm Hananel.2Und ihm zur Seite bauten die Männer von Jericho. Und ihnen zur Seite baute Sakkur, der Sohn Imris.3Und das Fischtor bauten die Söhne Senaas; sie bälkten es und setzten seine Flügel, seine Klammern und seine Riegel ein.4Und ihnen zur Seite besserte aus Meremoth, der Sohn Urijas, des Sohnes Hakkoz'. Und ihm zur Seite besserte aus Meschullam, der Sohn Berekja, des Sohnes Meschesabeels. Und ihm zur Seite besserte aus Zadok, der Sohn Baanas.5Und ihm zur Seite besserten die Tekoiter aus; aber die Vornehmen unter ihnen beugten ihren Nacken nicht unter den Dienst ihres Herrn.6Und das Tor der alten Mauer besserten aus Jojada, der Sohn Paseachs, und Meschullam, der Sohn Besodjas; sie bälkten es und setzten seine Flügel, seine Klammern und seine Riegel ein.7Und ihnen zur Seite besserten aus Melatja, der Gibeoniter, und Jadon, der Meronothiter, Männer von Gibeon und Mizpa, gegen den Gerichtsstuhl des Landpflegers diesseit des Stromes hin.8Ihnen zur Seite besserte aus Ussiel, der Sohn Harchajas, welche Goldschmiede waren. Und ihm zur Seite besserte aus Hananja, von den Salbenmischern. Und sie ließen Jerusalem bis an die breite Mauer, wie es war.9Und ihm zur Seite besserte aus Rephaja, der Sohn Hurs, der Oberste des halben Bezirks von Jerusalem.10Und ihm zur Seite besserte aus Jedaja, der Sohn Harumaphs, und zwar seinem Hause gegenüber. Und ihm zur Seite besserte aus Hattusch, der Sohn Haschabnejas.11Malkija, der Sohn Harims, und Haschub, der Sohn Pachath-Moabs, besserten eine andere Strecke aus und den Ofenturm.12Und ihnen zur Seite besserte aus Schallum, der Sohn Hallochesch', der Oberste des anderen halben Bezirks von Jerusalem, er und seine Töchter.13Das Taltor besserten aus Hanun und die Bewohner von Sanoach; sie bauten es und setzten seine Flügel, seine Klammern und seine Riegel ein, und bauten tausend Ellen an der Mauer bis zum Misttore.14Und das Misttor besserte aus Malkija, der Sohn Rekabs, der Oberste des Bezirks von Beth-Kerem; er baute es und setzte seine Flügel, seine Klammern und seine Riegel ein.15Und das Quelltor besserte aus Schallun, der Sohn Kol-Hoses, der Oberste des Bezirks von Mizpa; er baute es und überdachte es und setzte seine Flügel, seine Klammern und seine Riegel ein; und er baute die Mauer am Teiche Siloah bei dem Garten des Königs und bis zu den Stufen, welche von der Stadt Davids hinabgehen.(Johannes 9.7)16Nächst ihm besserte aus Nehemia, der Sohn Asbuks, der Oberste des halben Bezirks von Beth-Zur, bis gegenüber den Gräbern Davids und bis zu dem Teiche, der angelegt worden war, und bis zu dem Hause der Helden.17Nächst ihm besserten aus die Leviten, Rechum, der Sohn Banis. Ihm zur Seite besserte aus Haschabja, der Oberste des halben Bezirks von Kehila, für seinen Bezirk.18Nächst ihm besserten aus ihre Brüder, Bawai, der Sohn Henadads, der Oberste des anderen halben Bezirks von Kehila.19Und ihm zur Seite besserte Eser, der Sohn Jeschuas, der Oberste von Mizpa, eine andere Strecke aus, gegenüber dem Aufgang zum Zeughause des Winkels.20Nächst ihm besserte Baruk, der Sohn Sabbais, eine andere Strecke eifrig aus, vom Winkel bis zum Eingang des Hauses Eljaschibs, des Hohenpriesters.(Nehemia 3.1)21Nächst ihm besserte Meremoth, der Sohn Urijas, des Sohnes Hakkoz', eine andere Strecke aus, vom Eingang des Hauses Eljaschibs bis zum Ende des Hauses Eljaschibs.(Esra 8.33)22Und nächst ihm besserten aus die Priester, die Männer des Jordankreises.23Nächst ihnen besserten aus Benjamin und Haschub, ihrem Hause gegenüber. Nächst ihnen besserte aus Asarja, der Sohn Maasejas, des Sohnes Ananjas, neben seinem Hause.24Nächst ihm besserte Binnui, der Sohn Henadads, eine andere Strecke aus, vom Hause Asarjas bis an den Winkel und bis an die Ecke.25Palal, der Sohn Usais, besserte aus gegenüber dem Winkel und dem hohen Turme, welcher an dem Hause des Königs vorspringt, der bei dem Gefängnishofe ist. Nächst ihm Pedaja, der Sohn Parhosch'. -(Jeremia 32.2)(Jeremia 33.1)26Und die Nethinim wohnten auf dem Ophel bis gegenüber dem Wassertore nach Osten und dem vorspringenden Turme. -27Nächst ihm besserten die Tekoiter eine andere Strecke aus, dem großen vorspringenden Turme gegenüber und bis zur Mauer des Ophel.28Oberhalb des Roßtores besserten die Priester aus, ein jeder seinem Hause gegenüber.(2. Könige 11.16)29Nächst ihnen besserte aus Zadok, der Sohn Immers, seinem Hause gegenüber. Und nächst ihm besserte aus Schemaja, der Sohn Schekanjas, der Hüter des Osttores.30Nächst ihm besserten Hananja, der Sohn Schelemjas, und Hanun, der sechste Sohn Zalaphs, eine andere Strecke aus. Nächst ihm besserte aus Meschullam, der Sohn Berekjas, seiner Zelle gegenüber.31Nächst ihm besserte aus Malkija, von den Goldschmieden, bis an das Haus der Nethinim und der Krämer, dem Tore Miphkad gegenüber und bis an das Obergemach der Ecke.32Und zwischen dem Obergemach der Ecke und dem Schaftore besserten die Goldschmiede und die Krämer aus.
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)