Nehemias Vollmacht für den Bau der Mauer Jerusalems - Besichtigung der Mauer und Entschluß zum Bauen
1Und es geschah im Monat Nisan, im zwanzigsten Jahre des Königs Artasasta, als Wein vor ihm war, da nahm ich den Wein und gab ihn dem König; ich war aber nie traurig vor ihm gewesen.2Und der König sprach zu mir: Warum ist dein Angesicht traurig? und doch bist du nicht krank; es ist nichts anderes als Traurigkeit des Herzens. Da fürchtete ich mich gar sehr.3Und ich sprach zu dem König: Der König lebe ewiglich! Warum sollte mein Angesicht nicht traurig sein, da die Stadt, die Begräbnisstätte meiner Väter, wüst liegt, und ihre Tore vom Feuer verzehrt sind?4Und der König sprach zu mir: Um was bittest du denn? Da betete ich zu dem Gott des Himmels;5und ich sprach zu dem König: Wenn es den König gut dünkt, und wenn dein Knecht wohlgefällig vor dir ist, so bitte ich, daß du mich nach Juda sendest zu der Stadt der Begräbnisse meiner Väter, damit ich sie wieder aufbaue.6Da sprach der König zu mir - und die Königin saß neben ihm: Wie lange wird deine Reise währen, und wann wirst du zurückkehren? Und es gefiel dem König, mich zu senden; und ich bestimmte ihm eine Zeit.7Und ich sprach zu dem König: Wenn es den König gut dünkt, so gebe man mir Briefe an die Landpfleger jenseit des Stromes, daß sie mich durchziehen lassen, bis ich nach Juda komme;8und einen Brief an Asaph, den Hüter des königlichen Forstes, daß er mir Holz gebe, um die Tore der Burg zu bälken, welche zum Hause gehört, und für die Mauer der Stadt, und für das Haus, in welches ich ziehen werde. Und der König gab es mir, weil die gute Hand meines Gottes über mir war.9Und ich kam zu den Landpflegern jenseit des Stromes und gab ihnen die Briefe des Königs. Der König hatte aber Heeroberste und Reiter mit mir gesandt.10Und als Sanballat, der Horoniter, und Tobija, der ammonitische Knecht, es hörten, verdroß es sie gar sehr, daß ein Mensch gekommen war, um das Wohl der Kinder Israel zu suchen.11Und ich kam nach Jerusalem und war daselbst drei Tage.12Und ich machte mich des Nachts auf, ich und wenige Männer mit mir; ich hatte aber keinem Menschen kundgetan, was mein Gott mir ins Herz gegeben, für Jerusalem zu tun; und kein Tier war bei mir, außer dem Tiere, auf welchem ich ritt.13Und ich zog des Nachts durch das Taltor hinaus, und gegen die Drachenquelle hin, und nach dem Misttore; und ich besichtigte die Mauern von Jerusalem, welche niedergerissen, und ihre Tore, die vom Feuer verzehrt waren.14Und ich zog hinüber zum Quellentore und zum Königsteiche, und es war kein Raum zum Durchkommen für das Tier, welches unter mir war.(Nehemia 3.15)15Und ich zog des Nachts das Tal hinauf und besichtigte die Mauer; und ich kam wieder durch das Taltor herein und kehrte zurück.16Die Vorsteher wußten aber nicht, wohin ich gegangen war und was ich tat; denn ich hatte den Juden und den Priestern und den Edlen und den Vorstehern und den Übrigen, die das Werk taten, bis dahin nichts kundgetan.17Und ich sprach zu ihnen: Ihr sehet das Unglück, in welchem wir sind, daß Jerusalem wüst liegt und seine Tore mit Feuer verbrannt sind. Kommt und laßt uns die Mauer Jerusalems wieder aufbauen, daß wir nicht länger zum Hohne seien!18Und ich tat ihnen kund, daß die Hand meines Gottes gütig über mir gewesen war, und auch die Worte des Königs, die er zu mir geredet hatte. Da sprachen sie: Wir wollen uns aufmachen und bauen! Und sie stärkten ihre Hände zum Guten.19Als aber Sanballat, der Horoniter, und Tobija, der ammonitische Knecht, und Geschem, der Araber, es hörten, spotteten sie über uns und verachteten uns und sprachen: Was ist das für eine Sache, die ihr tun wollt? Wollt ihr euch wider den König empören?20Und ich gab ihnen Antwort und sprach zu ihnen: Der Gott des Himmels, er wird es uns gelingen lassen; und wir, seine Knechte, wollen uns aufmachen und bauen. Ihr aber habt weder Teil noch Recht, noch Gedächtnis in Jerusalem.(Epheser 2.12)
1'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.'4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.'6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39)13Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.'15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29)16Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.'17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6)(3. Mose 20.27)(5. Mose 18.10)(1. Samuel 28.9)18Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23)(5. Mose 27.21)19Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7)(5. Mose 17.2)20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9)(3. Mose 19.33-34)(5. Mose 10.18-19)(5. Mose 24.17-18)(5. Mose 27.19)21Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17)22Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen.24Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36)(5. Mose 23.20)(5. Mose 24.10)25Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13)26denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.'27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6)(Prediger 10.20)(Apostelgeschichte 23.5)28Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2)(2. Mose 13.13)(5. Mose 18.4)29Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27)30Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.'(3. Mose 7.24)(3. Mose 11.40)(3. Mose 17.15)(3. Mose 22.8)(5. Mose 14.21)(Hesekiel 44.31)