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Nehemia - Kapitel 13

1 An selbigem Tage wurde in dem Buche Moses vor den Ohren des Volkes gelesen; und es fand sich darin geschrieben, daß kein Ammoniter und Moabiter in die Versammlung Gottes kommen sollte ewiglich; (5. Mose 23.4-6) 2 weil sie den Kindern Israel nicht mit Brot und mit Wasser entgegen gekommen waren, und Bileam wider sie gedungen hatten, um sie zu verfluchen; aber unser Gott wandelte den Fluch in Segen. (4. Mose 22.5-6) 3 Und es geschah, als sie das Gesetz hörten, da sonderten sie alles Mischvolk von Israel ab.

Zweiter Aufenthalt Nehemias in Jerusalem - Tempelreinigung - Versorgung der Leviten - Sabbatheiligung - Strafrede wegen der Mischehen

4 Und vor diesem hatte Eljaschib, der Priester, der über die Zellen des Hauses unseres Gottes gesetzt war, ein Verwandter des Tobija, 5 diesem eine große Zelle gemacht, wohin man vordem die Speisopfer legte, den Weihrauch und die Geräte und den Zehnten vom Getreide, Most und Öl, das für die Leviten und die Sänger und die Torhüter Gebotene, und die Hebopfer der Priester. 6 Während diesem allem war ich aber nicht in Jerusalem; denn im 32. Jahre Artasastas, des Königs von Babel, war ich zu dem König zurückgekommen. Und nach Verlauf einer Zeit erbat ich mir Urlaub von dem König; 7 und als ich nach Jerusalem kam, bemerkte ich das Böse, welches Eljaschib zugunsten Tobijas getan, indem er ihm eine Zelle in den Höfen des Hauses Gottes gemacht hatte. 8 Und es mißfiel mir sehr, und ich warf alle Hausgeräte Tobijas aus der Zelle hinaus; 9 und ich befahl, daß man die Zellen reinigen sollte; und ich brachte die Geräte des Hauses Gottes, das Speisopfer und den Weihrauch wieder hinein. 10 Und ich erfuhr, daß die Teile der Leviten nicht gegeben worden, und daß die Leviten und die Sänger, welche das Werk taten, entflohen waren, ein jeder auf sein Feld. 11 Da zankte ich mit den Vorstehern und sprach: Warum ist das Haus Gottes verlassen worden? Und ich versammelte sie und stellte sie an ihre Stelle. 12 Und ganz Juda brachte den Zehnten vom Getreide und Most und Öl in die Vorratskammern. (4. Mose 18.21) 13 Und ich bestellte zu Schatzmeistern über die Vorräte: Schelemja, den Priester, und Zadok, den Schreiber, und Pedaja, von den Leviten, und ihnen zur Seite Hanan, den Sohn Sakkurs, des Sohnes Mattanjas; denn sie wurden für treu geachtet, und ihnen lag es ob, ihren Brüdern auszuteilen. 14 Gedenke meiner um dessentwillen, mein Gott, und tilge nicht aus meine guten Taten, die ich am Hause meines Gottes und an dessen Hut erwiesen habe! (Nehemia 5.19) (Nehemia 13.31) 15 In jenen Tagen sah ich einige in Juda, welche am Sabbath die Keltern traten, und Garben einbrachten und auf Esel luden, und auch Wein, Trauben und Feigen und allerlei Last, und es am Sabbathtage nach Jerusalem hereinbrachten; und ich zeugte wider sie an dem Tage, da sie die Lebensmittel verkauften. (Nehemia 10.32) (Jeremia 17.21) 16 Auch Tyrer wohnten darin, welche Fische und allerlei Waren hereinbrachten und sie am Sabbath den Kindern Juda und in Jerusalem verkauften. 17 Da zankte ich mit den Edlen von Juda und sprach zu ihnen: Was ist das für eine böse Sache, die ihr tut, daß ihr den Sabbathtag entheiliget? 18 Haben nicht eure Väter ebenso getan, so daß unser Gott all dieses Unglück über uns und über diese Stadt brachte? Und ihr mehret die Zornglut über Israel, indem ihr den Sabbath entheiliget! 19 Und es geschah, sowie es in den Toren Jerusalems vor dem Sabbath dunkel wurde, da befahl ich, daß die Türen geschlossen würden; und ich befahl, daß man sie nicht auftun sollte bis nach dem Sabbath. Und ich bestellte einige von meinen Dienern über die Tore, damit keine Last am Sabbathtage hereinkäme. 20 Da übernachteten die Krämer und die Verkäufer von allerlei Ware draußen vor Jerusalem einmal und zweimal. 21 Und ich zeugte wider sie und sprach zu ihnen: Warum übernachtet ihr vor der Mauer? Wenn ihr es wieder tut, werde ich Hand an euch legen! Von dieser Zeit an kamen sie nicht mehr am Sabbath. 22 Und ich befahl den Leviten, daß sie sich reinigen und kommen sollten, die Tore zu bewachen, um den Sabbathtag zu heiligen. Auch das gedenke mir, mein Gott, und schone meiner nach der Größe deiner Güte! (Nehemia 13.14) 23 Auch besuchte ich in jenen Tagen die Juden, welche asdoditische, ammonitische und moabitische Weiber heimgeführt hatten. 24 Und die Hälfte ihrer Kinder redete asdoditisch und wußte nicht jüdisch zu reden, sondern redete nach der Sprache des einen oder anderen Volkes. 25 Und ich zankte mit ihnen und fluchte ihnen, und schlug einige Männer von ihnen und raufte sie. Und ich beschwor sie bei Gott: Wenn ihr eure Töchter ihren Söhnen geben werdet, und wenn ihr von ihren Töchtern für eure Söhne und für euch nehmen werdet! (5. Mose 7.3) 26 Hat nicht Salomo, der König von Israel, ihretwegen gesündigt? Und seinesgleichen ist unter den vielen Nationen kein König gewesen; und er war geliebt von seinem Gott, und Gott setzte ihn zum König über ganz Israel; doch ihn machten die fremden Weiber sündigen. (1. Könige 11.3) 27 Und sollten wir auf euch hören, daß ihr all dieses große Übel tut, treulos zu handeln gegen unseren Gott, indem ihr fremde Weiber heimführet! 28 Und einer von den Söhnen Jojadas, des Sohnes Eljaschibs, des Hohenpriesters, war ein Eidam Sanballats, des Horoniters; und ich jagte ihn von mir weg. (Nehemia 2.19) (Nehemia 11.10) 29 Gedenke es ihnen, mein Gott, wegen der Verunreinigungen des Priestertums und des Bundes des Priestertums und der Leviten! 30 Und so reinigte ich sie von allem Fremden, und ich stellte die Dienstleistungen der Priester und der Leviten fest, für einen jeden in seinem Geschäft, 31 und für die Holzspende zu bestimmten Zeiten und für die Erstlinge. Gedenke es mir, mein Gott, zum Guten! (Nehemia 5.19) (Nehemia 13.14) (Nehemia 13.22)

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)