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Nehemia - Kapitel 13

1 An selbigem Tage wurde in dem Buche Moses vor den Ohren des Volkes gelesen; und es fand sich darin geschrieben, daß kein Ammoniter und Moabiter in die Versammlung Gottes kommen sollte ewiglich; (5. Mose 23.4-6) 2 weil sie den Kindern Israel nicht mit Brot und mit Wasser entgegen gekommen waren, und Bileam wider sie gedungen hatten, um sie zu verfluchen; aber unser Gott wandelte den Fluch in Segen. (4. Mose 22.5-6) 3 Und es geschah, als sie das Gesetz hörten, da sonderten sie alles Mischvolk von Israel ab.

Zweiter Aufenthalt Nehemias in Jerusalem - Tempelreinigung - Versorgung der Leviten - Sabbatheiligung - Strafrede wegen der Mischehen

4 Und vor diesem hatte Eljaschib, der Priester, der über die Zellen des Hauses unseres Gottes gesetzt war, ein Verwandter des Tobija, 5 diesem eine große Zelle gemacht, wohin man vordem die Speisopfer legte, den Weihrauch und die Geräte und den Zehnten vom Getreide, Most und Öl, das für die Leviten und die Sänger und die Torhüter Gebotene, und die Hebopfer der Priester. 6 Während diesem allem war ich aber nicht in Jerusalem; denn im 32. Jahre Artasastas, des Königs von Babel, war ich zu dem König zurückgekommen. Und nach Verlauf einer Zeit erbat ich mir Urlaub von dem König; 7 und als ich nach Jerusalem kam, bemerkte ich das Böse, welches Eljaschib zugunsten Tobijas getan, indem er ihm eine Zelle in den Höfen des Hauses Gottes gemacht hatte. 8 Und es mißfiel mir sehr, und ich warf alle Hausgeräte Tobijas aus der Zelle hinaus; 9 und ich befahl, daß man die Zellen reinigen sollte; und ich brachte die Geräte des Hauses Gottes, das Speisopfer und den Weihrauch wieder hinein. 10 Und ich erfuhr, daß die Teile der Leviten nicht gegeben worden, und daß die Leviten und die Sänger, welche das Werk taten, entflohen waren, ein jeder auf sein Feld. 11 Da zankte ich mit den Vorstehern und sprach: Warum ist das Haus Gottes verlassen worden? Und ich versammelte sie und stellte sie an ihre Stelle. 12 Und ganz Juda brachte den Zehnten vom Getreide und Most und Öl in die Vorratskammern. (4. Mose 18.21) 13 Und ich bestellte zu Schatzmeistern über die Vorräte: Schelemja, den Priester, und Zadok, den Schreiber, und Pedaja, von den Leviten, und ihnen zur Seite Hanan, den Sohn Sakkurs, des Sohnes Mattanjas; denn sie wurden für treu geachtet, und ihnen lag es ob, ihren Brüdern auszuteilen. 14 Gedenke meiner um dessentwillen, mein Gott, und tilge nicht aus meine guten Taten, die ich am Hause meines Gottes und an dessen Hut erwiesen habe! (Nehemia 5.19) (Nehemia 13.31) 15 In jenen Tagen sah ich einige in Juda, welche am Sabbath die Keltern traten, und Garben einbrachten und auf Esel luden, und auch Wein, Trauben und Feigen und allerlei Last, und es am Sabbathtage nach Jerusalem hereinbrachten; und ich zeugte wider sie an dem Tage, da sie die Lebensmittel verkauften. (Nehemia 10.32) (Jeremia 17.21) 16 Auch Tyrer wohnten darin, welche Fische und allerlei Waren hereinbrachten und sie am Sabbath den Kindern Juda und in Jerusalem verkauften. 17 Da zankte ich mit den Edlen von Juda und sprach zu ihnen: Was ist das für eine böse Sache, die ihr tut, daß ihr den Sabbathtag entheiliget? 18 Haben nicht eure Väter ebenso getan, so daß unser Gott all dieses Unglück über uns und über diese Stadt brachte? Und ihr mehret die Zornglut über Israel, indem ihr den Sabbath entheiliget! 19 Und es geschah, sowie es in den Toren Jerusalems vor dem Sabbath dunkel wurde, da befahl ich, daß die Türen geschlossen würden; und ich befahl, daß man sie nicht auftun sollte bis nach dem Sabbath. Und ich bestellte einige von meinen Dienern über die Tore, damit keine Last am Sabbathtage hereinkäme. 20 Da übernachteten die Krämer und die Verkäufer von allerlei Ware draußen vor Jerusalem einmal und zweimal. 21 Und ich zeugte wider sie und sprach zu ihnen: Warum übernachtet ihr vor der Mauer? Wenn ihr es wieder tut, werde ich Hand an euch legen! Von dieser Zeit an kamen sie nicht mehr am Sabbath. 22 Und ich befahl den Leviten, daß sie sich reinigen und kommen sollten, die Tore zu bewachen, um den Sabbathtag zu heiligen. Auch das gedenke mir, mein Gott, und schone meiner nach der Größe deiner Güte! (Nehemia 13.14) 23 Auch besuchte ich in jenen Tagen die Juden, welche asdoditische, ammonitische und moabitische Weiber heimgeführt hatten. 24 Und die Hälfte ihrer Kinder redete asdoditisch und wußte nicht jüdisch zu reden, sondern redete nach der Sprache des einen oder anderen Volkes. 25 Und ich zankte mit ihnen und fluchte ihnen, und schlug einige Männer von ihnen und raufte sie. Und ich beschwor sie bei Gott: Wenn ihr eure Töchter ihren Söhnen geben werdet, und wenn ihr von ihren Töchtern für eure Söhne und für euch nehmen werdet! (5. Mose 7.3) 26 Hat nicht Salomo, der König von Israel, ihretwegen gesündigt? Und seinesgleichen ist unter den vielen Nationen kein König gewesen; und er war geliebt von seinem Gott, und Gott setzte ihn zum König über ganz Israel; doch ihn machten die fremden Weiber sündigen. (1. Könige 11.3) 27 Und sollten wir auf euch hören, daß ihr all dieses große Übel tut, treulos zu handeln gegen unseren Gott, indem ihr fremde Weiber heimführet! 28 Und einer von den Söhnen Jojadas, des Sohnes Eljaschibs, des Hohenpriesters, war ein Eidam Sanballats, des Horoniters; und ich jagte ihn von mir weg. (Nehemia 2.19) (Nehemia 11.10) 29 Gedenke es ihnen, mein Gott, wegen der Verunreinigungen des Priestertums und des Bundes des Priestertums und der Leviten! 30 Und so reinigte ich sie von allem Fremden, und ich stellte die Dienstleistungen der Priester und der Leviten fest, für einen jeden in seinem Geschäft, 31 und für die Holzspende zu bestimmten Zeiten und für die Erstlinge. Gedenke es mir, mein Gott, zum Guten! (Nehemia 5.19) (Nehemia 13.14) (Nehemia 13.22)

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)