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Nehemia - Kapitel 12

Verzeichnis der Priester und Leviten

1 Und dies sind die Priester und die Leviten, welche mit Serubbabel, dem Sohne Schealtiels, und Jeschua hinaufzogen: Seraja, Jeremia, Esra, (Esra 2.2) 2 Amarja, Malluk, Hattusch, 3 Schekanja, Rechum, Meremoth, 4 Iddo, Ginnethoi, Abija, (Lukas 1.5) 5 Mijamin, Maadja, Bilga, 6 Schemaja, und Jojarib, Jedaja, 7 Sallu, Amok, Hilkija, Jedaja. Das waren die Häupter der Priester und ihrer Brüder in den Tagen Jeschuas. - 8 Und die Leviten: Jeschua, Binnui, Kadmiel, Scherebja, Juda, Mattanja; er und seine Brüder waren über den Lobgesang; (Nehemia 11.17) 9 und Bakbukja und Unni, ihre Brüder, standen ihnen gegenüber, den Dienstabteilungen gemäß. 10 Und Jeschua zeugte Jojakim, und Jojakim zeugte Eljaschib, und Eljaschib zeugte Jojada, (Nehemia 3.1) (Nehemia 3.20) (Nehemia 12.1) (Nehemia 12.26) 11 und Jojada zeugte Jonathan, und Jonathan zeugte Jaddua. 12 Und in den Tagen Jojakims waren Priester, Häupter der Väter: von Seraja: Meraja; von Jeremia: Hananja; 13 von Esra: Meschullam; von Amarja: Jochanan; 14 von Meluki: Jonathan; von Schebanja: Joseph; 15 von Harim: Adna; von Merajoth: Helkai; 16 von Iddo: Sacharja; von Ginnethon: Meschullam; 17 von Abija: Sikri; von Minjamin ...; von Moadja: Piltai; 18 von Bilga: Schammua; von Schemaja: Jonathan; 19 und von Jojarib: Mattenai; von Jedaja: Ussi; 20 von Sallai: Kallai; von Amok: Heber; 21 von Hilkija: Haschabja; von Jedaja: Nethaneel. - 22 Von den Leviten wurden in den Tagen Eljaschibs, Jojadas und Jochanans und Jadduas die Häupter der Väter eingeschrieben, und von den Priestern, unter der Regierung Darius', des Persers. (Nehemia 12.10-11) 23 Die Söhne Levis, die Häupter der Väter, sind in dem Buche der Chronika eingeschrieben, und zwar bis auf die Tage Jochanans, des Sohnes Eljaschibs. - 24 Und die Häupter der Leviten waren Haschabja, Scherebja und Jeschua, der Sohn des Kadmiel, und ihre Brüder, die ihnen gegenüber standen, um zu loben und zu preisen, nach dem Gebote Davids, des Mannes Gottes, Abteilung gegenüber Abteilung. (1. Chronik 25.1) (2. Chronik 29.25) 25 Mattanja und Bakbukja, Obadja, Meschullam, Talmon, Akkub hielten als Torhüter Wache bei den Vorratskammern der Tore. - (1. Chronik 26.15) (1. Chronik 26.17) (2. Chronik 8.14) (Nehemia 11.17) (Nehemia 11.19) 26 Diese waren in den Tagen Jojakims, des Sohnes Jeschuas, des Sohnes Jozadaks, und in den Tagen Nehemias, des Landpflegers, und Esras, des Priesters, des Schriftgelehrten. (Esra 7.1) (Nehemia 5.14) (Nehemia 12.10)

Einweihung der Mauer - Tempelabgaben - Aussonderung der Fremden

27 Und bei der Einweihung der Mauer von Jerusalem suchte man die Leviten aus allen ihren Orten, daß man sie nach Jerusalem brächte, um die Einweihung zu feiern mit Freuden, und mit Lobliedern und mit Gesang, mit Zimbeln, Harfen und Lauten. 28 Da versammelten sich die Söhne der Sänger, sowohl aus dem Kreise in der Umgebung von Jerusalem als auch aus den Dörfern der Netophathiter 29 und aus Beth-Gilgal und aus den Gefilden von Geba und Asmaweth; denn die Sänger hatten sich in der Umgebung von Jerusalem Dörfer gebaut. 30 Und die Priester und die Leviten reinigten sich; und sie reinigten das Volk und die Tore und die Mauer. 31 Und ich ließ die Obersten von Juda oben auf die Mauer steigen; und ich stellte zwei große Dankchöre und Züge auf. Der eine zog zur Rechten, oben auf der Mauer, zum Misttore hin. (Nehemia 2.13) (Nehemia 3.13) 32 Und hinter ihnen her gingen Hoschaja und die Hälfte der Obersten von Juda, 33 und zwar Asarja, Esra und Meschullam, 34 Juda und Benjamin, und Schemaja und Jeremia; 35 und von den Söhnen der Priester mit Trompeten: Sekarja, der Sohn Jonathans, des Sohnes Schemajas, des Sohnes Mattanjas, des Sohnes Mikajas, des Sohnes Sakkurs, des Sohnes Asaphs; 36 und seine Brüder: Schemaja und Asarel, Milalai, Gilalai, Maai, Nethaneel und Juda, Hanani, mit den Musikinstrumenten Davids, des Mannes Gottes; und Esra, der Schriftgelehrte, vor ihnen her. 37 Und sie zogen zum Quelltore; und sie stiegen gerade vor sich hin auf den Stufen der Stadt Davids den Aufgang der Mauer hinauf, und zogen an dem Hause Davids vorüber und bis an das Wassertor gegen Osten. (Nehemia 3.26) 38 Und der zweite Dankchor zog nach der entgegengesetzten Seite, und ich und die Hälfte des Volkes ging hinter ihm her, ober auf der Mauer, an dem Ofenturm vorüber und bis an die breite Mauer; (Nehemia 3.11) 39 und an dem Tore Ephraim und dem Tore der alten Mauer und dem Fischtore und dem Turme Hananeel und dem Turme Mea vorüber und bis an das Schaftor; und sie blieben beim Gefängnistore stehen. 40 Und beide Dankchöre stellten sich am Hause Gottes auf; und ich und die Hälfte der Vorsteher mit mir, 41 und die Priester Eljakim, Maaseja, Minjamin, Mikaja, Eljoenai, Sekarja, Hananja, mit Trompeten; 42 und Maaseja und Schemaja und Eleasar und Ussi und Jochanan und Malkija und Elam und Eser. Und die Sänger ließen ihre Stimme erschallen, und Jisrachja war ihr Vorsteher. 43 Und sie opferten an selbigem Tage große Schlachtopfer und freuten sich, denn Gott hatte ihnen große Freude gegeben; und auch die Weiber und die Kinder freuten sich. Und die Freude Jerusalems wurde bis in die Ferne hin gehört. 44 Und es wurden an selbigem Tage Männer bestellt über die Vorratskammern für die Hebopfer, für die Erstlinge und für die Zehnten, um von den Feldern der Städte die gesetzlichen Teile für die Priester und für die Leviten darein zu sammeln; denn Juda hatte Freude an den Priestern und an den Leviten, welche dastanden. (Nehemia 10.37) (Nehemia 13.5) 45 Und sie warteten der Hut ihres Gottes und der Hut der Reinigung; und so auch die Sänger und die Torhüter, nach dem Gebote Davids und seines Sohnes Salomo. 46 Denn vor alters, in den Tagen Davids und Asaphs, gab es Häupter der Sänger, und Preis- und Lobgesänge für Gott. (1. Chronik 25.1) 47 Und ganz Israel gab in den Tagen Serubbabels und in den Tagen Nehemias die Teile der Sänger und der Torhüter, den täglichen Bedarf; das Geheiligte aber gaben sie den Leviten, und die Leviten gaben das Geheiligte den Söhnen Aarons. (Nehemia 10.39)

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)