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Nehemia - Kapitel 12

Verzeichnis der Priester und Leviten

1 Und dies sind die Priester und die Leviten, welche mit Serubbabel, dem Sohne Schealtiels, und Jeschua hinaufzogen: Seraja, Jeremia, Esra, (Esra 2.2) 2 Amarja, Malluk, Hattusch, 3 Schekanja, Rechum, Meremoth, 4 Iddo, Ginnethoi, Abija, (Lukas 1.5) 5 Mijamin, Maadja, Bilga, 6 Schemaja, und Jojarib, Jedaja, 7 Sallu, Amok, Hilkija, Jedaja. Das waren die Häupter der Priester und ihrer Brüder in den Tagen Jeschuas. - 8 Und die Leviten: Jeschua, Binnui, Kadmiel, Scherebja, Juda, Mattanja; er und seine Brüder waren über den Lobgesang; (Nehemia 11.17) 9 und Bakbukja und Unni, ihre Brüder, standen ihnen gegenüber, den Dienstabteilungen gemäß. 10 Und Jeschua zeugte Jojakim, und Jojakim zeugte Eljaschib, und Eljaschib zeugte Jojada, (Nehemia 3.1) (Nehemia 3.20) (Nehemia 12.1) (Nehemia 12.26) 11 und Jojada zeugte Jonathan, und Jonathan zeugte Jaddua. 12 Und in den Tagen Jojakims waren Priester, Häupter der Väter: von Seraja: Meraja; von Jeremia: Hananja; 13 von Esra: Meschullam; von Amarja: Jochanan; 14 von Meluki: Jonathan; von Schebanja: Joseph; 15 von Harim: Adna; von Merajoth: Helkai; 16 von Iddo: Sacharja; von Ginnethon: Meschullam; 17 von Abija: Sikri; von Minjamin ...; von Moadja: Piltai; 18 von Bilga: Schammua; von Schemaja: Jonathan; 19 und von Jojarib: Mattenai; von Jedaja: Ussi; 20 von Sallai: Kallai; von Amok: Heber; 21 von Hilkija: Haschabja; von Jedaja: Nethaneel. - 22 Von den Leviten wurden in den Tagen Eljaschibs, Jojadas und Jochanans und Jadduas die Häupter der Väter eingeschrieben, und von den Priestern, unter der Regierung Darius', des Persers. (Nehemia 12.10-11) 23 Die Söhne Levis, die Häupter der Väter, sind in dem Buche der Chronika eingeschrieben, und zwar bis auf die Tage Jochanans, des Sohnes Eljaschibs. - 24 Und die Häupter der Leviten waren Haschabja, Scherebja und Jeschua, der Sohn des Kadmiel, und ihre Brüder, die ihnen gegenüber standen, um zu loben und zu preisen, nach dem Gebote Davids, des Mannes Gottes, Abteilung gegenüber Abteilung. (1. Chronik 25.1) (2. Chronik 29.25) 25 Mattanja und Bakbukja, Obadja, Meschullam, Talmon, Akkub hielten als Torhüter Wache bei den Vorratskammern der Tore. - (1. Chronik 26.15) (1. Chronik 26.17) (2. Chronik 8.14) (Nehemia 11.17) (Nehemia 11.19) 26 Diese waren in den Tagen Jojakims, des Sohnes Jeschuas, des Sohnes Jozadaks, und in den Tagen Nehemias, des Landpflegers, und Esras, des Priesters, des Schriftgelehrten. (Esra 7.1) (Nehemia 5.14) (Nehemia 12.10)

Einweihung der Mauer - Tempelabgaben - Aussonderung der Fremden

27 Und bei der Einweihung der Mauer von Jerusalem suchte man die Leviten aus allen ihren Orten, daß man sie nach Jerusalem brächte, um die Einweihung zu feiern mit Freuden, und mit Lobliedern und mit Gesang, mit Zimbeln, Harfen und Lauten. 28 Da versammelten sich die Söhne der Sänger, sowohl aus dem Kreise in der Umgebung von Jerusalem als auch aus den Dörfern der Netophathiter 29 und aus Beth-Gilgal und aus den Gefilden von Geba und Asmaweth; denn die Sänger hatten sich in der Umgebung von Jerusalem Dörfer gebaut. 30 Und die Priester und die Leviten reinigten sich; und sie reinigten das Volk und die Tore und die Mauer. 31 Und ich ließ die Obersten von Juda oben auf die Mauer steigen; und ich stellte zwei große Dankchöre und Züge auf. Der eine zog zur Rechten, oben auf der Mauer, zum Misttore hin. (Nehemia 2.13) (Nehemia 3.13) 32 Und hinter ihnen her gingen Hoschaja und die Hälfte der Obersten von Juda, 33 und zwar Asarja, Esra und Meschullam, 34 Juda und Benjamin, und Schemaja und Jeremia; 35 und von den Söhnen der Priester mit Trompeten: Sekarja, der Sohn Jonathans, des Sohnes Schemajas, des Sohnes Mattanjas, des Sohnes Mikajas, des Sohnes Sakkurs, des Sohnes Asaphs; 36 und seine Brüder: Schemaja und Asarel, Milalai, Gilalai, Maai, Nethaneel und Juda, Hanani, mit den Musikinstrumenten Davids, des Mannes Gottes; und Esra, der Schriftgelehrte, vor ihnen her. 37 Und sie zogen zum Quelltore; und sie stiegen gerade vor sich hin auf den Stufen der Stadt Davids den Aufgang der Mauer hinauf, und zogen an dem Hause Davids vorüber und bis an das Wassertor gegen Osten. (Nehemia 3.26) 38 Und der zweite Dankchor zog nach der entgegengesetzten Seite, und ich und die Hälfte des Volkes ging hinter ihm her, ober auf der Mauer, an dem Ofenturm vorüber und bis an die breite Mauer; (Nehemia 3.11) 39 und an dem Tore Ephraim und dem Tore der alten Mauer und dem Fischtore und dem Turme Hananeel und dem Turme Mea vorüber und bis an das Schaftor; und sie blieben beim Gefängnistore stehen. 40 Und beide Dankchöre stellten sich am Hause Gottes auf; und ich und die Hälfte der Vorsteher mit mir, 41 und die Priester Eljakim, Maaseja, Minjamin, Mikaja, Eljoenai, Sekarja, Hananja, mit Trompeten; 42 und Maaseja und Schemaja und Eleasar und Ussi und Jochanan und Malkija und Elam und Eser. Und die Sänger ließen ihre Stimme erschallen, und Jisrachja war ihr Vorsteher. 43 Und sie opferten an selbigem Tage große Schlachtopfer und freuten sich, denn Gott hatte ihnen große Freude gegeben; und auch die Weiber und die Kinder freuten sich. Und die Freude Jerusalems wurde bis in die Ferne hin gehört. 44 Und es wurden an selbigem Tage Männer bestellt über die Vorratskammern für die Hebopfer, für die Erstlinge und für die Zehnten, um von den Feldern der Städte die gesetzlichen Teile für die Priester und für die Leviten darein zu sammeln; denn Juda hatte Freude an den Priestern und an den Leviten, welche dastanden. (Nehemia 10.37) (Nehemia 13.5) 45 Und sie warteten der Hut ihres Gottes und der Hut der Reinigung; und so auch die Sänger und die Torhüter, nach dem Gebote Davids und seines Sohnes Salomo. 46 Denn vor alters, in den Tagen Davids und Asaphs, gab es Häupter der Sänger, und Preis- und Lobgesänge für Gott. (1. Chronik 25.1) 47 Und ganz Israel gab in den Tagen Serubbabels und in den Tagen Nehemias die Teile der Sänger und der Torhüter, den täglichen Bedarf; das Geheiligte aber gaben sie den Leviten, und die Leviten gaben das Geheiligte den Söhnen Aarons. (Nehemia 10.39)

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)