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Nehemia - Kapitel 10

Verpflichtung auf das Gesetz und zu Abgaben an das Haus Gottes

1 Und auf der untersiegelten Schrift standen die Namen: Nehemia, der Tirsatha, der Sohn Hakaljas, und Zidkija. - 2 Seraja, Asarja, Jeremia, 3 Paschchur, Amarja, Malkija, 4 Hattusch, Schebanja, Malluk, 5 Harim, Meremoth, Obadja, 6 Daniel, Ginnethon, Baruk, 7 Meschullam, Abija, Mijamin, 8 Maasja, Bilgai, Schemaja; das waren die Priester. - 9 Und die Leviten, nämlich Jeschua, der Sohn Asanjas, Binnui, von den Söhnen Henadads, Kadmiel; 10 und ihre Brüder: Schebanja, Hodija, Kelita, Pelaja, Hanan, 11 Micha, Rechob, Haschabja, 12 Sakkur, Scherebja, Schebanja, 13 Hodija, Bani, Beninu. - 14 Die Häupter des Volkes: Parhosch, Pachath-Moab, Elam, Sattu, Bani, 15 Bunni, Asgad, Bebai, (Esra 2.3) (Esra 2.6) 16 Adonija, Bigwai, Adin, 17 Ater, Hiskija, Assur, 18 Hodija, Haschum, Bezai, 19 Hariph, Anathoth, Nobai, 20 Magpiasch, Meschullam, Hesir, 21 Meschesabeel, Zadok, Jaddua, 22 Pelatja, Hanan, Anaja, 23 Hoschea, Hananja, Haschub, 24 Hallochesch, Pilcha, Schobek, 25 Rechum, Haschabna, Maaseja, 26 und Achija, Hanan, Anan, 27 Malluk, Harim, Baana. 28 Und das übrige Volk, die Priester, die Leviten, die Torhüter, die Sänger, die Nethinim, und alle, welche sich von den Völkern der Länder zu dem Gesetz Gottes abgesondert hatten, ihre Weiber, ihre Söhne und ihre Töchter, alle, die Erkenntnis und Einsicht hatten, 29 schlossen sich ihren Brüdern, den Vornehmen unter ihnen, an und traten in Eid und Schwur, nach dem Gesetz Gottes, welches durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote Jehovas, unseres Herrn, und seine Rechte und seine Satzungen zu beobachten und zu tun; (Esra 2.70) 30 und daß wir unsere Töchter den Völkern des Landes nicht geben, noch ihre Töchter für unsere Söhne nehmen wollten; 31 und daß, wenn die Völker des Landes am Sabbathtage Waren und allerlei Getreide zum Verkauf brächten, wir es ihnen am Sabbath oder an einem anderen heiligen Tage nicht abnehmen wollten; und daß wir im siebten Jahre das Land brach liegen lassen und auf das Darlehn einer jeden Hand verzichten wollten. 32 Und wir verpflichteten uns dazu, uns den dritten Teil eines Sekels im Jahre für den Dienst des Hauses unseres Gottes aufzuerlegen: (Nehemia 13.15-16) (Amos 8.5) 33 für das Schichtbrot und das beständige Speisopfer, und für das beständige Brandopfer und für dasjenige der Sabbathe und der Neumonde, für die Feste und für die heiligen Dinge und für die Sündopfer, um Sühnung zu tun für Israel, und für alles Werk des Hauses unseres Gottes. 34 Und wir, die Priester, die Leviten und das Volk, warfen Lose über die Holzspende, um sie zum Hause unseres Gottes zu bringen, nach unseren Vaterhäusern, zu bestimmten Zeiten, Jahr für Jahr, zum Verbrennen auf dem Altar Jehovas, unseres Gottes, wie es in dem Gesetz vorgeschrieben ist. 35 Und wir verpflichteten uns, die Erstlinge unseres Landes und die Erstlinge aller Früchte von allerlei Bäumen Jahr für Jahr zum Hause Jehovas zu bringen, (3. Mose 6.5) 36 und die Erstgeborenen unserer Söhne und unseres Viehes, wie es in dem Gesetz vorgeschrieben ist; und die Erstgeborenen unserer Rinder und unseres Kleinviehes zum Hause unseres Gottes zu den Priestern zu bringen, welche den Dienst verrichten im Hause unseres Gottes. (2. Mose 23.19) 37 Und den Erstling unseres Schrotmehls und unsere Hebopfer, und die Früchte von allerlei Bäumen, Most und Öl wollen wir den Priestern bringen in die Zellen des Hauses unseres Gottes; und den Zehnten unseres Landes den Leviten. Denn sie, die Leviten, sind es, welche den Zehnten erheben in allen Städten unseres Ackerbaues; (2. Mose 13.2) 38 und der Priester, der Sohn Aarons, soll bei den Leviten sein, wenn die Leviten den Zehnten erheben. Und die Leviten sollen den Zehnten vom Zehnten zum Hause unseres Gottes hinaufbringen, in die Zellen des Schatzhauses. (4. Mose 18.21) 39 Denn in die Zellen sollen die Kinder Israel und die Kinder Levi das Hebopfer vom Getreide, vom Most und Öl bringen; denn dort sind die heiligen Geräte und die Priester, welche den Dienst verrichten, und die Torhüter und die Sänger. Und so wollen wir das Haus unseres Gottes nicht verlassen. (4. Mose 18.26) (4. Mose 18.28)

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3. Mose - Kapitel 6

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Weisungen weiter: Für das Brandopfer gilt folgende Anordnung: Es muss die ganze Nacht über auf dem Altarfeuer bleiben und das Feuer muss bis zum Morgen in Brand gehalten werden. (3. Mose 1.1) 3 Dann soll der Priester das Gewand aus Leinen und die leinene Kniehose anziehen. Anschließend nehme er die Fettasche des Brandopfers vom Feuer und schütte sie neben den Altar. (2. Mose 28.42) 4 Dann wechsle er seine Kleider und trage die Fettasche hinaus vor das Lager an einen abgesonderten Ort. (3. Mose 4.12) 5 Das Feuer auf dem Altar muss immer in Brand gehalten werden, es darf nicht erlöschen. Der Priester soll jeden Morgen Holz anzünden und die Fettstücke der Freudenopfer auf ihm in Rauch aufgehen lassen. 6 Auf dem Altar muss ein beständiges Feuer in Brand gehalten werden. Es darf nicht erlöschen. 7 Für das Speisopfer gilt folgende Anordnung: Die Nachkommen Aarons müssen es Jahwe auf dem Altar darbringen. (3. Mose 2.1) 8 Der Priester nehme eine Handvoll von dem mit Öl durchtränkten Feinmehl, auf dem sich der Weihrauch befindet, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen. Der Geruch von diesem, zum Verbrennen bestimmten Teil, befriedigt Jahwe. 9 Den Rest davon müssen die Priester essen. Es muss aber ohne Sauerteig zubereitet und an heiliger Stätte, im Vorhof zum Heiligtum, gegessen werden. 10 Es darf nicht mit Sauerteig verbacken werden, denn es ist ihr Anteil von meinen Feueropfern, es ist höchst heilig wie das Sünd- und das Schuldopfer. 11 Nur die männlichen Nachkommen Aarons dürfen davon essen. Das gilt für jede Generation. Es ist ihr immerwährendes Anrecht an den Feueropfern Jahwes. Alles, was mit ihnen in Berührung kommt, wird heilig." 12 Jahwe sagte zu Mose: 13 "Folgende Opfergabe sollen Aaron und seine Nachkommen Jahwe bringen, und zwar vom Tag ihrer Salbung an: zwei Liter Feinmehl als regelmäßiges Speisopfer, die eine Hälfte am Morgen, die andere am Abend. 14 Es soll in einer Pfanne mit Öl eingerührt und zu einem Fladen verbacken werden. Dieser Fladen soll dann in Stücke zerbrochen und so Jahwe gebracht werden, damit daraus ein Geruch entsteht, der ihn befriedigt. 15 Der Priester, der an Aarons Stelle zum Hohen Priester gesalbt wird, soll es opfern. Das ist eine immerwährende Ordnung: Es soll für Jahwe ganz in Rauch aufgehen. 16 Jedes Speisopfer eines Priesters ist ein Ganzopfer. Es darf nicht gegessen werden." 17 Jahwe sagte zu Mose: 18 "Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Anweisung für das Sündopfer weiter: Dort, wo das Brandopfer geschlachtet wird, muss auch das Sündopfer vor Jahwe geschlachtet werden. Es ist höchst heilig. (3. Mose 4.1) 19 Der Priester, der das Tier als Sündopfer darbringt, darf es essen. Es muss allerdings an heiliger Stätte gegessen werden, im Vorhof vom Zelt der Gottesbegegnung. 20 Alles, was mit dem Fleisch in Berührung kommt, wird geheiligt sein. Wenn ein Spritzer von seinem Blut auf ein Kleidungsstück kommt, muss der Fleck an heiliger Stätte ausgewaschen werden. 21 Wenn es in einem Tongefäß gekocht wird, muss dieses anschließend zerbrochen werden, ein Metallgefäß muss anschließend gescheuert und mit Wasser gespült werden. 22 Nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien dürfen davon essen. Es ist höchst heilig. 23 Aber jedes Sündopfer, von dessen Blut etwas ins Zelt der Gottesbegegnung gebracht wird, um dort im Heiligtum Sühne zu bewirken, darf man nicht essen. Es muss verbrannt werden.