zurückEinzelansichtvor

Nehemia - Kapitel 10

Verpflichtung auf das Gesetz und zu Abgaben an das Haus Gottes

1 Und auf der untersiegelten Schrift standen die Namen: Nehemia, der Tirsatha, der Sohn Hakaljas, und Zidkija. - 2 Seraja, Asarja, Jeremia, 3 Paschchur, Amarja, Malkija, 4 Hattusch, Schebanja, Malluk, 5 Harim, Meremoth, Obadja, 6 Daniel, Ginnethon, Baruk, 7 Meschullam, Abija, Mijamin, 8 Maasja, Bilgai, Schemaja; das waren die Priester. - 9 Und die Leviten, nämlich Jeschua, der Sohn Asanjas, Binnui, von den Söhnen Henadads, Kadmiel; 10 und ihre Brüder: Schebanja, Hodija, Kelita, Pelaja, Hanan, 11 Micha, Rechob, Haschabja, 12 Sakkur, Scherebja, Schebanja, 13 Hodija, Bani, Beninu. - 14 Die Häupter des Volkes: Parhosch, Pachath-Moab, Elam, Sattu, Bani, 15 Bunni, Asgad, Bebai, (Esra 2.3) (Esra 2.6) 16 Adonija, Bigwai, Adin, 17 Ater, Hiskija, Assur, 18 Hodija, Haschum, Bezai, 19 Hariph, Anathoth, Nobai, 20 Magpiasch, Meschullam, Hesir, 21 Meschesabeel, Zadok, Jaddua, 22 Pelatja, Hanan, Anaja, 23 Hoschea, Hananja, Haschub, 24 Hallochesch, Pilcha, Schobek, 25 Rechum, Haschabna, Maaseja, 26 und Achija, Hanan, Anan, 27 Malluk, Harim, Baana. 28 Und das übrige Volk, die Priester, die Leviten, die Torhüter, die Sänger, die Nethinim, und alle, welche sich von den Völkern der Länder zu dem Gesetz Gottes abgesondert hatten, ihre Weiber, ihre Söhne und ihre Töchter, alle, die Erkenntnis und Einsicht hatten, 29 schlossen sich ihren Brüdern, den Vornehmen unter ihnen, an und traten in Eid und Schwur, nach dem Gesetz Gottes, welches durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote Jehovas, unseres Herrn, und seine Rechte und seine Satzungen zu beobachten und zu tun; (Esra 2.70) 30 und daß wir unsere Töchter den Völkern des Landes nicht geben, noch ihre Töchter für unsere Söhne nehmen wollten; 31 und daß, wenn die Völker des Landes am Sabbathtage Waren und allerlei Getreide zum Verkauf brächten, wir es ihnen am Sabbath oder an einem anderen heiligen Tage nicht abnehmen wollten; und daß wir im siebten Jahre das Land brach liegen lassen und auf das Darlehn einer jeden Hand verzichten wollten. 32 Und wir verpflichteten uns dazu, uns den dritten Teil eines Sekels im Jahre für den Dienst des Hauses unseres Gottes aufzuerlegen: (Nehemia 13.15-16) (Amos 8.5) 33 für das Schichtbrot und das beständige Speisopfer, und für das beständige Brandopfer und für dasjenige der Sabbathe und der Neumonde, für die Feste und für die heiligen Dinge und für die Sündopfer, um Sühnung zu tun für Israel, und für alles Werk des Hauses unseres Gottes. 34 Und wir, die Priester, die Leviten und das Volk, warfen Lose über die Holzspende, um sie zum Hause unseres Gottes zu bringen, nach unseren Vaterhäusern, zu bestimmten Zeiten, Jahr für Jahr, zum Verbrennen auf dem Altar Jehovas, unseres Gottes, wie es in dem Gesetz vorgeschrieben ist. 35 Und wir verpflichteten uns, die Erstlinge unseres Landes und die Erstlinge aller Früchte von allerlei Bäumen Jahr für Jahr zum Hause Jehovas zu bringen, (3. Mose 6.5) 36 und die Erstgeborenen unserer Söhne und unseres Viehes, wie es in dem Gesetz vorgeschrieben ist; und die Erstgeborenen unserer Rinder und unseres Kleinviehes zum Hause unseres Gottes zu den Priestern zu bringen, welche den Dienst verrichten im Hause unseres Gottes. (2. Mose 23.19) 37 Und den Erstling unseres Schrotmehls und unsere Hebopfer, und die Früchte von allerlei Bäumen, Most und Öl wollen wir den Priestern bringen in die Zellen des Hauses unseres Gottes; und den Zehnten unseres Landes den Leviten. Denn sie, die Leviten, sind es, welche den Zehnten erheben in allen Städten unseres Ackerbaues; (2. Mose 13.2) 38 und der Priester, der Sohn Aarons, soll bei den Leviten sein, wenn die Leviten den Zehnten erheben. Und die Leviten sollen den Zehnten vom Zehnten zum Hause unseres Gottes hinaufbringen, in die Zellen des Schatzhauses. (4. Mose 18.21) 39 Denn in die Zellen sollen die Kinder Israel und die Kinder Levi das Hebopfer vom Getreide, vom Most und Öl bringen; denn dort sind die heiligen Geräte und die Priester, welche den Dienst verrichten, und die Torhüter und die Sänger. Und so wollen wir das Haus unseres Gottes nicht verlassen. (4. Mose 18.26) (4. Mose 18.28)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 30

1 "Du sollst auch einen Räucheraltar machen lassen, auf dem Weihrauch verbrannt wird. Er muss aus Akazienholz bestehen (2. Mose 37.25-28) 2 und viereckig, einen halben Meter lang, ebenso breit und einen Meter hoch sein. Seine Hörner müssen aus einem Stück mit ihm bestehen. 3 Lass ihn mit reinem Gold überziehen, seine Platte, seine Wände und seine Hörner und lass ringsum eine goldene Leiste anbringen. 4 Unter dieser Leiste müssen an beiden Seiten je zwei goldene Ringe angebracht sein, durch die die Tragstangen gesteckt werden können. 5 Die Stangen müssen aus Akazienholz sein und mit Gold überzogen werden. 6 Stell diesen Altar vor dem Vorhang auf, hinter dem sich die Bundeslade und ihre Deckplatte befinden, von der aus ich dir begegnen will. (2. Mose 25.22) 7 Aaron soll jeden Morgen, wenn er die Lampen zurichtet, wohlriechenden Weihrauch auf ihm verbrennen. (Psalm 141.2) (Offenbarung 5.8) 8 Auch wenn er am späten Nachmittag die Lampen aufsetzt, soll er Weihrauch aufsteigen lassen. Dieses Räucheropfer soll auch in künftigen Generationen regelmäßig vor Jahwe aufsteigen. 9 Ihr dürft keine fremden Duftstoffe auf diesem Altar verbrennen, auch kein Brand- oder Speisopfer. Auch kein Trankopfer darf über ihm ausgegossen werden. (3. Mose 10.1) 10 Einmal im Jahr soll Aaron mit dem Blut des Sündopfers der Versöhnung an seinen Hörnern die Sühne vollziehen. Das gilt auch für alle weiteren Generationen, denn der Altar ist höchst heilig für Jahwe." (2. Mose 29.37) (3. Mose 16.18) 11 Jahwe sagte zu Mose: 12 "Wenn du die Gesamtzahl der Israeliten ermittelst, dann soll jeder Gemusterte Jahwe ein Lösegeld für sein Leben zahlen, damit bei der Musterung keine Seuche über das Volk kommt. 13 Jeder, der bei der Musterung erfasst wird, soll ein halbes Silberstück geben, wobei ein Silberstück nach dem Gewicht des Heiligtums zwölf Gramm wiegt. Es ist eine Abgabe für Jahwe. 14 Jeder männliche Israelit ab zwanzig Jahren, der durch die Musterung geht, soll sie für Jahwe geben. 15 Ein Reicher soll nicht mehr und ein Armer nicht weniger als ein halbes Silberstück geben, wenn ihr Jahwe diese Abgabe bringt, um Sühne für euer Leben zu erwirken. 16 Du sollst dieses Sühnegeld von den Israeliten für die Arbeit am Zelt der Gottesbegegnung nehmen. So bringt es die Israeliten vor Jahwe in Erinnerung und wird euer Leben bewahren." 17 Jahwe sagte zu Mose: 18 "Lass ein Wasserbecken aus Bronze und dazu einen bronzenen Untersatz anfertigen. Stell es zwischen das Zelt der Gottesbegegnung und den Altar und füll es mit Wasser. (2. Mose 38.8) 19 Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände und Füße dort waschen. 20 Sie sollen sich waschen, wenn sie ins Zelt der Gottesbegegnung gehen, damit sie nicht sterben. Auch wenn sie an den Altar herantreten, um ein Opfer für Jahwe dort in Rauch aufgehen zu lassen, 21 sollen sie Hände und Füße waschen, damit sie nicht sterben. Diese Anordnung gilt für Aaron und alle seine Nachkommen." 22 Jahwe sagte zu Mose: 23 "Nimm dir Balsamöle von bester Sorte: sechs Kilogramm selbst ausgeflossene Myrrhe, je drei Kilogramm wohlriechenden Zimt, Würzrohr 24 und Kassia, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht, dazu dreieinhalb Liter Olivenöl. 25 Lass daraus ein wohlriechendes Salböl für heilige Salbungen herstellen, wie Salbenmischer das machen. (2. Mose 37.29) 26 Damit sollst du das Zelt der Gottesbegegnung und die Bundeslade salben, 27 auch den Tisch mit seinen Gegenständen, den Leuchter mit allem, was dazu gehört, und den Räucheraltar, 28 den Brandopferaltar mit allen Gegenständen, die dazu gehören, und schließlich das Wasserbecken und sein Gestell. 29 Dadurch wird alles mir geweiht und höchst heilig sein. Jeder Unbefugte, der etwas davon berührt, ist dem Heiligtum verfallen. (2. Mose 30.10) 30 Auch Aaron und seine Söhne sollst du mit dem Öl salben, wenn du sie in den Priesterdienst einsetzt. (2. Mose 29.7) 31 Den Israeliten aber sollst du sagen: 'Das ist ein Öl, das nur für mich bestimmt ist und nur für die heilige Salbung gebraucht werden darf. 32 Es darf nicht auf die Haut gewöhnlicher Menschen kommen. Ihr dürft auch nichts herstellen, was diesem Öl in seiner Zusammensetzung gleicht. Es ist heilig und ihr sollt es auch so achten. 33 Wer eine solche Mischung herstellt oder etwas von dem Öl auf einen Unbefugten streicht, soll von der Gemeinschaft des Volkes beseitigt werden.'" 34 Jahwe sagte zu Mose: "Nimm dir Duftstoffe zu gleichen Teilen: Staktetropfen, Räucherklaue, wohlriechendes Galbanum und reines Weihrauchharz 35 und lass daraus eine Mischung für das Räucheropfer herstellen, wie es Salbenmischer machen. Füge auch etwas Salz hinzu und verwende nur reine Stoffe. (2. Mose 37.29) 36 Zerstoße jeweils einen Teil davon zu Pulver und leg es vor die Bundeslade im Zelt der Gottesbegegnung, also dorthin, wo ich dir begegnen werde. Es soll euch als etwas Höchstheiliges gelten. (2. Mose 30.6) 37 Ihr dürft nichts herstellen, was dieser Weihrauchmischung gleicht. Es soll euch als etwas Heiliges gelten, das Jahwe gehört. 38 Wer es nachmacht, um daran zu riechen, soll von der Gemeinschaft des Volkes beseitigt werden."