1Wehe der Blutstadt, ganz erfüllt mit Lüge und Gewalttat! das Rauben hört nicht auf. -(Hesekiel 24.6)(Hesekiel 24.9)2Peitschenknall und Getöse des Rädergerassels, und jagende Rosse und aufspringende Wagen;3heransprengende Reiter, und flammendes Schwert und blitzender Speer! und Mengen Erschlagener und Haufen von Toten und Leichen ohne Ende; man strauchelt über ihre Leichen!4wegen der vielen Hurereien der anmutvollen Hure, der Zauberkundigen, welche Nationen verkauft mit ihren Hurereien und Geschlechter mit ihren Zaubereien.(Jesaja 23.16)(Offenbarung 17.1)5Siehe, ich will an dich, spricht Jehova der Heerscharen; und ich werde deine Säume aufdecken über dein Angesicht, und die Nationen deine Blöße sehen lassen und die Königreiche deine Schande.(Jesaja 47.3)6Und ich werde Unrat auf dich werfen, und dich verächtlich machen und dich zur Schau stellen.7Und es wird geschehen, jeder, der dich sieht, wird von dir fliehen und sprechen: Ninive ist verwüstet! Wer wird ihr Beileid bezeigen? Woher soll ich dir Tröster suchen?8Bist du vorzüglicher als No-Ammon, die an den Strömen wohnte, Wasser rings um sich her? Das Meer war ihr Bollwerk, aus Meer bestand ihre Mauer.(Jeremia 46.25)9Äthiopien war ihre Stärke und Ägypter in zahlloser Menge; Put und Libyen waren zu ihrer Hilfe.10Auch sie ist in die Verbannung, in die Gefangenschaft gezogen; auch ihre Kinder wurden zerschmettert an allen Straßenecken; und über ihre Vornehmen warf man das Los, und alle ihre Großen wurden mit Ketten gefesselt.11Auch du sollst trunken werden, sollst verborgen sein; auch du wirst eine Zuflucht suchen vor dem Feinde.(Jeremia 25.15)12Alle deine Festungen sind Feigenbäume mit Frühfeigen; wenn sie geschüttelt werden, so fallen sie den Essenden in den Mund.13Siehe, dein Volk ist zu Weibern geworden in deiner Mitte; deinen Feinden sind die Tore deines Landes weit aufgetan, Feuer verzehrt deine Riegel.14Schöpfe dir Wasser für die Belagerung; bessere deine Festungswerke aus! tritt den Ton stampfe den Lehm, stelle den Ziegelofen wieder her!15Dort wird das Feuer dich verzehren, wird das Schwert dich ausrotten, dich verzehren wie der Jelek. Vermehre dich wie der Jelek, vermehre dich wie die Heuschrecken!(Joel 1.4)16Du hast deiner Kaufleute mehr gemacht als die Sterne des Himmels: der Jelek fällt raubend ein und fliegt davon.17Deine Auserlesenen sind wie die Heuschrecken, und deine Kriegsobersten wie Heuschreckenschwärme, die sich an den Zäunen lagern am Tage des Frostes: geht die Sonne auf, so entfliehen sie, und man weiß ihre Stätte nicht; - wo sind sie?18Deine Hirten schlafen, König von Assyrien, deine Edlen liegen da; dein Volk ist auf den Bergen zerstreut, und niemand sammelt es.19Keine Linderung für deine Wunde, dein Schlag ist tödlich! Alle, welche die Kunde von dir hören, klatschen über dich in die Hände; denn über wen ist nicht deine Bosheit beständig ergangen?
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)