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Nahum - Kapitel 3

Schuld und Strafe Ninives

1 Wehe der Blutstadt, ganz erfüllt mit Lüge und Gewalttat! das Rauben hört nicht auf. - (Hesekiel 24.6) (Hesekiel 24.9) 2 Peitschenknall und Getöse des Rädergerassels, und jagende Rosse und aufspringende Wagen; 3 heransprengende Reiter, und flammendes Schwert und blitzender Speer! und Mengen Erschlagener und Haufen von Toten und Leichen ohne Ende; man strauchelt über ihre Leichen! 4 wegen der vielen Hurereien der anmutvollen Hure, der Zauberkundigen, welche Nationen verkauft mit ihren Hurereien und Geschlechter mit ihren Zaubereien. (Jesaja 23.16) (Offenbarung 17.1) 5 Siehe, ich will an dich, spricht Jehova der Heerscharen; und ich werde deine Säume aufdecken über dein Angesicht, und die Nationen deine Blöße sehen lassen und die Königreiche deine Schande. (Jesaja 47.3) 6 Und ich werde Unrat auf dich werfen, und dich verächtlich machen und dich zur Schau stellen. 7 Und es wird geschehen, jeder, der dich sieht, wird von dir fliehen und sprechen: Ninive ist verwüstet! Wer wird ihr Beileid bezeigen? Woher soll ich dir Tröster suchen? 8 Bist du vorzüglicher als No-Ammon, die an den Strömen wohnte, Wasser rings um sich her? Das Meer war ihr Bollwerk, aus Meer bestand ihre Mauer. (Jeremia 46.25) 9 Äthiopien war ihre Stärke und Ägypter in zahlloser Menge; Put und Libyen waren zu ihrer Hilfe. 10 Auch sie ist in die Verbannung, in die Gefangenschaft gezogen; auch ihre Kinder wurden zerschmettert an allen Straßenecken; und über ihre Vornehmen warf man das Los, und alle ihre Großen wurden mit Ketten gefesselt. 11 Auch du sollst trunken werden, sollst verborgen sein; auch du wirst eine Zuflucht suchen vor dem Feinde. (Jeremia 25.15) 12 Alle deine Festungen sind Feigenbäume mit Frühfeigen; wenn sie geschüttelt werden, so fallen sie den Essenden in den Mund. 13 Siehe, dein Volk ist zu Weibern geworden in deiner Mitte; deinen Feinden sind die Tore deines Landes weit aufgetan, Feuer verzehrt deine Riegel. 14 Schöpfe dir Wasser für die Belagerung; bessere deine Festungswerke aus! tritt den Ton stampfe den Lehm, stelle den Ziegelofen wieder her! 15 Dort wird das Feuer dich verzehren, wird das Schwert dich ausrotten, dich verzehren wie der Jelek. Vermehre dich wie der Jelek, vermehre dich wie die Heuschrecken! (Joel 1.4) 16 Du hast deiner Kaufleute mehr gemacht als die Sterne des Himmels: der Jelek fällt raubend ein und fliegt davon. 17 Deine Auserlesenen sind wie die Heuschrecken, und deine Kriegsobersten wie Heuschreckenschwärme, die sich an den Zäunen lagern am Tage des Frostes: geht die Sonne auf, so entfliehen sie, und man weiß ihre Stätte nicht; - wo sind sie? 18 Deine Hirten schlafen, König von Assyrien, deine Edlen liegen da; dein Volk ist auf den Bergen zerstreut, und niemand sammelt es. 19 Keine Linderung für deine Wunde, dein Schlag ist tödlich! Alle, welche die Kunde von dir hören, klatschen über dich in die Hände; denn über wen ist nicht deine Bosheit beständig ergangen?

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)