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Micha - Kapitel 7

Klage Israels über seine Sünden und sein Vertrauen auf Gott

1 Wehe mir! denn mir ist es wie bei der Obstlese, wie bei der Nachlese der Weinernte: keine Traube zu essen! keine Frühfeige, die meine Seele begehrt! 2 Der Gütige ist aus dem Lande verschwunden, und da ist kein Rechtschaffener unter den Menschen: allesamt lauern sie auf Blut, sie jagen ein jeder seinen Bruder mit dem Netze. (Psalm 12.2) 3 Nach dem Bösen sind beide Hände gerichtet, um es wohl auszuführen. Der Fürst fordert, und der Richter richtet gegen Entgelt, und der Große spricht die Gier seiner Seele aus, und sie flechten es ineinander. 4 Der Beste unter ihnen ist wie ein Dornstrauch, der Rechtschaffenste wie eine Dornhecke. - Der Tag deiner Wächter, deine Heimsuchung, ist gekommen; dann wird ihre Verwirrung da sein. 5 Trauet nicht dem Genossen, verlasset euch nicht auf den Vertrauten; verwahre die Pforten deines Mundes vor der, die an deinem Busen liegt. 6 Denn der Sohn verachtet den Vater, die Tochter lehnt sich auf gegen ihre Mutter, die Schwiegertochter gegen ihre Schwiegermutter; des Mannes Feinde sind seine Hausgenossen. - (Jeremia 9.3-4) (Matthäus 10.35-36) 7 Ich aber will nach Jehova ausschauen, will harren auf den Gott meines Heils; mein Gott wird mich erhören. 8 Freue dich nicht über mich, meine Feindin! denn bin ich gefallen, so stehe ich wieder auf; denn sitze ich in Finsternis, so ist Jehova mein Licht. (Obadja 1.12) 9 Den Grimm Jehovas will ich tragen, - denn ich habe gegen ihn gesündigt - bis er meinen Rechtsstreit führen und mir Recht verschaffen wird. Er wird mich herausführen an das Licht, ich werde seine Gerechtigkeit anschauen. (Jeremia 14.7) 10 Und meine Feindin soll es sehen, und Scham soll sie bedecken, die zu mir sprach: Wo ist Jehova, dein Gott? Meine Augen werden ihre Lust an ihr sehen: nun wird sie zertreten werden wie Straßenkot. (Psalm 79.10) 11 Ein Tag kommt, um deine Mauern aufzubauen. An jenem Tage wird die Schranke entfernt werden; 12 an jenem Tage, da wird man zu dir kommen von Assyrien und den Städten Mazors, und von Mazor bis zum Strome und von Meer zu Meer und von Gebirge zu Gebirge. - 13 Und das Land wird zur Wüste werden um seiner Bewohner willen, wegen der Frucht ihrer Handlungen. 14 "Weide dein Volk mit deinem Stabe, die Herde deines Erbteils, die abgesondert wohnt im Walde, inmitten des Karmel; laß sie weiden in Basan und Gilead, wie in den Tagen der Vorzeit." (4. Mose 23.9) (Micha 5.3) 15 Wie in den Tagen, da du aus dem Lande Ägypten zogest, werde ich es Wunder sehen lassen. 16 Die Nationen werden es sehen und beschämt werden über all ihre Macht: sie werden die Hand auf den Mund legen, ihre Ohren werden taub werden; (Hiob 21.5) 17 sie werden Staub lecken wie die Schlange, wie die kriechenden Tiere der Erde; sie werden hervorzittern aus ihren Schlössern; sie werden sich bebend wenden zu Jehova, unserem Gott, und vor dir sich fürchten. (Jesaja 49.23) 18 Wer ist ein Gott wie du, der die Ungerechtigkeit vergibt, und die Übertretung des Überrestes seines Erbteils übersieht? Er behält seinen Zorn nicht auf immer, denn er hat Gefallen an Güte. (Psalm 103.3) (Psalm 103.8) 19 Er wird sich unser wieder erbarmen, wird unsere Ungerechtigkeiten niedertreten; und du wirst alle ihre Sünden in die Tiefen des Meeres werfen. 20 Du wirst an Jakob Wahrheit, an Abraham Güte erweisen, die du von den Tagen der Vorzeit her unseren Vätern geschworen hast. (1. Mose 22.16-18) (1. Mose 28.13-15) (Lukas 1.73)

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)