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Micha - Kapitel 6

Anklage und Forderungen Gottes - Drohung gegen Jerusalem

1 Höret doch, was Jehova sagt: Mache dich auf, rechte vor den Bergen und laß die Hügel deine Stimme hören! (Hesekiel 6.2) 2 Höret, ihr Berge, den Rechtsstreit Jehovas, und ihr Unwandelbaren, ihr Grundfesten der Erde! Denn Jehova hat einen Rechtsstreit mit seinem Volke, und mit Israel wird er rechten. 3 "Mein Volk, was habe ich dir getan, und womit habe ich dich ermüdet? Lege Zeugnis gegen mich ab! (Jeremia 2.5) 4 Denn ich habe dich aus dem Lande Ägypten heraufgeführt und aus dem Diensthause dich erlöst; und ich habe Mose, Aaron und Mirjam vor dir hergesandt. 5 Mein Volk, gedenke doch, was Balak, der König von Moab, beratschlagt, und was Bileam, der Sohn Beors, ihm geantwortet hat, dessen, was von Sittim bis Gilgal geschehen ist; auf daß du die gerechten Taten Jehovas erkennest." (4. Mose 22.1) 6 "Womit soll ich vor Jehova treten, mich beugen vor dem Gott der Höhe? Soll ich vor ihn treten mit Brandopfern, mit einjährigen Kälbern? (Jesaja 1.11) (Amos 1.5) (Amos 5.21) 7 Wird Jehova Wohlgefallen haben an Tausenden von Widdern, an Zehntausenden von Strömen Öls? Soll ich meinen Erstgeborenen geben für meine Übertretung, die Frucht meines Leibes für die Sünde meiner Seele?" 8 Er hat dir kundgetan, o Mensch, was gut ist; und was fordert Jehova von dir, als Recht zu üben und Güte zu lieben, und demütig zu wandeln mit deinem Gott? (5. Mose 10.12) (1. Samuel 15.22) 9 Die Stimme Jehovas ruft der Stadt, und dein Name hat Weisheit im Auge: Höret auf die Zuchtrute und auf den, der sie bestellt! 10 Sind noch im Hause des Gesetzlosen Schätze der Gesetzlosigkeit und das knappe, verfluchte Epha? (Amos 8.5) 11 "Sollte ich rein sein bei der Waage der Gesetzlosigkeit und bei einem Beutel mit betrügerischen Gewichtsteinen?" 12 Ihre Reichen sind voll Gewalttat, und ihre Bewohner reden Lügen, und ihre Zunge ist Trug in ihrem Munde! 13 So will auch ich dich unheilbar schlagen, dich verwüsten um deiner Sünden willen. 14 Du wirst essen, aber nicht satt werden; und dein Inneres wird leer bleiben. Und du wirst fortschaffen und nicht retten; und was du rettest, werde ich dem Schwerte hingeben. 15 Du wirst säen, aber nicht ernten; du wirst Oliven keltern, aber dich nicht mit Öl salben, und Most, aber keinen Wein trinken. (5. Mose 28.38-40) 16 Und man beobachtet eifrig die Satzungen Omris und alles Tun des Hauses Ahabs, und ihr wandelt in ihren Ratschlägen: auf daß ich dich zum Entsetzen mache und ihre Bewohner zum Gezisch; und ihr werdet die Schmach meines Volkes tragen. (1. Könige 16.25) (1. Könige 16.29-33)

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)