Anklage und Forderungen Gottes - Drohung gegen Jerusalem
1Höret doch, was Jehova sagt: Mache dich auf, rechte vor den Bergen und laß die Hügel deine Stimme hören!(Hesekiel 6.2)2Höret, ihr Berge, den Rechtsstreit Jehovas, und ihr Unwandelbaren, ihr Grundfesten der Erde! Denn Jehova hat einen Rechtsstreit mit seinem Volke, und mit Israel wird er rechten.3"Mein Volk, was habe ich dir getan, und womit habe ich dich ermüdet? Lege Zeugnis gegen mich ab!(Jeremia 2.5)4Denn ich habe dich aus dem Lande Ägypten heraufgeführt und aus dem Diensthause dich erlöst; und ich habe Mose, Aaron und Mirjam vor dir hergesandt.5Mein Volk, gedenke doch, was Balak, der König von Moab, beratschlagt, und was Bileam, der Sohn Beors, ihm geantwortet hat, dessen, was von Sittim bis Gilgal geschehen ist; auf daß du die gerechten Taten Jehovas erkennest."(4. Mose 22.1)6"Womit soll ich vor Jehova treten, mich beugen vor dem Gott der Höhe? Soll ich vor ihn treten mit Brandopfern, mit einjährigen Kälbern?(Jesaja 1.11)(Amos 1.5)(Amos 5.21)7Wird Jehova Wohlgefallen haben an Tausenden von Widdern, an Zehntausenden von Strömen Öls? Soll ich meinen Erstgeborenen geben für meine Übertretung, die Frucht meines Leibes für die Sünde meiner Seele?"8Er hat dir kundgetan, o Mensch, was gut ist; und was fordert Jehova von dir, als Recht zu üben und Güte zu lieben, und demütig zu wandeln mit deinem Gott?(5. Mose 10.12)(1. Samuel 15.22)9Die Stimme Jehovas ruft der Stadt, und dein Name hat Weisheit im Auge: Höret auf die Zuchtrute und auf den, der sie bestellt!10Sind noch im Hause des Gesetzlosen Schätze der Gesetzlosigkeit und das knappe, verfluchte Epha?(Amos 8.5)11"Sollte ich rein sein bei der Waage der Gesetzlosigkeit und bei einem Beutel mit betrügerischen Gewichtsteinen?"12Ihre Reichen sind voll Gewalttat, und ihre Bewohner reden Lügen, und ihre Zunge ist Trug in ihrem Munde!13So will auch ich dich unheilbar schlagen, dich verwüsten um deiner Sünden willen.14Du wirst essen, aber nicht satt werden; und dein Inneres wird leer bleiben. Und du wirst fortschaffen und nicht retten; und was du rettest, werde ich dem Schwerte hingeben.15Du wirst säen, aber nicht ernten; du wirst Oliven keltern, aber dich nicht mit Öl salben, und Most, aber keinen Wein trinken.(5. Mose 28.38-40)16Und man beobachtet eifrig die Satzungen Omris und alles Tun des Hauses Ahabs, und ihr wandelt in ihren Ratschlägen: auf daß ich dich zum Entsetzen mache und ihre Bewohner zum Gezisch; und ihr werdet die Schmach meines Volkes tragen.(1. Könige 16.25)(1. Könige 16.29-33)
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)