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Matthäus - Kapitel 28

Die Frauen am leeren Grab - Erscheinung des Auferstandenen

1 Aber spät am Sabbath, in der Dämmerung des ersten Wochentages, kam Maria Magdalene und die andere Maria, um das Grab zu besehen. (Apostelgeschichte 20.7) (1. Korinther 16.2) (Offenbarung 1.10) 2 Und siehe, da geschah ein großes Erdbeben; denn ein Engel des Herrn kam aus dem Himmel hernieder, trat hinzu, wälzte den Stein weg und setzte sich darauf. 3 Sein Ansehen aber war wie der Blitz, und sein Kleid weiß wie Schnee. (Matthäus 17.2) (Apostelgeschichte 1.10) 4 Aber aus Furcht vor ihm bebten die Hüter und wurden wie Tote. 5 Der Engel aber hob an und sprach zu den Weibern: Fürchtet ihr euch nicht, denn ich weiß, daß ihr Jesum, den Gekreuzigten, suchet. 6 Er ist nicht hier, denn er ist auferstanden, wie er gesagt hat. Kommet her, sehet die Stätte, wo der Herr gelegen hat, (Matthäus 12.40) (Matthäus 16.21) (Matthäus 17.23) (Matthäus 20.19) 7 und gehet eilends hin und saget seinen Jüngern, daß er von den Toten auferstanden ist; und siehe, er geht vor euch hin nach Galiläa, daselbst werdet ihr ihn sehen. Siehe, ich habe es euch gesagt. (Matthäus 26.32) 8 Und sie gingen eilends von der Gruft hinweg mit Furcht und großer Freude, und liefen, es seinen Jüngern zu verkünden. 9 Als sie aber hingingen, es seinen Jüngern zu verkünden, siehe, da kam Jesus ihnen entgegen und sprach: Seid gegrüßt! Sie aber traten herzu, umfaßten seine Füße und huldigten ihm. 10 Da spricht Jesus zu ihnen: Fürchtet euch nicht; gehet hin, verkündet meinen Brüdern, daß sie hingehen nach Galiläa, und daselbst werden sie mich sehen. (Hebräer 2.11)

Bestechung der Grabwächter

11 Während sie aber hingingen, siehe, da kamen etliche von der Wache in die Stadt und verkündeten den Hohenpriestern alles, was geschehen war. 12 Und sie versammelten sich mit den Ältesten und hielten Rat; und sie gaben den Soldaten Geld genug 13 und sagten: Sprechet: Seine Jünger kamen bei Nacht und stahlen ihn, während wir schliefen. (Matthäus 27.64) 14 Und wenn dies dem Landpfleger zu Ohren kommen sollte, so werden wir ihn zufriedenstellen und machen, daß ihr ohne Sorge seid. 15 Sie aber nahmen das Geld und taten, wie sie unterrichtet worden waren. Und diese Rede ist bei den Juden ruchbar geworden bis auf den heutigen Tag.

Erscheinung des Auferstandenen vor den Jüngern - Missionsbefehl

16 Die elf Jünger aber gingen nach Galiläa, an den Berg, wohin Jesus sie beschieden hatte. 17 Und als sie ihn sahen, warfen sie sich vor ihm nieder; einige aber zweifelten. 18 Und Jesus trat herzu und redete mit ihnen und sprach: Mir ist alle Gewalt gegeben im Himmel und auf Erden. (Matthäus 11.27) (Epheser 1.20-22) 19 Gehet [nun] hin und machet alle Nationen zu Jüngern, und taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, (Matthäus 24.14) (Markus 16.15-16) (2. Korinther 5.20) 20 und lehret sie, alles zu bewahren, was ich euch geboten habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis zur Vollendung des Zeitalters. (Matthäus 18.20)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)