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Matthäus - Kapitel 11

Die Frage des Täufers - Jesu Antwort und Zeugnis über ihn

1 Und es geschah, als Jesus seine Befehle an seine zwölf Jünger vollendet hatte, ging er von dannen hinweg, um in ihren Städten zu lehren und zu predigen. 2 Als aber Johannes im Gefängnis die Werke des Christus hörte, sandte er durch seine Jünger (Matthäus 14.3) 3 und ließ ihm sagen: Bist du der Kommende, oder sollen wir auf einen anderen warten? (Maleachi 3.1) (Matthäus 3.11) 4 Und Jesus antwortete und sprach zu ihnen: Gehet hin und verkündet Johannes, was ihr höret und sehet: 5 Blinde werden sehend, und Lahme wandeln, Aussätzige werden gereinigt, und Taube hören, und Tote werden auferweckt, und Armen wird gute Botschaft verkündigt; (Jesaja 35.5-6) (Jesaja 61.1) 6 und glückselig ist, wer irgend sich nicht an mir ärgern wird! (Matthäus 13.57) (Matthäus 26.31) 7 Als diese aber hingingen, fing Jesus an, zu den Volksmengen zu reden über Johannes: Was seid ihr in die Wüste hinausgegangen zu sehen? ein Rohr vom Winde hin und her bewegt? (Matthäus 3.1) (Matthäus 3.5) 8 Aber was seid ihr hinausgegangen zu sehen? einen Menschen, mit weichen [Kleidern] angetan? Siehe, die die weichen Kleider tragen, sind in den Häusern der Könige. 9 Aber was seid ihr hinausgegangen zu sehen? Einen Propheten? Ja, sage ich euch, und mehr als einen Propheten. (Lukas 1.76) (Lukas 20.6) 10 Denn dieser ist es, von dem geschrieben steht: "Siehe, ich sende meinen Boten vor deinem Angesicht her, der deinen Weg vor dir bereiten wird." 11 Wahrlich, ich sage euch, unter den von Weibern Geborenen ist kein Größerer aufgestanden als Johannes der Täufer; der Kleinste aber im Reiche der Himmel ist größer als er. (Matthäus 13.17) 12 Aber von den Tagen Johannes' des Täufers an bis jetzt wird dem Reiche der Himmel Gewalt angetan, und Gewalttuende reißen es an sich. (Lukas 16.16) 13 Denn alle Propheten und das Gesetz haben geweissagt bis auf Johannes. 14 Und wenn ihr es annehmen wollt, er ist Elias, der kommen soll. (Matthäus 17.10-13) 15 Wer Ohren hat zu hören, der höre! 16 Wem aber soll ich dieses Geschlecht vergleichen? Es ist Kindern gleich, die auf den Märkten sitzen und ihren Gespielen zurufen 17 und sagen: Wir haben euch gepfiffen, und ihr habt nicht getanzt; wir haben [euch] Klagelieder gesungen, und ihr habt nicht gewehklagt. (Sprüche 29.9) (Johannes 5.35) 18 Denn Johannes ist gekommen, der weder aß noch trank, und sie sagen: Er hat einen Dämon. (Matthäus 3.4) (Johannes 10.20) 19 Der Sohn des Menschen ist gekommen, der da ißt und trinkt, und sie sagen: Siehe, ein Fresser und Weinsäufer, ein Freund der Zöllner und Sünder; - und die Weisheit ist gerechtfertigt worden von ihren Kindern. (Matthäus 9.10) (Johannes 2.2) (1. Korinther 1.24)

Weheruf über unbußfertige Städte - Jesus als Heiland der Unmündigen und Bedrückten

20 Dann fing er an, die Städte zu schelten, in welchen seine meisten Wunderwerke geschehen waren, weil sie nicht Buße getan hatten. 21 Wehe dir, Chorazin! wehe dir, Bethsaida! denn wenn zu Tyrus und Sidon die Wunderwerke geschehen wären, die unter euch geschehen sind, längst hätten sie in Sack und Asche Buße getan. (Jona 3.6) 22 Doch ich sage euch: Tyrus und Sidon wird es erträglicher ergehen am Tage des Gerichts als euch. 23 Und du, Kapernaum, die du bis zum Himmel erhöht worden bist, bis zum Hades wirst du hinabgestoßen werden;. denn wenn in Sodom die Wunderwerke geschehen wären, die in dir geschehen sind, es wäre geblieben bis auf den heutigen Tag. (Jesaja 14.13) (Jesaja 14.15) (Matthäus 4.13) (Matthäus 8.5) (Matthäus 9.1) 24 Doch ich sage euch: Dem Sodomer Lande wird es erträglicher ergehen am Tage des Gerichts als dir. (Matthäus 10.15) 25 Zu jener Zeit hob Jesus an und sprach: Ich preise dich, Vater, Herr des Himmels und der Erde, daß du dies vor Weisen und Verständigen verborgen hast, und hast es Unmündigen geoffenbart. (Jesaja 29.14) (Lukas 10.21-22) (Johannes 17.25) (1. Korinther 1.19) 26 Ja, Vater, denn also war es wohlgefällig vor dir. 27 Alles ist mir übergeben von meinem Vater; und niemand erkennt den Sohn, als nur der Vater, noch erkennt jemand den Vater, als nur der Sohn, und wem irgend der Sohn ihn offenbaren will. (Matthäus 28.18) (Johannes 3.35) (Johannes 17.2) (Philipper 2.9) 28 Kommet her zu mir, alle ihr Mühseligen und Beladenen, und ich werde euch Ruhe geben. (Jeremia 31.25) (Matthäus 12.20) (Matthäus 23.4) 29 Nehmet auf euch mein Joch und lernet von mir, denn ich bin sanftmütig und von Herzen demütig, und ihr werdet Ruhe finden für eure Seelen; (Jesaja 28.12) (Jeremia 6.16) (Sacharja 9.9) 30 denn mein Joch ist sanft, und meine Last ist leicht. (Lukas 11.46) (1. Johannes 5.3)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)