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Markus - Kapitel 5

Heilung eines besessenen Geraseners

1 Und sie kamen an das jenseitige Ufer des Sees in das Land der Gadarener. 2 Und als er aus dem Schiff gestiegen war, begegnete ihm alsbald aus den Grüften ein Mensch mit einem unreinen Geiste, 3 der seine Wohnung in den Grabstätten hatte; und selbst mit Ketten konnte keiner ihn binden, 4 da er oft mit Fußfesseln und mit Ketten gebunden gewesen, und die Ketten von ihm in Stücke zerrissen und die Fußfesseln zerrieben worden waren; und niemand vermochte ihn zu bändigen. 5 Und allezeit, Nacht und Tag, war er in den Grabstätten und auf den Bergen und schrie und zerschlug sich mit Steinen. 6 Als er aber Jesum von ferne sah, lief er und warf sich vor ihm nieder; 7 und mit lauter Stimme schreiend, sagt er: Was habe ich mit dir zu schaffen, Jesu, Sohn Gottes, des Höchsten? Ich beschwöre dich bei Gott, quäle mich nicht! (Markus 1.24) 8 Denn er sagte zu ihm: Fahre aus, du unreiner Geist, aus dem Menschen. 9 Und er fragte ihn: Was ist dein Name? Und er spricht zu ihm: Legion ist mein Name, denn wir sind viele. 10 Und er bat ihn sehr, daß er sie nicht aus der Gegend fortschicken möchte. 11 Es war aber daselbst an dem Berge eine große Herde Schweine, welche weidete. 12 Und sie baten ihn und sprachen: Schicke uns in die Schweine, daß wir in sie fahren. 13 Und Jesus erlaubte es ihnen [alsbald]. Und die unreinen Geister fuhren aus und fuhren in die Schweine, und die Herde stürzte sich den Abhang hinab in den See, (bei zweitausend) und sie ertranken in dem See. 14 Und die Hüter flohen und verkündeten es in der Stadt und auf dem Lande; und sie gingen [hinaus], um zu sehen, was geschehen war. 15 Und sie kommen zu Jesu und sehen den Besessenen sitzen, bekleidet und vernünftig, den, der die Legion gehabt hatte; und sie fürchteten sich. 16 Und die es gesehen hatten, erzählten ihnen, wie dem Besessenen geschehen war, und das von den Schweinen. 17 Und sie fingen an, ihm zuzureden, aus ihren Grenzen wegzugehen. 18 Und als er in das Schiff stieg, bat ihn der Besessene, daß er bei ihm sein dürfe. 19 Und er ließ es ihm nicht zu, sondern spricht zu ihm: Gehe hin nach deinem Hause zu den Deinigen und verkünde ihnen, wieviel der Herr an dir getan, und wie er sich deiner erbarmt hat. 20 Und er ging hin und fing an, in der Dekapolis auszurufen, wieviel Jesus an ihm getan hatte; und alle verwunderten sich. (Markus 7.31)

Heilung der blutflüssigen Frau - Auferweckung der Tochter des Jaïrus

21 Und als Jesus in dem Schiffe wieder an das jenseitige Ufer hinübergefahren war, versammelte sich eine große Volksmenge zu ihm; und er war am See. 22 Und [siehe,] es kommt einer der Synagogenvorsteher, mit Namen Jairus, und als er ihn sieht, fällt er ihm zu Füßen; 23 und er bat ihn sehr und sprach: Mein Töchterlein liegt in den letzten Zügen; ich bitte, daß du kommest und ihr die Hände auflegest, auf daß sie gerettet werde und lebe. 24 Und er ging mit ihm, und eine große Volksmenge folgte ihm und drängte ihn. 25 Und ein Weib, das zwölf Jahre mit einem Blutfluß behaftet war, 26 und vieles erlitten hatte von vielen Ärzten und alle ihre Habe verwandt und keinen Nutzen davon gehabt hatte (es war vielmehr schlimmer mit ihr geworden), 27 kam, als sie von Jesu gehört, in der Volksmenge von hinten und rührte sein Kleid an; 28 denn sie sprach: Wenn ich nur seine Kleider anrühre, so werde ich geheilt werden. 29 Und alsbald vertrocknete der Quell ihres Blutes, und sie merkte am Leibe, daß sie von der Plage geheilt war. 30 Und alsbald erkannte Jesus in sich selbst die Kraft, die von ihm ausgegangen war, wandte sich um in der Volksmenge und sprach: Wer hat meine Kleider angerührt? (Lukas 6.19) 31 Und seine Jünger sprachen zu ihm: Du siehst, daß die Volksmenge dich drängt, und du sprichst: Wer hat mich angerührt? 32 Und er blickte umher, um sie zu sehen, die dieses getan hatte. 33 Das Weib aber, voll Furcht und Zittern, wissend, was ihr geschehen war, kam und fiel vor ihm nieder und sagte ihm die ganze Wahrheit. 34 Er aber sprach zu ihr: Tochter, dein Glaube hat dich geheilt; gehe hin in Frieden und sei gesund von deiner Plage. 35 Während er noch redete, kommen sie von dem Synagogenvorsteher und sagen: Deine Tochter ist gestorben; was bemühst du den Lehrer noch? 36 Als aber Jesus das Wort reden hörte, spricht er [alsbald] zu dem Synagogenvorsteher: Fürchte dich nicht; glaube nur. 37 Und er erlaubte niemand, ihn zu begleiten, außer Petrus und Jakobus und Johannes, dem Bruder des Jakobus. (Matthäus 17.1) 38 Und sie kommen in das Haus des Synagogenvorstehers, und er sieht ein Getümmel und Weinende und laut Heulende. 39 Und als er eingetreten war, spricht er zu ihnen: Was lärmet und weinet ihr? Das Kind ist nicht gestorben, sondern es schläft. (Johannes 11.11) 40 Und sie verlachten ihn. Als er aber alle hinausgetrieben hatte, nimmt er den Vater des Kindes und die Mutter und die bei ihm waren mit und geht hinein, wo das Kind lag. 41 Und indem er das Kind bei der Hand ergriff, spricht er zu ihm: Talitha kumi! das ist verdolmetscht: Mägdlein, ich sage dir, stehe auf! (Lukas 7.14) (Apostelgeschichte 9.40) 42 Und alsbald stand das Mägdlein auf und wandelte umher, denn es war zwölf Jahre alt. Und sie erstaunten mit großem Erstaunen. 43 Und er gebot ihnen dringend, daß niemand dies erführe, und hieß ihr zu essen geben.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)