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Markus - Kapitel 3

1 Und er ging wiederum in die Synagoge; und es war daselbst ein Mensch, der eine verdorrte Hand hatte. 2 Und sie lauerten auf ihn, ob er ihn am Sabbath heilen würde, auf daß sie ihn anklagen möchten. 3 Und er spricht zu dem Menschen, der die verdorrte Hand hatte: Stehe auf und tritt in die Mitte. 4 Und er spricht zu ihnen: Ist es erlaubt, an den Sabbathen Gutes zu tun oder Böses zu tun, das Leben zu retten oder zu töten? Sie aber schwiegen. 5 Und er blickte auf sie umher mit Zorn, betrübt über die Verstockung ihres Herzens, und spricht zu dem Menschen: Strecke deine Hand aus! Und er streckte sie aus, und seine Hand wurde wiederhergestellt. 6 Und die Pharisäer gingen alsbald hinaus und hielten mit den Herodianern Rat wider ihn, wie sie ihn umbrächten.

Krankenheilungen am See Genezareth

7 Und Jesus entwich mit seinen Jüngern an den See; und es folgte [ihm] eine große Menge von Galiläa und von Judäa 8 und von Jerusalem und von Idumäa und von jenseit des Jordan; und die um Tyrus und Sidon, eine große Menge, als sie gehört hatten, wie vieles er tat, kamen zu ihm. (Matthäus 4.25) 9 Und er sagte seinen Jüngern, daß ein Schifflein für ihn in Bereitschaft bleiben solle wegen der Volksmenge, auf daß sie ihn nicht drängten. 10 Denn er heilte viele, so daß alle, welche Plagen hatten, ihn überfielen, auf daß sie ihn anrühren möchten. 11 Und wenn die unreinen Geister ihn sahen, fielen sie vor ihm nieder und riefen und sprachen: Du bist der Sohn Gottes. (Lukas 4.41) 12 Und er bedrohte sie sehr, daß sie ihn nicht offenbar machten. (Markus 1.43)

Berufung der zwölf Apostel

13 Und er steigt auf den Berg und ruft herzu, welche er selbst wollte. Und sie kamen zu ihm; 14 und er bestellte zwölf, auf daß sie bei ihm seien, und auf daß er sie aussende zu predigen 15 und Gewalt zu haben, [die Krankheiten zu heilen und] die Dämonen auszutreiben. 16 Und er gab dem Simon den Beinamen Petrus; 17 und Jakobus, den Sohn des Zebedäus, und Johannes, den Bruder des Jakobus, und er gab ihnen den Beinamen Boanerges, das ist Söhne des Donners; (Lukas 9.54) 18 und Andreas und Philippus und Bartholomäus und Matthäus und Thomas und Jakobus, den Sohn des Alphäus, und Thaddäus, und Simon, den Kananäer, 19 und Judas Iskariot, der ihn auch überlieferte.

Lästerung des Geistes - Die wahren Verwandten Jesu

20 Und die kommen in ein Haus. Und wiederum kommt eine Volksmenge zusammen, so daß sie nicht einmal essen konnten. 21 Und als seine Angehörigen es hörten, gingen sie hinaus, um ihn zu greifen; denn sie sprachen: Er ist außer sich. (Markus 6.4) (Johannes 7.5) (Johannes 8.48) 22 Und die Schriftgelehrten, die von Jerusalem herabgekommen waren, sprachen: Er hat den Beelzebub, und: Durch den Obersten der Dämonen treibt er die Dämonen aus. (Matthäus 9.34) 23 Und er rief sie herzu und sprach in Gleichnissen zu ihnen: Wie kann Satan den Satan austreiben? 24 Und wenn ein Reich wider sich selbst entzweit ist, so kann jenes Reich nicht bestehen. 25 Und wenn ein Haus wider sich selbst entzweit ist, so kann jenes Haus nicht bestehen. 26 Und wenn der Satan wider sich selbst aufsteht und entzweit ist, so kann er nicht bestehen, sondern hat ein Ende. 27 Niemand aber kann in das Haus des Starken eindringen und seinen Hausrat rauben, wenn er nicht zuvor den Starken bindet, und alsdann wird er sein Haus berauben. 28 Wahrlich, ich sage euch: Alle Sünden werden den Söhnen der Menschen vergeben werden, und die Lästerungen, mit welchen irgend sie lästern mögen; 29 wer aber irgend wider den Heiligen Geist lästern wird, hat keine Vergebung in Ewigkeit, sondern ist ewiger Sünde schuldig; - (Hebräer 6.4-6) 30 weil sie sagten: Er hat einen unreinen Geist. (Johannes 10.20) 31 Und es kommen seine Mutter und seine Brüder; und draußen stehend sandten sie zu ihm und riefen ihn. 32 Und eine Volksmenge saß um ihn her; sie sagten aber zu ihm: Siehe, deine Mutter und deine Brüder draußen suchen dich. 33 Und er antwortete ihnen und sprach: Wer ist meine Mutter oder meine Brüder? 34 Und im Kreise umherblickend auf die um ihn her Sitzenden, spricht er: Siehe da, meine Mutter und meine Brüder; 35 denn wer irgend den Willen Gottes tun wird, derselbe ist mein Bruder und meine Schwester und meine Mutter.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)