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Markus - Kapitel 11

Einzug in Jerusalem Die Frage nach der Vollmacht Jesu

1 Und als sie Jerusalem, Bethphage und Bethanien nahen, gegen den Ölberg hin, sendet er zwei seiner Jünger (Johannes 2.13) 2 und spricht zu ihnen: Gehet hin in das Dorf, das euch gegenüber liegt; und alsbald, wenn ihr in dasselbe kommet, werdet ihr ein Füllen angebunden finden, auf welchem kein Mensch je gesessen hat; bindet es los und führet es her. 3 Und wenn jemand zu euch sagt: Warum tut ihr dies? so saget: Der Herr bedarf seiner; und alsbald sendet er es hierher. 4 Sie aber gingen hin und fanden ein Füllen angebunden an der Tür draußen auf dem Wege; und sie binden es los. 5 Und etliche von denen, die daselbst standen, sprachen zu ihnen: Was tut ihr, daß ihr das Füllen losbindet? 6 Sie aber sprachen zu ihnen, wie Jesus gesagt hatte. Und sie ließen sie. 7 Und sie führten das Füllen zu Jesu und legten ihre Kleider darauf, und er setzte sich auf dasselbe. 8 Viele aber breiteten ihre Kleider aus auf den Weg; andere hieben Zweige von den Bäumen [und streuten sie auf den Weg]; 9 und die vorangingen und nachfolgten, riefen: Hosanna! Gepriesen sei, der da kommt im Namen des Herrn! (Psalm 118.25-26) 10 Gepriesen sei das kommende Reich unseres Vaters David! Hosanna in der Höhe! 11 Und er zog in Jerusalem ein und ging in den Tempel; und als er über alles umhergeblickt hatte, ging er, da es schon spät an der Zeit war, mit den Zwölfen hinaus nach Bethanien.

Verfluchung des Feigenbaumes

12 Und des folgenden Tages, als sie von Bethanien weggegangen waren, hungerte ihn. 13 Und als er von ferne einen Feigenbaum sah, der Blätter hatte, ging er hin, ob er vielleicht etwas an ihm fände; und als er zu ihm kam, fand er nichts als nur Blätter, denn es war nicht die Zeit der Feigen. 14 Und er hob an und sprach zu ihm: Nimmermehr esse jemand Frucht von dir in Ewigkeit! Und seine Jünger hörten es.

Tempelreinigung

15 Und sie kommen nach Jerusalem. Und als er in den Tempel eingetreten war, fing er an auszutreiben, die im Tempel verkauften und kauften; und die Tische der Wechsler und die Sitze der Taubenverkäufer stieß er um. (Johannes 2.14-16) 16 Und er erlaubte nicht, daß jemand ein Gefäß durch den Tempel trug. 17 Und er lehrte und sprach zu ihnen: Steht nicht geschrieben: "Mein Haus wird ein Bethaus genannt werden für alle Nationen"? "Ihr aber habt es zu einer Räuberhöhle gemacht". (Jeremia 7.11) 18 Und die Hohenpriester und die Schriftgelehrten hörten es und suchten, wie sie ihn umbrächten; denn sie fürchteten ihn, weil die ganze Volksmenge sehr erstaunt war über seine Lehre. 19 Und wenn es Abend wurde, ging er zur Stadt hinaus.

Das Gebet im Glauben und in Vergebungsbereitschaft

20 Und als sie frühmorgens vorbeigingen, sahen sie den Feigenbaum verdorrt von den Wurzeln an. 21 Und Petrus erinnerte sich und spricht zu ihm: Rabbi, siehe, der Feigenbaum, den du verfluchtest, ist verdorrt. 22 Und Jesus antwortet und spricht zu ihnen: Habet Glauben an Gott. 23 Wahrlich, ich sage euch: Wer irgend zu diesem Berge sagen wird: Werde aufgehoben und ins Meer geworfen! und nicht zweifeln wird in seinem Herzen, sondern glauben, daß geschieht, was er sagt, dem wird werden [was irgend er sagen wird]. (Matthäus 17.20) (Markus 9.23) 24 Darum sage ich euch: Alles, um was irgend ihr betet und bittet, glaubet, daß ihr es empfanget, und es wird euch werden. (Matthäus 7.7) (Johannes 14.13) (1. Johannes 1.5) (1. Johannes 5.14) 25 Und wenn ihr im Gebet dastehet, so vergebet, wenn ihr etwas wider jemand habt, auf daß auch euer Vater, der in den Himmeln ist, euch eure Übertretungen vergebe. (Matthäus 5.23) 26 Wenn ihr aber nicht vergebet, so wird euer Vater, der in den Himmeln ist, auch eure Übertretungen nicht vergeben. (Matthäus 6.14-15) 27 Und sie kommen wiederum nach Jerusalem. Und als er in dem Tempel umherwandelte, kommen die Hohenpriester und die Schriftgelehrten und die Ältesten zu ihm 28 und sagen zu ihm: In welchem Recht tust du diese Dinge? Und wer hat dir dieses Recht gegeben, daß du diese Dinge tust? 29 Jesus aber [antwortete und] sprach zu ihnen: Auch ich will euch ein Wort fragen, und antwortet mir, und ich werde euch sagen, in welchem Recht ich diese Dinge tue: 30 Die Taufe Johannes', war sie vom Himmel oder von Menschen? Antwortet mir. 31 Und sie überlegten miteinander und sprachen: Wenn wir sagen: vom Himmel, so wird er sagen: Warum habt ihr ihm denn nicht geglaubt? 32 Sagen wir aber: von Menschen... sie fürchteten das Volk; denn alle hielten von Johannes, daß er wirklich ein Prophet war. (Lukas 7.29-30) 33 Und sie antworten und sagen zu Jesu: Wir wissen es nicht. Und Jesus [antwortet und] spricht zu ihnen: So sage ich auch euch nicht, in welchem Recht ich diese Dinge tue.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)