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Lukas - Kapitel 14

Heilung eines Wassersüchtigen am Sabbat

1 Und es geschah, als er am Sabbath in das Haus eines der Obersten der Pharisäer kam, um zu essen, daß sie auf ihn lauerten. (Lukas 6.6) (Lukas 11.37) 2 Und siehe, ein gewisser wassersüchtiger Mensch war vor ihm. 3 Und Jesus hob an und sprach zu den Gesetzgelehrten und Pharisäern und sagte: Ist es erlaubt, am Sabbath zu heilen? 4 Sie aber schwiegen. Und er faßte ihn an und heilte ihn und entließ ihn. 5 Und er antwortete und sprach zu ihnen: Wer ist unter euch, dessen Esel oder Ochs in einen Brunnen fällt, und der ihn nicht alsbald herauszieht am Tage des Sabbaths? (Matthäus 12.11) (Lukas 13.5) 6 Und sie vermochten nicht, ihm darauf zu antworten.

Warnung vor Ehrsucht

7 Er sprach aber zu den Eingeladenen ein Gleichnis, indem er bemerkte, wie sie die ersten Plätze wählten, und sagte zu ihnen: (Matthäus 23.6) 8 Wenn du von jemand zur Hochzeit geladen wirst, so lege dich nicht auf den ersten Platz, damit nicht etwa ein Geehrterer als du von ihm geladen sei, 9 und der, welcher dich und ihn geladen hat, komme und zu dir spreche: Mache diesem Platz; und dann wirst du anfangen, mit Schande den letzten Platz einzunehmen. 10 Sondern, wenn du geladen bist, so gehe hin und lege dich auf den letzten Platz, auf daß, wenn der, welcher dich geladen hat, kommt, er zu dir spreche: Freund, rücke höher hinauf. Dann wirst du Ehre haben vor allen, die mit dir zu Tische liegen; 11 denn jeder, der sich selbst erhöht, wird erniedrigt werden, und wer sich selbst erniedrigt, wird erhöht werden. (Matthäus 23.12) (Lukas 18.14) (Jakobus 1.4) (Jakobus 4.6) 12 Er sprach aber auch zu dem, der ihn geladen hatte: Wenn du ein Mittags- oder ein Abendmahl machst, so lade nicht deine Freunde, noch deine Brüder, noch deine Verwandten, noch reiche Nachbarn, damit nicht etwa auch sie dich wiederladen und dir Vergeltung werde. 13 Sondern wenn du ein Mahl machst, so lade Arme, Krüppel, Lahme, Blinde, (5. Mose 14.29) 14 und glückselig wirst du sein, weil sie nicht haben, dir zu vergelten; denn es wird dir vergolten werden in der Auferstehung der Gerechten. (Johannes 5.29)

Gleichnis vom großen Gastmahl

15 Als aber einer von denen, die mit zu Tische lagen, dies hörte, sprach er zu ihm: Glückselig, wer Brot essen wird im Reiche Gottes! (Lukas 13.29) 16 Er aber sprach zu ihm: Ein gewisser Mensch machte ein großes Abendmahl und lud viele. 17 Und er sandte seinen Knecht zur Stunde des Abendmahls, um den Geladenen zu sagen: Kommet, denn schon ist alles bereit. 18 Und sie fingen alle ohne Ausnahme an, sich zu entschuldigen. Der erste sprach zu ihm: Ich habe einen Acker gekauft und muß notwendig ausgehen und ihn besehen; ich bitte dich, halte mich für entschuldigt. 19 Und ein anderer sprach: Ich habe fünf Joch Ochsen gekauft, und ich gehe hin, sie zu versuchen; ich bitte dich, halte mich für entschuldigt. 20 Und ein anderer sprach: Ich habe ein Weib geheiratet, und darum kann ich nicht kommen. (1. Korinther 7.33) 21 Und der Knecht kam herbei und berichtete dies seinem Herrn. Da wurde der Hausherr zornig und sprach zu seinem Knechte: Geh eilends hinaus auf die Straßen und Gassen der Stadt, und bringe hier herein die Armen und Krüppel und Lahmen und Blinden. 22 Und der Knecht sprach: Herr, es ist geschehen, wie du befohlen hast, und es ist noch Raum. 23 Und der Herr sprach zu dem Knechte: Geh hinaus auf die Wege und an die Zäune und nötige sie hereinzukommen, auf daß mein Haus voll werde; 24 denn ich sage euch, daß nicht einer jener Männer, die geladen waren, mein Abendmahl schmecken wird.

Bedingungen der Nachfolge

25 Es gingen aber große Volksmengen mit ihm; und er wandte sich um und sprach zu ihnen: (5. Mose 33.9-10) (Lukas 18.29-30) (1. Korinther 7.29) 26 Wenn jemand zu mir kommt und haßt nicht seinen Vater und seine Mutter und sein Weib und seine Kinder und seine Brüder und Schwestern, dazu aber auch sein eigenes Leben, so kann er nicht mein Jünger sein; 27 und wer nicht sein Kreuz trägt und mir nachkommt, kann nicht mein Jünger sein. (Lukas 9.23) 28 Denn wer unter euch, der einen Turm bauen will, setzt sich nicht zuvor nieder und berechnet die Kosten, ob er das Nötige zur Ausführung habe? 29 Auf daß nicht etwa, wenn er den Grund gelegt hat und nicht zu vollenden vermag, alle, die es sehen, anfangen ihn zu verspotten 30 und sagen: Dieser Mensch hat angefangen zu bauen und vermochte nicht zu vollenden. 31 Oder welcher König, der auszieht, um sich mit einem anderen König in Krieg einzulassen, setzt sich nicht zuvor nieder und ratschlagt, ob er imstande sei, dem mit Zehntausend entgegen zu treten, der wider ihn kommt mit Zwanzigtausend? 32 Wenn aber nicht, so sendet er, während er noch fern ist, eine Gesandtschaft und bittet um die Friedensbedingungen. 33 Also nun jeder von euch, der nicht allem entsagt, was er hat, kann nicht mein Jünger sein. (Lukas 9.62) 34 Das Salz [nun] ist gut; wenn aber auch das Salz kraftlos geworden ist, womit soll es gewürzt werden? (Matthäus 5.13) (Markus 9.50) 35 Es ist weder für das Land noch für den Dünger tauglich; man wirft es hinaus. Wer Ohren hat zu hören, der höre!

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)