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Klagelieder - Kapitel 5

Klage über die Schreckensherrschaft der Feinde und Bitte um Gnade

1 Gedenke, Jahwe, dessen, was uns geschehen! Schaue her und sieh unsere Schmach! 2 Unser Erbteil ist Fremden zugefallen, unsere Häuser Ausländern. 3 Wir sind Waisen, ohne Vater; unsere Mütter sind wie Witwen. 4 Unser Wasser trinken wir um Geld, unser Holz bekommen wir gegen Zahlung. 5 Unsere Verfolger sind uns auf dem Nacken; wir ermatten, man läßt uns keine Ruhe. 6 Ägypten reichen wir die Hand, und Assyrien, um mit Brot gesättigt zu werden. 7 Unsere Väter haben gesündigt, sie sind nicht mehr; wir, wir tragen ihre Missetaten. (2. Mose 20.5) (Jeremia 31.29) (Hesekiel 18.2) 8 Knechte herrschen über uns; da ist niemand, der uns aus ihrer Hand reiße. 9 Wir holen unser Brot mit Gefahr unseres Lebens, wegen des Schwertes der Wüste. 10 Vor den Gluten des Hungers brennt unsere Haut wie ein Ofen. 11 Sie haben Weiber geschwächt in Zion, Jungfrauen in den Städten Judas. 12 Fürsten sind durch ihre Hand aufgehängt, das Angesicht der Alten wird nicht geehrt. 13 Jünglinge tragen die Handmühle, und Knaben straucheln unter dem Holze. 14 Die Alten bleiben fern vom Tore, die Jünglinge von ihrem Saitenspiel. 15 Die Freude unseres Herzens hat aufgehört, in Trauer ist unser Reigen verwandelt. 16 Gefallen ist die Krone unseres Hauptes. Wehe uns! Denn wir haben gesündigt. (Jeremia 13.18) 17 Darum ist unser Herz siech geworden, um dieser Dinge willen sind unsere Augen verdunkelt: 18 Wegen des Berges Zion, der verwüstet ist; Füchse streifen auf ihm umher. 19 Du, Jahwe, thronst in Ewigkeit; dein Thron ist von Geschlecht zu Geschlecht. 20 Warum willst du uns für immer vergessen, uns verlassen auf immerdar? (Psalm 13.2) 21 Jahwe, bringe uns zu dir zurück, daß wir umkehren; erneuere unsere Tage wie vor alters! 22 Oder solltest du uns gänzlich verworfen haben, gar zu sehr auf uns zürnen?

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5. Mose - Kapitel 21

1 Wenn man in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir zum Erbbesitz gibt, einen Erschlagenen auf dem freien Feld findet, ohne dass man weiß, wer ihn erschlagen hat, 2 dann sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und die Strecke bis zu den Städten im Umkreis abmessen. 3 In der Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, sollen die Ältesten eine junge Kuh heraussuchen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist und die noch nicht am Joch gezogen hat. 4 Die Ältesten jener Stadt sollen das Kalb zu einem immerfließenden Bach führen, an dem nichts gesät und kein Ackerbau getrieben werden kann, und ihr dort das Genick brechen. 5 Dann sollen die Priester aus dem Stamm Levi herzutreten. Denn sie hat Jahwe, dein Gott, ausgewählt, ihm zu dienen und in seinem Namen zu segnen. Nach ihrem Spruch soll bei jedem Rechtsstreit und jeder Körperverletzung verfahren werden. (5. Mose 17.8-9) 6 In ihrer Gegenwart sollen die Ältesten der Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, die Hände waschen, und zwar über dem Kalb, dem am Bach das Genick gebrochen wurde. (Matthäus 27.24) 7 Dabei sollen sie bezeugen: "Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen und unsere Augen haben es nicht gesehen. - 8 Jahwe, vergib deinem Volk Israel, das du erlöst hast, und lass nicht unschuldig vergossenes Blut in deinem Volk Israel bleiben." Dann ist die Blutschuld für sie gesühnt. 9 So kannst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen und tun, was vor Jahwe richtig ist. (4. Mose 35.33) 10 Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst und Jahwe, dein Gott, sie in deine Hand gibt, kann es sein, dass du Gefangene machst. 11 Wenn du unter ihnen eine schöne Frau siehst, die dir gefällt, und du willst sie heiraten, 12 dann darfst du sie mit nach Hause nehmen. Sie soll sich den Kopf scheren und ihre Nägel beschneiden. 13 Sie soll die Kleider ablegen, die sie als Gefangene trug, und einen Monat lang um ihren Vater und ihre Mutter weinen. Dann kannst du zu ihr kommen, mit ihr schlafen und sie deine Frau sein lassen. 14 Sollte sie dir nicht mehr gefallen, musst du sie freigeben. Du darfst sie nicht als Sklavin verkaufen oder selbst als Sklavin behalten, weil du ihr Gewalt angetan hast. 15 Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er nicht liebt, und beide ihm Söhne gebären, und wenn der erstgeborene Sohn von der ungeliebten Frau ist, (1. Mose 29.30) 16 dann darf er bei der Verteilung des Erbes den Sohn der geliebten Frau nicht als Erstgeborenen behandeln zum Nachteil des Sohnes der ungeliebten, der doch der Erstgeborene ist. 17 Er muss den wirklichen Erstgeborenen, den Sohn der ungeliebten Frau, anerkennen und ihm den doppelten Anteil am Erbe geben. Denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gebührt das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn jemand einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der auf seinen Vater und seine Mutter nicht mehr hört und selbst dann nicht gehorcht, wenn sie ihn züchtigen, 19 dann sollen seine Eltern ihn zu den Ältesten der Stadt, ans Tor ihres Ortes, bringen 20 und zu ihnen sagen: "Unser Sohn hier ist störrisch und widerspenstig, er hört nicht auf uns, er ist ein Verschwender und Säufer." 21 Dann sollen ihn alle Leute der Stadt zu Tode steinigen. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen. Ganz Israel soll davon hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12) 22 Wenn jemand ein todeswürdiges Verbrechen begeht und hingerichtet wird und du ihn an einen Pfahl hängst, 23 dann darf seine Leiche nicht über Nacht am Pfahl bleiben. Du musst ihn noch am selben Tag begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht. Du sollst das Land nicht unrein werden lassen, das Jahwe, dein Gott, dir gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)