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Klagelieder - Kapitel 3

1 Ich bin der Mann, der Elend gesehen durch die Rute seines Grimmes. 2 Mich hat er geleitet und geführt in Finsternis und Dunkel. 3 Nur gegen mich kehrt er immer wieder seine Hand den ganzen Tag. 4 Er hat verfallen lassen mein Fleisch und meine Haut, meine Gebeine hat er zerschlagen. 5 Bitterkeit und Mühsal hat er wider mich gebaut und mich damit umringt. 6 Er ließ mich wohnen in Finsternissen, gleich den Toten der Urzeit. (Psalm 143.3) 7 Er hat mich umzäunt, daß ich nicht herauskommen kann; er hat schwer gemacht meine Fesseln. (Hiob 19.8) 8 Wenn ich auch schreie und rufe, so hemmt er mein Gebet. (Psalm 22.3) (Psalm 69.4) 9 Meine Wege hat er mit Quadern vermauert, meine Pfade umgekehrt. 10 Ein lauernder Bär ist er mir, ein Löwe im Versteck. (Hiob 10.16) 11 Er hat mir die Wege entzogen und hat mich zerfleischt, mich verwüstet. 12 Er hat seinen Bogen gespannt und mich wie ein Ziel dem Pfeile hingestellt. 13 Er ließ in meine Nieren dringen die Söhne seines Köchers. 14 Meinem ganzen Volke bin ich zum Gelächter geworden, bin ihr Saitenspiel den ganzen Tag. (Hiob 30.9) 15 Mit Bitterkeiten hat er mich gesättigt, mit Wermut mich getränkt. 16 Und er hat mit Kies meine Zähne zermalmt, hat mich niedergedrückt in die Asche. 17 Und du verstießest meine Seele vom Frieden, ich habe des Guten vergessen. 18 Und ich sprach: Dahin ist meine Lebenskraft und meine Hoffnung auf Jahwe. 19 Gedenke meines Elends und meines Umherirrens, des Wermuts und der Bitterkeit! 20 Beständig denkt meine Seele daran und ist niedergebeugt in mir. 21 Dies will ich mir zu Herzen nehmen, darum will ich hoffen: 22 Es sind die Gütigkeiten Jahwes, daß wir nicht aufgerieben sind; denn seine Erbarmungen sind nicht zu Ende; (Nehemia 9.31) 23 sie sind alle Morgen neu, deine Treue ist groß. 24 Jahwe ist mein Teil, sagt meine Seele; darum will ich auf ihn hoffen. (Psalm 16.5) (Psalm 73.26) 25 Gütig ist Jahwe gegen die, welche auf ihn harren, gegen die Seele, die nach ihm trachtet. 26 Es ist gut, daß man still warte auf die Rettung Jahwes. (Römer 12.12) 27 Es ist dem Manne gut, daß er das Joch in seiner Jugend trage. 28 Er sitze einsam und schweige, weil er es ihm auferlegt hat; 29 er lege seinen Mund in den Staub; vielleicht gibt es Hoffnung. 30 Dem, der ihn schlägt, reiche er den Backen dar, werde mit Schmach gesättigt. 31 Denn der Herr verstößt nicht ewiglich; 32 sondern wenn er betrübt hat, erbarmt er sich nach der Menge seiner Gütigkeiten. (Jesaja 54.8) 33 Denn nicht von Herzen plagt und betrübt er die Menschenkinder. 34 das Recht eines Mannes beuge vor dem Angesicht des Höchsten, 35 und eines Mannes Recht vor dem Allerhöchsten beugen lassen 36 einem Menschen Unrecht tue in seiner Streitsache: Sollte der Herr nicht darauf achten? 37 Wer ist, der da sprach, und es geschah, ohne daß der Herr es geboten? (Jesaja 45.7) (Amos 3.6) 38 Das Böse und das Gute, geht es nicht aus dem Munde des Höchsten hervor? 39 Was beklagt sich der lebende Mensch? Über seine Sünden beklage sich der Mann! 40 Prüfen und erforschen wir unsere Wege, und laßt uns zu Jahwe umkehren! 41 Laßt uns unser Herz samt den Händen erheben zu Gott im Himmel! 42 Wir, wir sind abgefallen und sind widerspenstig gewesen; du hast nicht vergeben. (Psalm 106.6) (Daniel 9.5) 43 Du hast dich in Zorn gehüllt und hast uns verfolgt; du hast hingemordet ohne Schonung. 44 Du hast dich in eine Wolke gehüllt, so daß kein Gebet hindurchdrang. 45 Du hast uns zum Kehricht und zum Ekel gemacht inmitten der Völker. 46 Alle unsere Feinde haben ihren Mund gegen uns aufgesperrt. 47 Grauen und Grube sind über uns gekommen, Verwüstung und Zertrümmerung. 48 Mit Wasserbächen rinnt mein Auge wegen der Zertrümmerung der Tochter meines Volkes. 49 Mein Auge ergießt sich ruhelos und ohne Rast, 50 bis Jahwe vom Himmel herniederschaue und dareinsehe. 51 Mein Auge schmerzt mich wegen aller Töchter meiner Stadt. (Klagelieder 2.11) 52 Wie einen Vogel haben mich heftig gejagt, die ohne Ursache meine Feinde sind. 53 Sie haben mein Leben in die Grube hinein vernichtet und Steine auf mich geworfen. 54 Wasser strömten über mein Haupt; ich sprach: Ich bin abgeschnitten! 55 Jahwe, ich habe deinen Namen angerufen aus der tiefsten Grube. (Psalm 130.1) 56 Du hast meine Stimme gehört; verbirg dein Ohr nicht vor meinem Seufzen, meinem Schreien! 57 Du hast dich genaht an dem Tage, da ich dich anrief; du sprachst: Fürchte dich nicht! 58 Herr, du hast die Rechtssachen meiner Seele geführt, hast mein Leben erlöst. 59 Jahwe, du hast meine Bedrückung gesehen; verhilf mir zu meinem Rechte! 60 Du hast gesehen alle ihre Rache, alle ihre Anschläge gegen mich. 61 Jahwe, du hast ihr Schmähen gehört, alle ihre Anschläge wider mich, 62 das Gerede derer, die wider mich aufgestanden sind, und ihr Sinnen wider mich den ganzen Tag. 63 Schaue an ihr Sitzen und ihr Aufstehen! Ich bin ihr Saitenspiel. (Klagelieder 3.14) 64 Jahwe, erstatte ihnen Vergeltung nach dem Werke ihrer Hände! (Psalm 137.8) (Klagelieder 1.21) 65 Gib ihnen Verblendung des Herzens, dein Fluch komme über sie! 66 Verfolge sie im Zorne und tilge sie unter Jahwes Himmel hinweg!

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)