zurückEinzelansichtvor

Klagelieder - Kapitel 3

1 Ich bin der Mann, der Elend gesehen durch die Rute seines Grimmes. 2 Mich hat er geleitet und geführt in Finsternis und Dunkel. 3 Nur gegen mich kehrt er immer wieder seine Hand den ganzen Tag. 4 Er hat verfallen lassen mein Fleisch und meine Haut, meine Gebeine hat er zerschlagen. 5 Bitterkeit und Mühsal hat er wider mich gebaut und mich damit umringt. 6 Er ließ mich wohnen in Finsternissen, gleich den Toten der Urzeit. (Psalm 143.3) 7 Er hat mich umzäunt, daß ich nicht herauskommen kann; er hat schwer gemacht meine Fesseln. (Hiob 19.8) 8 Wenn ich auch schreie und rufe, so hemmt er mein Gebet. (Psalm 22.3) (Psalm 69.4) 9 Meine Wege hat er mit Quadern vermauert, meine Pfade umgekehrt. 10 Ein lauernder Bär ist er mir, ein Löwe im Versteck. (Hiob 10.16) 11 Er hat mir die Wege entzogen und hat mich zerfleischt, mich verwüstet. 12 Er hat seinen Bogen gespannt und mich wie ein Ziel dem Pfeile hingestellt. 13 Er ließ in meine Nieren dringen die Söhne seines Köchers. 14 Meinem ganzen Volke bin ich zum Gelächter geworden, bin ihr Saitenspiel den ganzen Tag. (Hiob 30.9) 15 Mit Bitterkeiten hat er mich gesättigt, mit Wermut mich getränkt. 16 Und er hat mit Kies meine Zähne zermalmt, hat mich niedergedrückt in die Asche. 17 Und du verstießest meine Seele vom Frieden, ich habe des Guten vergessen. 18 Und ich sprach: Dahin ist meine Lebenskraft und meine Hoffnung auf Jahwe. 19 Gedenke meines Elends und meines Umherirrens, des Wermuts und der Bitterkeit! 20 Beständig denkt meine Seele daran und ist niedergebeugt in mir. 21 Dies will ich mir zu Herzen nehmen, darum will ich hoffen: 22 Es sind die Gütigkeiten Jahwes, daß wir nicht aufgerieben sind; denn seine Erbarmungen sind nicht zu Ende; (Nehemia 9.31) 23 sie sind alle Morgen neu, deine Treue ist groß. 24 Jahwe ist mein Teil, sagt meine Seele; darum will ich auf ihn hoffen. (Psalm 16.5) (Psalm 73.26) 25 Gütig ist Jahwe gegen die, welche auf ihn harren, gegen die Seele, die nach ihm trachtet. 26 Es ist gut, daß man still warte auf die Rettung Jahwes. (Römer 12.12) 27 Es ist dem Manne gut, daß er das Joch in seiner Jugend trage. 28 Er sitze einsam und schweige, weil er es ihm auferlegt hat; 29 er lege seinen Mund in den Staub; vielleicht gibt es Hoffnung. 30 Dem, der ihn schlägt, reiche er den Backen dar, werde mit Schmach gesättigt. 31 Denn der Herr verstößt nicht ewiglich; 32 sondern wenn er betrübt hat, erbarmt er sich nach der Menge seiner Gütigkeiten. (Jesaja 54.8) 33 Denn nicht von Herzen plagt und betrübt er die Menschenkinder. 34 das Recht eines Mannes beuge vor dem Angesicht des Höchsten, 35 und eines Mannes Recht vor dem Allerhöchsten beugen lassen 36 einem Menschen Unrecht tue in seiner Streitsache: Sollte der Herr nicht darauf achten? 37 Wer ist, der da sprach, und es geschah, ohne daß der Herr es geboten? (Jesaja 45.7) (Amos 3.6) 38 Das Böse und das Gute, geht es nicht aus dem Munde des Höchsten hervor? 39 Was beklagt sich der lebende Mensch? Über seine Sünden beklage sich der Mann! 40 Prüfen und erforschen wir unsere Wege, und laßt uns zu Jahwe umkehren! 41 Laßt uns unser Herz samt den Händen erheben zu Gott im Himmel! 42 Wir, wir sind abgefallen und sind widerspenstig gewesen; du hast nicht vergeben. (Psalm 106.6) (Daniel 9.5) 43 Du hast dich in Zorn gehüllt und hast uns verfolgt; du hast hingemordet ohne Schonung. 44 Du hast dich in eine Wolke gehüllt, so daß kein Gebet hindurchdrang. 45 Du hast uns zum Kehricht und zum Ekel gemacht inmitten der Völker. 46 Alle unsere Feinde haben ihren Mund gegen uns aufgesperrt. 47 Grauen und Grube sind über uns gekommen, Verwüstung und Zertrümmerung. 48 Mit Wasserbächen rinnt mein Auge wegen der Zertrümmerung der Tochter meines Volkes. 49 Mein Auge ergießt sich ruhelos und ohne Rast, 50 bis Jahwe vom Himmel herniederschaue und dareinsehe. 51 Mein Auge schmerzt mich wegen aller Töchter meiner Stadt. (Klagelieder 2.11) 52 Wie einen Vogel haben mich heftig gejagt, die ohne Ursache meine Feinde sind. 53 Sie haben mein Leben in die Grube hinein vernichtet und Steine auf mich geworfen. 54 Wasser strömten über mein Haupt; ich sprach: Ich bin abgeschnitten! 55 Jahwe, ich habe deinen Namen angerufen aus der tiefsten Grube. (Psalm 130.1) 56 Du hast meine Stimme gehört; verbirg dein Ohr nicht vor meinem Seufzen, meinem Schreien! 57 Du hast dich genaht an dem Tage, da ich dich anrief; du sprachst: Fürchte dich nicht! 58 Herr, du hast die Rechtssachen meiner Seele geführt, hast mein Leben erlöst. 59 Jahwe, du hast meine Bedrückung gesehen; verhilf mir zu meinem Rechte! 60 Du hast gesehen alle ihre Rache, alle ihre Anschläge gegen mich. 61 Jahwe, du hast ihr Schmähen gehört, alle ihre Anschläge wider mich, 62 das Gerede derer, die wider mich aufgestanden sind, und ihr Sinnen wider mich den ganzen Tag. 63 Schaue an ihr Sitzen und ihr Aufstehen! Ich bin ihr Saitenspiel. (Klagelieder 3.14) 64 Jahwe, erstatte ihnen Vergeltung nach dem Werke ihrer Hände! (Psalm 137.8) (Klagelieder 1.21) 65 Gib ihnen Verblendung des Herzens, dein Fluch komme über sie! 66 Verfolge sie im Zorne und tilge sie unter Jahwes Himmel hinweg!

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)