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Klagelieder - Kapitel 3

1 Ich bin der Mann, der Elend gesehen durch die Rute seines Grimmes. 2 Mich hat er geleitet und geführt in Finsternis und Dunkel. 3 Nur gegen mich kehrt er immer wieder seine Hand den ganzen Tag. 4 Er hat verfallen lassen mein Fleisch und meine Haut, meine Gebeine hat er zerschlagen. 5 Bitterkeit und Mühsal hat er wider mich gebaut und mich damit umringt. 6 Er ließ mich wohnen in Finsternissen, gleich den Toten der Urzeit. (Psalm 143.3) 7 Er hat mich umzäunt, daß ich nicht herauskommen kann; er hat schwer gemacht meine Fesseln. (Hiob 19.8) 8 Wenn ich auch schreie und rufe, so hemmt er mein Gebet. (Psalm 22.3) (Psalm 69.4) 9 Meine Wege hat er mit Quadern vermauert, meine Pfade umgekehrt. 10 Ein lauernder Bär ist er mir, ein Löwe im Versteck. (Hiob 10.16) 11 Er hat mir die Wege entzogen und hat mich zerfleischt, mich verwüstet. 12 Er hat seinen Bogen gespannt und mich wie ein Ziel dem Pfeile hingestellt. 13 Er ließ in meine Nieren dringen die Söhne seines Köchers. 14 Meinem ganzen Volke bin ich zum Gelächter geworden, bin ihr Saitenspiel den ganzen Tag. (Hiob 30.9) 15 Mit Bitterkeiten hat er mich gesättigt, mit Wermut mich getränkt. 16 Und er hat mit Kies meine Zähne zermalmt, hat mich niedergedrückt in die Asche. 17 Und du verstießest meine Seele vom Frieden, ich habe des Guten vergessen. 18 Und ich sprach: Dahin ist meine Lebenskraft und meine Hoffnung auf Jahwe. 19 Gedenke meines Elends und meines Umherirrens, des Wermuts und der Bitterkeit! 20 Beständig denkt meine Seele daran und ist niedergebeugt in mir. 21 Dies will ich mir zu Herzen nehmen, darum will ich hoffen: 22 Es sind die Gütigkeiten Jahwes, daß wir nicht aufgerieben sind; denn seine Erbarmungen sind nicht zu Ende; (Nehemia 9.31) 23 sie sind alle Morgen neu, deine Treue ist groß. 24 Jahwe ist mein Teil, sagt meine Seele; darum will ich auf ihn hoffen. (Psalm 16.5) (Psalm 73.26) 25 Gütig ist Jahwe gegen die, welche auf ihn harren, gegen die Seele, die nach ihm trachtet. 26 Es ist gut, daß man still warte auf die Rettung Jahwes. (Römer 12.12) 27 Es ist dem Manne gut, daß er das Joch in seiner Jugend trage. 28 Er sitze einsam und schweige, weil er es ihm auferlegt hat; 29 er lege seinen Mund in den Staub; vielleicht gibt es Hoffnung. 30 Dem, der ihn schlägt, reiche er den Backen dar, werde mit Schmach gesättigt. 31 Denn der Herr verstößt nicht ewiglich; 32 sondern wenn er betrübt hat, erbarmt er sich nach der Menge seiner Gütigkeiten. (Jesaja 54.8) 33 Denn nicht von Herzen plagt und betrübt er die Menschenkinder. 34 das Recht eines Mannes beuge vor dem Angesicht des Höchsten, 35 und eines Mannes Recht vor dem Allerhöchsten beugen lassen 36 einem Menschen Unrecht tue in seiner Streitsache: Sollte der Herr nicht darauf achten? 37 Wer ist, der da sprach, und es geschah, ohne daß der Herr es geboten? (Jesaja 45.7) (Amos 3.6) 38 Das Böse und das Gute, geht es nicht aus dem Munde des Höchsten hervor? 39 Was beklagt sich der lebende Mensch? Über seine Sünden beklage sich der Mann! 40 Prüfen und erforschen wir unsere Wege, und laßt uns zu Jahwe umkehren! 41 Laßt uns unser Herz samt den Händen erheben zu Gott im Himmel! 42 Wir, wir sind abgefallen und sind widerspenstig gewesen; du hast nicht vergeben. (Psalm 106.6) (Daniel 9.5) 43 Du hast dich in Zorn gehüllt und hast uns verfolgt; du hast hingemordet ohne Schonung. 44 Du hast dich in eine Wolke gehüllt, so daß kein Gebet hindurchdrang. 45 Du hast uns zum Kehricht und zum Ekel gemacht inmitten der Völker. 46 Alle unsere Feinde haben ihren Mund gegen uns aufgesperrt. 47 Grauen und Grube sind über uns gekommen, Verwüstung und Zertrümmerung. 48 Mit Wasserbächen rinnt mein Auge wegen der Zertrümmerung der Tochter meines Volkes. 49 Mein Auge ergießt sich ruhelos und ohne Rast, 50 bis Jahwe vom Himmel herniederschaue und dareinsehe. 51 Mein Auge schmerzt mich wegen aller Töchter meiner Stadt. (Klagelieder 2.11) 52 Wie einen Vogel haben mich heftig gejagt, die ohne Ursache meine Feinde sind. 53 Sie haben mein Leben in die Grube hinein vernichtet und Steine auf mich geworfen. 54 Wasser strömten über mein Haupt; ich sprach: Ich bin abgeschnitten! 55 Jahwe, ich habe deinen Namen angerufen aus der tiefsten Grube. (Psalm 130.1) 56 Du hast meine Stimme gehört; verbirg dein Ohr nicht vor meinem Seufzen, meinem Schreien! 57 Du hast dich genaht an dem Tage, da ich dich anrief; du sprachst: Fürchte dich nicht! 58 Herr, du hast die Rechtssachen meiner Seele geführt, hast mein Leben erlöst. 59 Jahwe, du hast meine Bedrückung gesehen; verhilf mir zu meinem Rechte! 60 Du hast gesehen alle ihre Rache, alle ihre Anschläge gegen mich. 61 Jahwe, du hast ihr Schmähen gehört, alle ihre Anschläge wider mich, 62 das Gerede derer, die wider mich aufgestanden sind, und ihr Sinnen wider mich den ganzen Tag. 63 Schaue an ihr Sitzen und ihr Aufstehen! Ich bin ihr Saitenspiel. (Klagelieder 3.14) 64 Jahwe, erstatte ihnen Vergeltung nach dem Werke ihrer Hände! (Psalm 137.8) (Klagelieder 1.21) 65 Gib ihnen Verblendung des Herzens, dein Fluch komme über sie! 66 Verfolge sie im Zorne und tilge sie unter Jahwes Himmel hinweg!

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"