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Klagelieder - Kapitel 3

1 Ich bin der Mann, der Elend gesehen durch die Rute seines Grimmes. 2 Mich hat er geleitet und geführt in Finsternis und Dunkel. 3 Nur gegen mich kehrt er immer wieder seine Hand den ganzen Tag. 4 Er hat verfallen lassen mein Fleisch und meine Haut, meine Gebeine hat er zerschlagen. 5 Bitterkeit und Mühsal hat er wider mich gebaut und mich damit umringt. 6 Er ließ mich wohnen in Finsternissen, gleich den Toten der Urzeit. (Psalm 143.3) 7 Er hat mich umzäunt, daß ich nicht herauskommen kann; er hat schwer gemacht meine Fesseln. (Hiob 19.8) 8 Wenn ich auch schreie und rufe, so hemmt er mein Gebet. (Psalm 22.3) (Psalm 69.4) 9 Meine Wege hat er mit Quadern vermauert, meine Pfade umgekehrt. 10 Ein lauernder Bär ist er mir, ein Löwe im Versteck. (Hiob 10.16) 11 Er hat mir die Wege entzogen und hat mich zerfleischt, mich verwüstet. 12 Er hat seinen Bogen gespannt und mich wie ein Ziel dem Pfeile hingestellt. 13 Er ließ in meine Nieren dringen die Söhne seines Köchers. 14 Meinem ganzen Volke bin ich zum Gelächter geworden, bin ihr Saitenspiel den ganzen Tag. (Hiob 30.9) 15 Mit Bitterkeiten hat er mich gesättigt, mit Wermut mich getränkt. 16 Und er hat mit Kies meine Zähne zermalmt, hat mich niedergedrückt in die Asche. 17 Und du verstießest meine Seele vom Frieden, ich habe des Guten vergessen. 18 Und ich sprach: Dahin ist meine Lebenskraft und meine Hoffnung auf Jahwe. 19 Gedenke meines Elends und meines Umherirrens, des Wermuts und der Bitterkeit! 20 Beständig denkt meine Seele daran und ist niedergebeugt in mir. 21 Dies will ich mir zu Herzen nehmen, darum will ich hoffen: 22 Es sind die Gütigkeiten Jahwes, daß wir nicht aufgerieben sind; denn seine Erbarmungen sind nicht zu Ende; (Nehemia 9.31) 23 sie sind alle Morgen neu, deine Treue ist groß. 24 Jahwe ist mein Teil, sagt meine Seele; darum will ich auf ihn hoffen. (Psalm 16.5) (Psalm 73.26) 25 Gütig ist Jahwe gegen die, welche auf ihn harren, gegen die Seele, die nach ihm trachtet. 26 Es ist gut, daß man still warte auf die Rettung Jahwes. (Römer 12.12) 27 Es ist dem Manne gut, daß er das Joch in seiner Jugend trage. 28 Er sitze einsam und schweige, weil er es ihm auferlegt hat; 29 er lege seinen Mund in den Staub; vielleicht gibt es Hoffnung. 30 Dem, der ihn schlägt, reiche er den Backen dar, werde mit Schmach gesättigt. 31 Denn der Herr verstößt nicht ewiglich; 32 sondern wenn er betrübt hat, erbarmt er sich nach der Menge seiner Gütigkeiten. (Jesaja 54.8) 33 Denn nicht von Herzen plagt und betrübt er die Menschenkinder. 34 das Recht eines Mannes beuge vor dem Angesicht des Höchsten, 35 und eines Mannes Recht vor dem Allerhöchsten beugen lassen 36 einem Menschen Unrecht tue in seiner Streitsache: Sollte der Herr nicht darauf achten? 37 Wer ist, der da sprach, und es geschah, ohne daß der Herr es geboten? (Jesaja 45.7) (Amos 3.6) 38 Das Böse und das Gute, geht es nicht aus dem Munde des Höchsten hervor? 39 Was beklagt sich der lebende Mensch? Über seine Sünden beklage sich der Mann! 40 Prüfen und erforschen wir unsere Wege, und laßt uns zu Jahwe umkehren! 41 Laßt uns unser Herz samt den Händen erheben zu Gott im Himmel! 42 Wir, wir sind abgefallen und sind widerspenstig gewesen; du hast nicht vergeben. (Psalm 106.6) (Daniel 9.5) 43 Du hast dich in Zorn gehüllt und hast uns verfolgt; du hast hingemordet ohne Schonung. 44 Du hast dich in eine Wolke gehüllt, so daß kein Gebet hindurchdrang. 45 Du hast uns zum Kehricht und zum Ekel gemacht inmitten der Völker. 46 Alle unsere Feinde haben ihren Mund gegen uns aufgesperrt. 47 Grauen und Grube sind über uns gekommen, Verwüstung und Zertrümmerung. 48 Mit Wasserbächen rinnt mein Auge wegen der Zertrümmerung der Tochter meines Volkes. 49 Mein Auge ergießt sich ruhelos und ohne Rast, 50 bis Jahwe vom Himmel herniederschaue und dareinsehe. 51 Mein Auge schmerzt mich wegen aller Töchter meiner Stadt. (Klagelieder 2.11) 52 Wie einen Vogel haben mich heftig gejagt, die ohne Ursache meine Feinde sind. 53 Sie haben mein Leben in die Grube hinein vernichtet und Steine auf mich geworfen. 54 Wasser strömten über mein Haupt; ich sprach: Ich bin abgeschnitten! 55 Jahwe, ich habe deinen Namen angerufen aus der tiefsten Grube. (Psalm 130.1) 56 Du hast meine Stimme gehört; verbirg dein Ohr nicht vor meinem Seufzen, meinem Schreien! 57 Du hast dich genaht an dem Tage, da ich dich anrief; du sprachst: Fürchte dich nicht! 58 Herr, du hast die Rechtssachen meiner Seele geführt, hast mein Leben erlöst. 59 Jahwe, du hast meine Bedrückung gesehen; verhilf mir zu meinem Rechte! 60 Du hast gesehen alle ihre Rache, alle ihre Anschläge gegen mich. 61 Jahwe, du hast ihr Schmähen gehört, alle ihre Anschläge wider mich, 62 das Gerede derer, die wider mich aufgestanden sind, und ihr Sinnen wider mich den ganzen Tag. 63 Schaue an ihr Sitzen und ihr Aufstehen! Ich bin ihr Saitenspiel. (Klagelieder 3.14) 64 Jahwe, erstatte ihnen Vergeltung nach dem Werke ihrer Hände! (Psalm 137.8) (Klagelieder 1.21) 65 Gib ihnen Verblendung des Herzens, dein Fluch komme über sie! 66 Verfolge sie im Zorne und tilge sie unter Jahwes Himmel hinweg!

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)