Jerusalems Klage über sein Elend, Bekenntnis der Schuld und Bitte um Hilfe und Vergeltung an den Feinden
1Wie sitzt einsam die volkreiche Stadt, ist einer Witwe gleich geworden die Große unter den Nationen; die Fürstin unter den Landschaften ist zinsbar geworden!(Jeremia 51.5)2Bitterlich weint sie des Nachts, und ihre Tränen sind auf ihren Wangen; sie hat keinen Tröster unter allen, die sie liebten; alle ihre Freunde haben treulos an ihr gehandelt, sind ihr zu Feinden geworden.(Psalm 69.21)3Juda ist ausgewandert vor Elend und vor schwerer Dienstbarkeit; es wohnt unter den Nationen, hat keine Ruhe gefunden; seine Verfolger haben es in der Bedrängnis ergriffen.4Die Wege Zions trauern, weil niemand zum Feste kommt; alle ihre Tore sind öde; ihre Priester seufzen; ihre Jungfrauen sind betrübt, und ihr selbst ist es bitter.5Ihre Bedränger sind zum Haupte geworden, ihre Feinde sind wohlgemut; denn Jahwe hat sie betrübt wegen der Menge ihrer Übertretungen; vor dem Bedränger her sind ihre Kinder in Gefangenschaft gezogen.6Und von der Tochter Zion ist all ihre Pracht gewichen; ihre Fürsten sind wie Hirsche geworden, die keine Weide finden, und kraftlos gingen sie vor dem Verfolger einher.7In den Tagen ihres Elends und ihres Umherirrens gedenkt Jerusalem all ihrer Kostbarkeiten, die seit den Tagen der Vorzeit waren, da nun ihr Volk durch die Hand des Bedrängers gefallen ist und sie keinen Helfer hat: Die Bedränger sehen sie an, spotten ihres Feierns.(3. Mose 26.34-35)8Jerusalem hat schwer gesündigt, darum ist sie wie eine Unreine geworden; alle, die sie ehrten, verachten sie, weil sie ihre Blöße gesehen haben; auch sie selbst seufzt und wendet sich ab.(Jeremia 13.22)(Klagelieder 1.17)9Ihre Unreinigkeit ist an ihren Säumen; sie hat ihr Ende nicht bedacht und ist wunderbar heruntergekommen: Da ist niemand, der sie tröste. Sieh, Jahwe, mein Elend, denn der Feind hat großgetan!10Der Bedränger hat seine Hand ausgebreitet über alle ihre Kostbarkeiten; denn sie hat gesehen, daß Nationen in ihr Heiligtum gekommen sind, von welchen du geboten hast: Sie sollen nicht in deine Versammlung kommen!(5. Mose 23.4)11All ihr Volk seufzt, sucht nach Brot; sie geben ihre Kostbarkeiten für Speise hin, um sich zu erquicken. Sieh, Jahwe, und schaue, daß ich verachtet bin!12Merket ihr es nicht, alle, die ihr des Weges ziehet? Schauet und sehet, ob ein Schmerz sei wie mein Schmerz, der mir angetan worden, mir, die Jahwe betrübt hat am Tage seiner Zornglut.(Klagelieder 1.5)13Aus der Höhe hat er ein Feuer in meine Gebeine gesandt, daß es sie überwältigte; ein Netz hat er meinen Füßen ausgebreitet, hat mich zurückgewendet; er hat mich zur Wüste gemacht, siech den ganzen Tag.14Angeschirrt durch seine Hand ist das Joch meiner Übertretungen: Sie haben sich verflochten, sind auf meinen Hals gekommen; er hat meine Kraft gebrochen. Der Herr hat mich in Hände gegeben, daß ich mich nicht aufrichten kann.15Der Herr hat alle meine Starken weggerafft in meiner Mitte; er hat ein Fest wider mich ausgerufen, um meine Jünglinge zu zerschmettern; der Herr hat der Jungfrau, der Tochter Juda, die Kelter getreten.(Jesaja 63.3)16Darüber weine ich, rinnt mein Auge, mein Auge von Wasser; denn fern von mir ist ein Tröster, der meine Seele erquicken könnte; meine Kinder sind vernichtet, denn der Feind hat obgesiegt.17Zion breitet ihre Hände aus: Da ist niemand, der sie tröste. Jahwe hat seine Bedränger ringsum gegen Jakob entboten; wie eine Unreine ist Jerusalem unter ihnen geworden.(Klagelieder 1.8)18Jahwe ist gerecht, denn ich bin widerspenstig gegen seinen Mund gewesen. Höret doch, ihr Völker alle, und sehet meinen Schmerz! Meine Jungfrauen und meine Jünglinge sind in die Gefangenschaft gezogen.(Klagelieder 3.42)(Klagelieder 5.16)19Ich rief meinen Liebhabern, sie aber betrogen mich; meine Priester und meine Ältesten sind in der Stadt verschieden, als sie für sich Speise suchten, damit sie ihre Seele erquicken möchten.(Klagelieder 1.11)20Sieh, Jahwe, wie mir angst ist! Meine Eingeweide wallen, mein Herz wendet sich um in meinem Innern; denn ich bin sehr widerspenstig gewesen. Draußen hat mich das Schwert der Kinder beraubt, drinnen ist es wie der Tod.21Sie haben gehört, daß ich seufzte: Ich habe niemand, der mich tröstet! Alle meine Feinde haben mein Unglück gehört, haben sich gefreut, daß du es getan hast. Führst du den Tag herbei, den du verkündigt hast, so werden sie sein wie ich.(Klagelieder 4.21)22Laß alle ihre Bosheit vor dein Angesicht kommen und tue ihnen, wie du mir getan hast wegen aller meiner Übertretungen; denn viele sind meiner Seufzer, und mein Herz ist siech.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)