1Und das zweite Los kam herauf für Simeon, für den Stamm der Kinder Simeon, nach ihren Geschlechtern; und ihr Erbteil war mitten in dem Erbteil der Kinder Juda.2Und es ward ihnen zum Erbteil: Beerseba und Scheba und Molada,3und Hazar-Schual und Bala und Ezem,4und Eltolad und Bethul und Horma,5und Ziklag und Beth-Markaboth und Hazar-Susa,6und Beth-Lebaoth und Scharuchen: dreizehn Städte und ihre Dörfer;7Ain, Rimmon und Ether und Aschan: vier Städte und ihre Dörfer;8und alle Dörfer, die rings um diese Städte liegen, bis Baalath-Beer, das ist Süd-Ramath. Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Simeon, nach ihren Geschlechtern.9Von der Meßschnur der Kinder Juda war das Erbteil der Kinder Simeon; denn das Teil der Kinder Juda war zu groß für sie, und so erhielten die Kinder Simeon ihr Erbteil mitten in ihrem Erbteil.
Erbteil des Stammes Sebulon
10Und das dritte Los kam herauf für die Kinder Sebulon, nach ihren Geschlechtern. Und die Grenze ihres Erbteils war bis Sarid;11und ihre Grenze stieg hinauf westwärts, und zwar nach Marhala, und stieß an Dabbescheth und stieß an den Bach, der vor Jokneam fließt;12und sie kehrte um von Sarid, ostwärts, gegen Sonnenaufgang, nach der Grenze von Kisloth-Tabor, und lief nach Daberath hin und stieg hinauf nach Japhija;13und von dort ging sie hinüber ostwärts gegen Sonnenaufgang, nach Gath-Hepher, nach Eth-Kazin, und lief aus bei Rimmon, das sich nach Nea hin erstreckt.14Und die Grenze wandte sich um dasselbe nördlich nach Hannathon, und ihr Ausgang war das Tal Jiphtach-El; ...15und Kattath und Nahalal und Schimron und Jidala und Bethlehem: zwölf Städte und ihre Dörfer.(Richter 1.30)16Das war das Erbteil der Kinder Sebulon, nach ihren Geschlechtern, diese Städte und ihre Dörfer.
Erbteil des Stammes Issaschar
17Für Issaschar kam das vierte Los heraus, für die Kinder Issaschar, nach ihren Geschlechtern.18Und ihr Gebiet war nach Jisreel hin, und Kesulloth und Schunem,(2. Könige 4.8)19und Hapharaim und Schion und Anacharath,20und Rabbith und Kischjon und Ebez,21und Remeth und En-Gannim und En-Hadda und Beth-Pazez;22und die Grenze stieß an Tabor und Schachazuma und Beth-Semes, und der Ausgang ihrer Grenze war am Jordan: sechzehn Städte und ihre Dörfer.23Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Issaschar, nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer.
Erbteil des Stammes Asser
24Und das fünfte Los kam heraus für den Stamm der Kinder Aser, nach ihren Geschlechtern.25Und ihre Grenze war: Helkath und Hali und Beten und Akschaph,26und Allammelek und Amhad und Mischeal; und sie stieß an den Karmel, gegen Westen, und an den Sihor-Libnath;27und sie kehrte um gegen Sonnenaufgang nach Beth-Dagon und stieß an Sebulon und an das Tal Jiphtach-El, nördlich von Beth-Emek und Nehiel, und sie lief nach Kabul hin zur Linken,28und Ebron und Rechob und Hammon und Kana, bis Zidon, der großen Stadt;29und die Grenze kehrte um nach Rama und bis zur festen Stadt Tyrus; und die Grenze kehrte um nach Hosa, und ihr Ausgang war nach dem Meere hin von dem Striche Aksib an; ...(Josua 15.44)(Richter 1.31)30und Umma und Aphek und Rechob: 22 Städte und ihre Dörfer.31Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Aser, nach ihren Geschlechtern, diese Städte und ihre Dörfer.
Erbteil des Stammes Naftali
32Für die Kinder Naphtali kam das sechste Los heraus, für die Kinder Naphtali, nach ihren Geschlechtern.33Und ihre Grenze war von Heleph, von der Terebinthe zu Zaanannim, und Adami-Nekeb und Jabneel bis Lakum, und ihr Ausgang war am Jordan;34und die Grenze kehrte um westwärts nach Asnoth-Tabor und lief von dort nach Hukkok hin. Und so stieß sie an Sebulon gegen Süden, und an Aser stieß sie gegen Westen, und an Juda am Jordan gegen Sonnenaufgang.35Und die festen Städte waren: Ziddim, Zer und Hammath, Rakkath und Kinnereth,36und Adama und Rama und Hazor,37und Kedes und Edrei und En-Hazor,38und Jiron und Migdal-El, Horem und Beth-Anath und Beth-Semes: neunzehn Städte und ihre Dörfer.(Richter 1.33)39Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Naphtali, nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer.
Erbteil des Stammes Dan
40Für den Stamm der Kinder Dan, nach ihren Geschlechtern, kam das siebte Los heraus.41Und das Gebiet ihres Erbteils war: Zorha und Eschtaol und Ir-Semes,42und Schaalabbin und Ajjalon und Jithla,(Richter 1.35)43und Elon und Timnatha und Ekron,44und Elteke und Gibbethon und Baalath,45und Jehud und Bne-Berak und Gath-Rimmon,46und Me-Jarkon und Rakkon, mit dem Gebiete gegenüber Japho.(Jona 1.3)47Und die Grenze der Kinder Dan ging später weiter als diese; denn die Kinder Dan zogen hinauf und stritten wider Leschem, und nahmen es ein und schlugen es mit der Schärfe des Schwertes, und sie nahmen es in Besitz und wohnten darin; und sie nannten Leschem Dan, nach dem Namen ihres Vaters Dan.(Richter 18.27)(Richter 18.29)48Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Dan nach ihren Geschlechtern, diese Städte und ihre Dörfer.
Erbteil des Josua
49Und als sie die Verteilung des Landes nach seinen Grenzen vollendet hatten, gaben die Kinder Israel Josua, dem Sohne Nuns, ein Erbteil in ihrer Mitte.50Nach dem Befehle Jehovas gaben sie ihm die Stadt, die er verlangte, Timnath-Serach im Gebirge Ephraim; und er baute die Stadt und wohnte darin.(Josua 24.30)51Das sind die Erbteile, welche Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns, und die Häupter der Väter der Stämme der Kinder Israel durch das Los austeilten zu Silo, vor Jehova, an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. Und so vollendeten sie die Verteilung des Landes.(Josua 14.1)(Josua 18.1)
1Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2"Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20)(Josua 21.2)3Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13)(5. Mose 4.41)(5. Mose 19.2)(5. Mose 19.9)(Josua 20.1)7insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben."(4. Mose 26.54)9Jahwe befahl Mose, 10den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können.16Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft.22Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10)26Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt.30Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6)(5. Mose 19.15)31Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6)34Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch."(2. Mose 29.45)