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Josua - Kapitel 15

Erbteil des Stammes Juda

1 Und das Los fiel für den Stamm der Kinder Juda, nach ihren Geschlechtern, nach der Grenze Edoms hin, der Wüste Zin, gegen Mittag, im äußersten Süden. (4. Mose 34.3-5) 2 Und ihre Südgrenze war vom Ende des Salzmeeres, von der Zunge, die sich gegen Süden wendet; 3 und sie lief aus südwärts von der Anhöhe Akrabbim und ging hinüber nach Zin, und sie stieg hinauf südlich von Kades-Barnea und ging hinüber nach Hezron, und sie stieg hinauf nach Addar und wandte sich nach Karka, 4 und sie ging hinüber nach Azmon und lief aus an dem Bache Ägyptens; und der Ausgang der Grenze war nach dem Meere hin. Das soll eure Südgrenze sein. - 5 Und die Grenze gegen Osten war das Salzmeer bis an das Ende des Jordan. - Und die Grenze an der Nordseite war von der Meereszunge an, vom Ende des Jordan; 6 und die Grenze stieg hinauf nach Beth-Hogla und ging hinüber nördlich von Beth-Araba; und die Grenze stieg hinauf zum Steine Bohans, des Sohnes Rubens; (Josua 18.17) 7 und die Grenze stieg von dem Tale Achor hinauf nach Debir, und sie wandte sich nördlich nach Gilgal, welches der Anhöhe Adummim gegenüber liegt, die südlich von dem Bache ist; und die Grenze ging hinüber zum Wasser En-Semes, und ihr Ausgang war nach En-Rogel hin; (2. Samuel 17.17) 8 und die Grenze stieg das Tal des Sohnes Hinnoms hinauf, nach der Südseite der Jebusiter, das ist Jerusalem; und die Grenze stieg zu dem Gipfel des Berges hinauf, welcher vor dem Tale Hinnom, gegen Westen, am Ende der Talebene der Rephaim, gegen Norden liegt; (2. Chronik 28.3) 9 und die Grenze zog sich herum von dem Gipfel des Berges nach der Quelle des Wassers Nephtoach, und lief nach den Städten des Gebirges Ephron hin; und die Grenze zog sich herum nach Baala, das ist Kirjath-Jearim; (Josua 15.60) 10 und von Baala wandte sich die Grenze gegen Westen nach dem Gebirge Seir und ging hinüber nach der Nordseite des Berges Jearim, das ist Kesalon, und sie stieg hinab nach Beth-Semes und ging hinüber nach Timna; 11 und die Grenze lief nach der Nordseite von Ekron hin; und die Grenze zog sich herum nach Schikkeron und ging hinüber nach dem Berge von Baala, und sie lief aus bei Jabneel; und der Ausgang der Grenze war nach dem Meere hin. - 12 Und die Westgrenze war das große Meer und das Angrenzende. Das war die Grenze der Kinder Juda ringsum nach ihren Geschlechtern. 13 Und Kaleb, dem Sohne Jephunnes, gab er ein Teil inmitten der Kinder Juda, nach dem Befehle Jehovas an Josua: Die Stadt Arbas, des Vaters Enaks, das ist Hebron. (Josua 14.6) (Richter 1.10) 14 Und Kaleb trieb von dannen aus die drei Söhne Enaks, Scheschai und Achiman und Talmai, Kinder Enaks. 15 Und von dannen zog er hinauf gegen die Bewohner von Debir; der Name von Debir war aber vordem Kirjath-Sepher. 16 Und Kaleb sprach: Wer Kirjath-Sepher schlägt und es einnimmt, dem gebe ich meine Tochter Aksa zum Weibe. 17 Da nahm es Othniel ein, der Sohn Kenas', ein Bruder Kalebs; und er gab ihm seine Tochter Aksa zum Weibe. 18 Und es geschah, als sie einzog, da trieb sie ihn an, ein Feld von ihrem Vater zu fordern. Und sie sprang von dem Esel herab. Und Kaleb sprach zu ihr: Was ist dir? 19 Und sie sprach: Gib mir einen Segen; denn ein Mittagsland hast du mir gegeben, so gib mir auch Wasserquellen! Da gab er ihr die oberen Quellen und die unteren Quellen. 20 Das war das Erbteil des Stammes der Kinder Juda, nach ihren Geschlechtern. 21 Und die Städte am Ende des Stammes der Kinder Juda, gegen die Grenze Edoms hin im Süden, waren: Kabzeel und Eder und Jagur, 22 und Kina und Dimona und Adada, 23 und Kedesch und Hazor und Jithnan; 24 Siph und Telem und Bealoth, 25 und Neu-Hazor und Kerijoth-Hezron, das ist Hazor; 26 Amam und Schema und Molada, 27 und Hazor-Gadda und Heschmon und Beth-Pelet, 28 und Hazar-Schual und Beerseba und Bisjothja; 29 Baala und Ijim und Ezem, 30 und El-Tolad und Kesil und Horma, 31 und Ziklag und Madmanna und Sansanna, 32 und Lebaoth und Schilchim und Ajin und Rimmon: aller Städte waren 29 und ihre Dörfer. - 33 In der Niederung: Eschtaol und Zorha und Aschna, (Richter 13.25) (Richter 16.31) 34 und Sanoach und En-Gannim, Tappuach und Enam, 35 Jarmuth und Adullam, Soko und Aseka, 36 und Schaaraim und Adithaim und Gedera und Gederothaim: vierzehn Städte und ihre Dörfer. 37 Zenan und Hadascha und Migdal-Gad, 38 und Dilhan und Mizpe und Joktheel, 39 Lachis und Bozkath und Eglon, 40 und Kabbon und Lachmas und Kithlisch, 41 und Gederoth, Beth-Dagon und Naama und Makkeda: sechzehn Städte und ihre Dörfer. 42 Libna und Ether und Aschan, 43 und Jiphtach und Aschna und Nezib, 44 und Kehila und Aksib und Marescha: neun Städte und ihre Dörfer. (Josua 19.29) 45 Ekron und seine Tochterstädte und seine Dörfer. (1. Samuel 5.10) 46 Von Ekron an und westwärts, alle, die zur Seite von Asdod lagen, und ihre Dörfer: 47 Asdod, seine Tochterstädte und seine Dörfer; Gasa, seine Tochterstädte und seine Dörfer, bis an den Bach Ägyptens, und das große Meer und das Angrenzende. (4. Mose 34.6) (Richter 1.18) (1. Samuel 5.1) 48 Und im Gebirge: Schamir und Jattir und Soko, 49 und Danna und Kirjath-Sanna, das ist Debir, 50 und Anab und Eschtemo und Anim, 51 und Gosen und Holon und Gilo: elf Städte und ihre Dörfer. 52 Arab und Duma und Eschhan, 53 und Janum und Beth-Tappuach und Apheka, 54 und Humta und Kirjath-Arba, das ist Hebron, und Zior: neun Städte und ihre Dörfer. 55 Maon, Karmel und Siph und Juta, 56 und Jisreel und Jokdeam und Sanoach, 57 Kajin, Gibea und Timna: zehn Städte und ihre Dörfer. 58 Halchul, Beth-Zur und Gedor, 59 und Maarath und Beth-Anoth und Eltekon: sechs Städte und ihre Dörfer. 60 Kirjath-Baal, das ist Kirjath-Jearim, und Rabba: zwei Städte und ihre Dörfer. - (Josua 9.17) (Josua 18.14) 61 In der Wüste: Beth-Araba, Middin und Sekaka, 62 und Nibschan und Ir-Hammelach und Engedi: sechs Städte und ihre Dörfer. 63 Aber die Jebusiter, die Bewohner von Jerusalem, - die Kinder Juda vermochten sie nicht auszutreiben; und die Jebusiter haben mit den Kindern Juda in Jerusalem gewohnt bis auf diesen Tag. (Josua 18.18) (2. Samuel 5.6)

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4. Mose - Kapitel 18

1 Jahwe sagte zu Aaron: "Du, deine Söhne und dein ganzes Vaterhaus, ihr müsst die Schuld tragen, wenn sich jemand am Heiligtum vergeht. Und wenn sich jemand im Priesterdienst vergeht, dann musst du mit deinen Söhnen die Schuld tragen. (2. Mose 28.38) (3. Mose 16.32-33) 2 Lass auch deine Brüder vom Stamm Levi, deinem väterlichen Stamm, sich dir anschließen und dir dienen, während du mit deinen Söhnen vor dem Zelt des Bundesgesetzes bist. (4. Mose 3.6-10) 3 Sie sollen ihre Aufgaben für dich und das Zelt erfüllen, aber sie dürfen nicht in die Nähe der Gegenstände im Heiligtum und zum Altar kommen, damit sie nicht sterben, und ihr mit ihnen. 4 Sie sollen dir beigeordnet sein und den Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verrichten, alle Arbeiten, die dort anfallen. Aber kein Unbefugter darf in eure Nähe kommen. 5 Ihr sollt eure Aufgaben am Heiligtum und am Altar verrichten, damit kein Zorngericht mehr über die Israeliten kommt. (4. Mose 17.11) 6 Seht, ich habe eure Brüder, die Leviten, von den Israeliten ausgesondert und euch als Geschenk für Jahwe übergeben, damit sie die Arbeit am Zelt der Gottesbegegnung tun. (4. Mose 3.12) (4. Mose 3.45) 7 Du und deine Söhne mit dir, ihr sollt den Priesterdienst am Altar und innerhalb des Vorhangs tun. Das Priesteramt habe ich euch als Geschenk übergeben. Jeder Unbefugte, der sich nähert, muss getötet werden." (4. Mose 1.51) 8 Jahwe sagte zu Aaron: "Pass auf, ich habe dir die Verwaltung der für mich bestimmten Abgaben übertragen. Von allen heiligen Opfergaben der Israeliten habe ich dir und deinen Söhnen einen Anteil gegeben. Das gilt für alle Zeiten. (3. Mose 2.3) (3. Mose 2.10) (3. Mose 6.9-11) (3. Mose 6.19-22) (3. Mose 7.6-10) 9 Vom Höchstheiligen soll dir alles gehören, was nicht verbrannt wird: von allen Speisopfern, Sündopfern und Schuldopfern, die die Israeliten mir bringen. Als Höchstheiliges gehört es dir und deinen Nachkommen. 10 Die männlichen Angehörigen der Priesterfamilien sollen es am höchst heiligen Ort essen, denn es soll dir heilig sein. 11 Die Weihgaben der Israeliten gehören dir und allen deinen Nachkommen, Söhnen und Töchtern. Diese Ordnung gilt für alle Zeit. Jede Person in deinem Haus, die rein ist, darf davon essen. (3. Mose 10.14) 12 Das Beste vom Öl und das Beste von Most und Getreide, die ersten Gaben jeder Ernte, die sie Jahwe bringen, habe ich dir gegeben. 13 Die ersten Früchte von allem, was auf ihrem Land wächst, die sie Jahwe bringen, sollen dir gehören. Jede Person in deinem Haus, die rein ist, darf davon essen. (2. Mose 23.19) (5. Mose 18.4) 14 Alles geweihte Gut in Israel soll dir gehören. (3. Mose 27.28) 15 Alles, was zuerst aus dem Mutterschoß kommt, von Mensch und Tier, das sie Jahwe darbringen, soll dir gehören. Nur die Erstgeburt bei Menschen und bei unreinen Tieren musst du auslösen lassen. (2. Mose 13.12-13) (2. Mose 34.19-20) 16 Das soll im Alter von einem Monat geschehen. Je nach deiner Schätzung soll der Wert fünf Silberstücke betragen, gewogen nach dem Vollgewicht des Heiligtums, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 17 Die Erstgeburten von Rindern, Schafen oder Ziegen dürft ihr nicht auslösen lassen. Sie sind heilig. Ihr Blut sollst du an den Altar sprengen, und ihr Fett sollst du als Feueropfer in Rauch aufgehen lassen zum angenehmen Geruch für Jahwe. 18 Ihr Fleisch soll dir gehören, so wie die Brust beim Schwingopfer und die rechte Keule. 19 Alle Abgaben von den heiligen Gaben, die die Israeliten Jahwe bringen, habe ich dir und deinen Familienangehörigen gegeben. Diese Ordnung gilt für alle Zeit. Es ist ein ewiger Salzbund vor Jahwe für dich und deine Nachkommen." 20 Jahwe sagte zu Aaron: "Wenn die Israeliten in ihr Land kommen, wirst du keinen Grundbesitz unter ihnen erhalten, denn ich bin dein Anteil und dein Besitz unter ihnen. (4. Mose 35.5) (5. Mose 10.9) (5. Mose 12.12) (Josua 13.14) (Josua 13.33) 21 Den Leviten weise ich als Erbgut für ihre Arbeit und ihren Dienst am Zelt der Gottesbegegnung den gesamten Zehnten Israels zu. (3. Mose 27.30) 22 Die Israeliten aber sollen dem Zelt der Gottesbegegnung nicht mehr nahe kommen, sonst laden sie Schuld auf sich und müssen sterben. 23 Vielmehr sollen die Leviten die Arbeit am Zelt der Gottesbegegnung tun, und sie allein sollen die Verantwortung dafür tragen. Diese Ordnung gilt auch für die nachfolgenden Generationen. Aber einen Grundbesitz unter den Israeliten sollen sie nicht erhalten, 24 denn ich habe ihnen den Zehnten der Israeliten gegeben, den diese als Abgabe für Jahwe entrichten. Deshalb sagte ich, dass sie keinen Erbbesitz unter den Israeliten erhalten." 25 Jahwe befahl Mose, 26 den Leviten zu sagen: "Wenn ihr den Zehnten von den Israeliten nehmt, den ich euch als euren Erbanteil gegeben habe, dann sollt auch ihr eine Abgabe davon für Jahwe entrichten, den Zehnten vom Zehnten. 27 Das wird euch als eure Abgabe angerechnet werden, so wie das Getreide vom Dreschplatz und der Ertrag von der Kelter. 28 Auf diese Weise sollt auch ihr eine Abgabe für Jahwe von dem Zehnten entrichten, den ihr von den Israeliten nehmt, und sie als Abgabe für Jahwe dem Priester Aaron geben. 29 Von allen Gaben, die euch zufallen, sollt ihr die ganze Abgabe Jahwe entrichten, vom Besten den heiligen Teil. 30 Wenn ihr das Beste davon entrichtet, wird es den Leviten angerechnet werden wie der Ertrag vom Dreschplatz und der Ertrag von der Kelter. 31 Ihr dürft es mit euren Familien essen, wo ihr wollt. Das ist der Lohn für eure Arbeit am Zelt der Gottesbegegnung. (Matthäus 10.10) 32 Wenn ihr das Beste davon entrichtet, werdet ihr keine Sünde auf euch laden und die heiligen Gaben der Israeliten nicht entweihen und nicht sterben müssen, wenn ihr davon esst."