Jona - Kapitel 4
Jonas Verdruß und Zurechtweisung
1 Und es verdroß Jona sehr, und er wurde zornig. 2 Und er betete zu Jehova und sprach: Ach, Jehova! war das nicht mein Wort, als ich noch in meinem Lande war? Darum kam ich zuvor, indem ich nach Tarsis entfloh; denn ich wußte, daß du ein gnädiger und barmherziger Gott bist, langsam zum Zorn und groß an Güte, und der sich des Übels gereuen läßt. 1 3 Und nun, Jehova, nimm doch meine Seele von mir; denn es ist besser, daß ich sterbe, als daß ich lebe. 2 4 Und Jehova sprach: Ist es recht, daß du zürnest? 3 5 Und Jona ging aus der Stadt hinaus und setzte sich gegen Osten der Stadt. Und er machte sich daselbst eine Hütte; und er saß darunter im Schatten, bis er sähe, was mit der Stadt geschehen würde. 6 Und Jehova Gott bestellte einen Wunderbaum und ließ ihn über Jona emporwachsen, damit Schatten über seinem Haupte wäre, um ihn von seinem Mißmut zu befreien; und Jona freute sich über den Wunderbaum mit großer Freude. - 7 Aber Gott bestellte einen Wurm am folgenden Tage, beim Aufgang der Morgenröte; und dieser stach den Wunderbaum, daß er verdorrte. 8 Und es geschah, als die Sonne aufging, da bestellte Gott einen schwülen Ostwind; und die Sonne stach Jona aufs Haupt, daß er ermattet niedersank. Und er begehrte, daß seine Seele stürbe, und sprach: Es ist besser, daß ich sterbe, als daß ich lebe. 9 Und Gott sprach zu Jona: Ist es recht, daß du wegen des Wunderbaumes zürnest? Und er sprach: Mit Recht zürne ich bis zum Tode! 4 10 Und Jehova sprach: Du erbarmst dich des Wunderbaumes, um welchen du dich nicht gemüht und den du nicht großgezogen hast, der als Sohn einer Nacht entstand und als Sohn einer Nacht zu Grunde ging; 11 und ich sollte mich Ninives, der großen Stadt, nicht erbarmen, in welcher mehr als 120000 Menschen sind, die nicht zu unterscheiden wissen zwischen ihrer Rechten und ihrer Linken, und eine Menge Vieh? 53. Mose - Kapitel 27
1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, 6 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. 7 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. 8 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. 9, 10 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. 11, 12 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. 13 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. 14Querverweise
1 2. Mose 34.6: Und Jehova ging vor seinem Angesicht vorüber und rief: Jehova, Jehova, Gott, barmherzig und gnädig, langsam zum Zorn und groß an Güte und Wahrheit,
2 1. Könige 19.4: Er selbst aber ging in die Wüste, eine Tagereise weit, und kam und setzte sich unter einen Ginsterstrauch. Und er bat, daß seine Seele stürbe, und sprach: Es ist genug; nimm nun, Jehova, meine Seele, denn ich bin nicht besser als meine Väter.
3 Jona 4.9: Und Gott sprach zu Jona: Ist es recht, daß du wegen des Wunderbaumes zürnest? Und er sprach: Mit Recht zürne ich bis zum Tode!
4 Jona 4.4: Und Jehova sprach: Ist es recht, daß du zürnest?
5 Jona 3.3: Da machte sich Jona auf und ging nach Ninive, nach dem Worte Jehovas. Ninive war aber eine außerordentlich große Stadt von drei Tagereisen.
6 4. Mose 30.1: Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach:
7 3. Mose 25.10: Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht.
8 2. Mose 13.2: Heilige mir alles Erstgeborene, was irgend die Mutter bricht unter den Kindern Israel, an Menschen und an Vieh; es ist mein. -
9 4. Mose 18.14: Alles Verbannte in Israel soll dir gehören.
10 4. Mose 21.2: Da tat Israel Jehova ein Gelübde und sprach: Wenn du dieses Volk gewißlich in meine Hand gibst, so werde ich seine Städte verbannen.
11 1. Samuel 15.3: Nun ziehe hin und schlage Amalek, und verbannet alles, was er hat, und schone seiner nicht; und töte vom Manne bis zum Weibe, vom Kinde bis zum Säugling, vom Rinde bis zum Kleinvieh, vom Kamel bis zum Esel.
12 1. Samuel 15.9: Und Saul und das Volk verschonten Agag und das Beste vom Klein- und Rindvieh und die Tiere vom zweiten Wurf und die Mastschafe und alles, was gut war, und sie wollten sie nicht verbannen; alles Vieh aber, das gering und schwächlich war, das verbannten sie.
13 4. Mose 18.21: Und siehe, den Kindern Levi habe ich allen Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie verrichten, den Dienst des Zeltes der Zusammenkunft.
14 3. Mose 26.46: Das sind die Satzungen und die Rechte und die Gesetze, welche Jehova zwischen ihm und den Kindern Israel auf dem Berge Sinai durch Mose gegeben hat.