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Jona - Kapitel 1

Jonas Ungehorsam und Bestrafung

1 Und das Wort Jehovas geschah zu Jona, dem Sohne Amittais, also: (2. Könige 14.25) 2 Mache dich auf, geh nach Ninive, der großen Stadt, und predige wider sie; denn ihre Bosheit ist vor mich heraufgestiegen. 3 Aber Jona machte sich auf, um von dem Angesicht Jehovas hinweg nach Tarsis zu fliehen; und er ging nach Japho hinab und fand ein Schiff, das nach Tarsis fuhr; und er gab sein Fährgeld und stieg in dasselbe hinab, um mit ihnen nach Tarsis zu fahren von dem Angesicht Jehovas hinweg. (Psalm 139.7) (Psalm 139.9-10) 4 Da warf Jehova einen heftigen Wind auf das Meer, und es entstand ein großer Sturm auf dem Meere, so daß das Schiff zu zerbrechen drohte. 5 Und die Seeleute fürchteten sich und schrieen, ein jeder zu seinem Gott; und sie warfen die Geräte, welche im Schiffe waren, ins Meer, um sich zu erleichtern. Jona aber war in den unteren Schiffsraum hinabgestiegen, und hatte sich hingelegt und war in tiefen Schlaf gesunken. 6 Und der Obersteuermann trat zu ihm hin und sprach zu ihm: Was ist mit dir, du Schläfer? Stehe auf, rufe deinen Gott an! vielleicht wird der Gott unser gedenken, daß wir nicht umkommen. 7 Und sie sprachen einer zum anderen: Kommt und laßt uns Lose werfen, damit wir erfahren, um wessentwillen dieses Unglück uns trifft. Und sie warfen Lose, und das Los fiel auf Jona. (Sprüche 16.33) 8 Da sprachen sie zu ihm: Tue uns doch kund, um wessentwillen dieses Unglück uns trifft! Was ist dein Geschäft, und woher kommst du? Welches ist dein Land, und von welchem Volke bist du? 9 Und er sprach zu ihnen: Ich bin ein Hebräer; und ich fürchte Jehova, den Gott des Himmels, der das Meer und das Trockene gemacht hat. (1. Mose 1.9) (1. Mose 1.19) 10 Da fürchteten sich die Männer mit großer Furcht und sprachen zu ihm: Was hast du da getan! Denn die Männer wußten, daß er von dem Angesicht Jehovas hinwegfloh; denn er hatte es ihnen kundgetan. 11 Und sie sprachen zu ihm: Was sollen wir dir tun, damit das Meer sich gegen uns beruhige? denn das Meer wurde immer stürmischer. 12 Und er sprach zu ihnen: Nehmet mich und werfet mich ins Meer, so wird das Meer sich gegen euch beruhigen; denn ich weiß, daß dieser große Sturm um meinetwillen über euch gekommen ist. 13 Und die Männer ruderten hart, um das Schiff ans Land zurückzuführen; aber sie vermochten es nicht, weil das Meer immer stürmischer gegen sie wurde. 14 Da riefen sie zu Jehova und sprachen: Ach, Jehova! laß uns doch nicht umkommen um der Seele dieses Mannes willen, und lege nicht unschuldiges Blut auf uns; denn du, Jehova, hast getan, wie es dir gefallen hat. 15 Und sie nahmen Jona und warfen ihn ins Meer. Da ließ das Meer ab von seinem Wüten. 16 Und die Männer fürchteten sich vor Jehova mit großer Furcht, und sie schlachteten Schlachtopfer und taten Gelübde dem Jehova.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)