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Johannes - Kapitel 18

Gefangennahme

1 Als Jesus dieses gesagt hatte, ging er mit seinen Jüngern hinaus über den Bach Kidron, wo ein Garten war, in welchen er hineinging, er und seine Jünger. 2 Aber auch Judas, der ihn überlieferte, wußte den Ort, weil Jesus sich oft daselbst mit seinen Jüngern versammelte. (Lukas 21.37) 3 Als nun Judas die Schar und von den Hohenpriestern und Pharisäern Diener genommen hatte, kommt er dahin mit Leuchten und Fackeln und Waffen. 4 Jesus nun, der alles wußte, was über ihn kommen würde, ging hinaus und sprach zu ihnen: Wen suchet ihr? 5 Sie antworteten ihm: Jesum, den Nazaräer. Jesus spricht zu ihnen: Ich bin's. Aber auch Judas, der ihn überlieferte, stand bei ihnen. 6 Als er nun zu ihnen sagte: Ich bin's, wichen sie zurück und fielen zu Boden. 7 Da fragte er sie wiederum: Wen suchet ihr? Sie aber sprachen: Jesum, den Nazaräer. 8 Jesus antwortete: Ich habe euch gesagt, daß ich es bin; wenn ihr nun mich suchet, so laßt diese gehen; 9 auf daß das Wort erfüllt würde, welches er sprach: Von denen, die du mir gegeben hast, habe ich keinen verloren. (Johannes 17.12) 10 Simon Petrus nun, der ein Schwert hatte, zog es und schlug den Knecht des Hohenpriesters und hieb ihm das rechte Ohr ab. Der Name des Knechtes aber war Malchus. 11 Da sprach Jesus zu Petrus: Stecke das Schwert in die Scheide. Den Kelch, den mir der Vater gegeben hat, soll ich den nicht trinken?

Verhör durch Hannas - Verleugnung durch Petrus

12 Die Schar nun und der Oberste und die Diener der Juden nahmen Jesum und banden ihn; 13 und sie führten ihn zuerst hin zu Annas, denn er war Schwiegervater des Kajaphas, der jenes Jahr Hoherpriester war. 14 Kajaphas aber war es, der den Juden geraten hatte, es sei nützlich, daß ein Mensch für das Volk sterbe. (Lukas 3.1-2) (Johannes 11.49-50) 15 Simon Petrus aber folgte Jesu und der andere Jünger. Dieser Jünger aber war dem Hohenpriester bekannt und ging mit Jesu hinein in den Hof des Hohenpriesters. 16 Petrus aber stand an der Tür draußen. Da ging der andere Jünger, der dem Hohenpriester bekannt war, hinaus und sprach mit der Türhüterin und führte Petrus hinein. 17 Da spricht die Magd, die Türhüterin, zu Petrus: Bist nicht auch du einer von den Jüngern dieses Menschen? Er sagt: Ich bin's nicht. 18 Es standen aber die Knechte und die Diener, die ein Kohlenfeuer gemacht hatten, weil es kalt war, und wärmten sich; Petrus aber stand auch bei ihnen und wärmte sich. 19 Der Hohepriester nun fragte Jesum über seine Jünger und über seine Lehre. 20 Jesus antwortete ihm: Ich habe öffentlich zu der Welt geredet; ich habe allezeit in der Synagoge und in dem Tempel gelehrt, wo alle Juden zusammenkommen, und im Verborgenen habe ich nichts geredet; (Johannes 7.14) (Johannes 7.26) 21 was fragst du mich? Frage die, welche gehört, was ich zu ihnen geredet habe; siehe, diese wissen, was ich gesagt habe. 22 Als er aber dieses sagte, gab einer der Diener, der dabeistand, Jesu einen Backenstreich und sagte: Antwortest du also dem Hohenpriester? 23 Jesus antwortete ihm: Wenn ich übel geredet habe, so gib Zeugnis von dem Übel; wenn aber recht, was schlägst du mich? 24 Annas nun hatte ihn gebunden zu Kajaphas, dem Hohenpriester, gesandt. 25 Simon Petrus aber stand und wärmte sich. Da sprachen sie zu ihm: Bist nicht auch du einer von seinen Jüngern? Er leugnete und sprach: Ich bin's nicht. 26 Es spricht einer von den Knechten des Hohenpriesters, der ein Verwandter dessen war, welchem Petrus das Ohr abgehauen hatte: Sah ich dich nicht in dem Garten bei ihm? 27 Da leugnete Petrus wiederum; und alsbald krähte der Hahn.

Verhör durch Pilatus

28 Sie führen nun Jesum von Kajaphas in das Prätorium; es war aber frühmorgens. Und sie gingen nicht hinein in das Prätorium, auf daß sie sich nicht verunreinigten, sondern das Passah essen möchten. 29 Pilatus ging nun zu ihnen hinaus und sprach: Welche Anklage bringet ihr wider diesen Menschen? 30 Sie antworteten und sprachen zu ihm: Wenn dieser nicht ein Übeltäter wäre, würden wir ihn dir nicht überliefert haben. 31 Da sprach Pilatus zu ihnen: Nehmet ihr ihn und richtet ihn nach eurem Gesetz. Da sprachen die Juden zu ihm: Es ist uns nicht erlaubt, jemand zu töten; (Johannes 19.6-7) 32 auf daß das Wort Jesu erfüllt würde, das er sprach, andeutend, welches Todes er sterben sollte. (Matthäus 20.19) (Johannes 12.32-33) 33 Pilatus ging nun wieder hinein in das Prätorium und rief Jesum und sprach zu ihm: Bist du der König der Juden? 34 Jesus antwortete [ihm]: Sagst du dies von dir selbst, oder haben dir andere von mir gesagt? 35 Pilatus antwortete: Bin ich etwa ein Jude? Deine Nation und die Hohenpriester haben dich mir überliefert; was hast du getan? 36 Jesus antwortete: Mein Reich ist nicht von dieser Welt; wenn mein Reich von dieser Welt wäre, so hätten meine Diener gekämpft, auf daß ich den Juden nicht überliefert würde; jetzt aber ist mein Reich nicht von hier. 37 Da sprach Pilatus zu ihm: Also du bist ein König? Jesus antwortete: Du sagst es, daß ich ein König bin. Ich bin dazu geboren und dazu in die Welt gekommen, auf daß ich der Wahrheit Zeugnis gebe. Jeder, der aus der Wahrheit ist, hört meine Stimme. (1. Timotheus 6.13) 38 Pilatus spricht zu ihm: Was ist Wahrheit? Und als er dies gesagt hatte, ging er wieder zu den Juden hinaus und spricht zu ihnen: Ich finde keinerlei Schuld an ihm; 39 ihr habt aber eine Gewohnheit, daß ich euch an dem Passah einen losgebe. Wollt ihr nun, daß ich euch den König der Juden losgebe? 40 Da schrieen wiederum alle und sagten: Nicht diesen, sondern den Barabbas! Barabbas aber war ein Räuber.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)