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Joel - Kapitel 3

Ausgießung des Geistes und Vorzeichen des Gerichts

1 Denn siehe, in jenen Tagen und zu jener Zeit, wenn ich die Gefangenschaft Judas und Jerusalems wenden werde, (4. Mose 11.29) (Jesaja 44.3) (Hesekiel 39.29) (Apostelgeschichte 2.16) (Titus 3.6) 2 dann werde ich alle Nationen versammeln und sie in das Tal Josaphat hinabführen; und ich werde daselbst mit ihnen rechten über mein Volk und mein Erbteil Israel, welches sie unter die Nationen zerstreut haben; 3 und mein Land haben sie geteilt, und über mein Volk das Los geworfen; und den Knaben haben sie um eine Hure gegeben, und das Mädchen um Wein verkauft, den sie getrunken haben. - 4 Und auch ihr, was wollt ihr mir, Tyrus und Zidon und alle ihr Bezirke Philistäas? Wollt ihr mir eine Tat vergelten, oder wollt ihr mir etwas antun? Schnell, eilends werde ich euer Tun auf euren Kopf zurückbringen, (Joel 2.2) (Joel 2.10-11) (Matthäus 24.29) (Offenbarung 6.12) 5 daß ihr mein Silber und mein Gold weggenommen und meine besten Kleinode in eure Tempel gebracht, (Römer 10.13) 6 und die Kinder Judas und die Kinder Jerusalems den Kindern der Griechen verkauft habt, um sie weit von ihrer Grenze zu entfernen. 7 Siehe, ich will sie erwecken von dem Orte, wohin ihr sie verkauft habt, und will euer Tun auf euren Kopf zurückbringen. 8 Und ich werde eure Söhne und eure Töchter in die Hand der Kinder Judas verkaufen; und diese werden sie an die Sabäer verkaufen, an eine ferne Nation; denn Jehova hat geredet. 9 Rufet dieses aus unter den Nationen, heiliget einen Krieg, erwecket die Helden; es sollen herankommen und heraufziehen alle Kriegsmänner! 10 Schmiedet eure Pflugmesser zu Schwertern und eure Winzermesser zu Speeren; der Schwache sage: Ich bin ein Held! 11 Eilet und kommet her, alle ihr Nationen ringsum, und versammelt euch! Dahin, Jehova, sende deine Helden hinab! 12 Die Nationen sollen sich aufmachen und hinabziehen in das Tal Josaphat; denn dort werde ich sitzen, um alle Nationen ringsum zu richten. 13 Leget die Sichel an, denn die Ernte ist reif; kommet, stampfet, denn die Kelter ist voll, die Kufen fließen über! Denn groß ist ihre Bosheit. - 14 Getümmel, Getümmel im Tale der Entscheidung; denn nahe ist der Tag Jehovas im Tale der Entscheidung. 15 Die Sonne und der Mond verfinstern sich, und die Sterne verhalten ihren Glanz. 16 Und Jehova brüllt aus Zion und läßt aus Jerusalem seine Stimme erschallen, und Himmel und Erde erbeben. Und Jehova ist eine Zuflucht für sein Volk und eine Feste für die Kinder Israel. 17 Und ihr werdet erkennen, daß ich, Jehova, euer Gott bin, der auf Zion wohnt, meinem heiligen Berge. Und Jerusalem wird heilig sein, und Fremde werden es nicht mehr durchziehen. 18 Und es wird geschehen, an jenem Tage, da werden die Berge von Most triefen, und die Hügel von Milch fließen, und alle Bäche Judas werden von Wasser fließen; und eine Quelle wird aus dem Hause Jehovas hervorbrechen und das Tal Sittim bewässern. 19 Ägypten wird zur Einöde und Edom zu einer öden Wüste werden wegen der Gewalttat an den Kindern Judas, weil sie in ihrem Lande unschuldiges Blut vergossen haben. 20 Aber Juda soll ewiglich bewohnt werden, und Jerusalem von Geschlecht zu Geschlecht. 21 Und ich werde sie von ihrem Blute reinigen, von dem ich sie nicht gereinigt hatte. Und Jehova wird in Zion wohnen.

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)