Ausgießung des Geistes und Vorzeichen des Gerichts
1Denn siehe, in jenen Tagen und zu jener Zeit, wenn ich die Gefangenschaft Judas und Jerusalems wenden werde,(4. Mose 11.29)(Jesaja 44.3)(Hesekiel 39.29)(Apostelgeschichte 2.16)(Titus 3.6)2dann werde ich alle Nationen versammeln und sie in das Tal Josaphat hinabführen; und ich werde daselbst mit ihnen rechten über mein Volk und mein Erbteil Israel, welches sie unter die Nationen zerstreut haben;3und mein Land haben sie geteilt, und über mein Volk das Los geworfen; und den Knaben haben sie um eine Hure gegeben, und das Mädchen um Wein verkauft, den sie getrunken haben. -4Und auch ihr, was wollt ihr mir, Tyrus und Zidon und alle ihr Bezirke Philistäas? Wollt ihr mir eine Tat vergelten, oder wollt ihr mir etwas antun? Schnell, eilends werde ich euer Tun auf euren Kopf zurückbringen,(Joel 2.2)(Joel 2.10-11)(Matthäus 24.29)(Offenbarung 6.12)5daß ihr mein Silber und mein Gold weggenommen und meine besten Kleinode in eure Tempel gebracht,(Römer 10.13)6und die Kinder Judas und die Kinder Jerusalems den Kindern der Griechen verkauft habt, um sie weit von ihrer Grenze zu entfernen.7Siehe, ich will sie erwecken von dem Orte, wohin ihr sie verkauft habt, und will euer Tun auf euren Kopf zurückbringen.8Und ich werde eure Söhne und eure Töchter in die Hand der Kinder Judas verkaufen; und diese werden sie an die Sabäer verkaufen, an eine ferne Nation; denn Jehova hat geredet.9Rufet dieses aus unter den Nationen, heiliget einen Krieg, erwecket die Helden; es sollen herankommen und heraufziehen alle Kriegsmänner!10Schmiedet eure Pflugmesser zu Schwertern und eure Winzermesser zu Speeren; der Schwache sage: Ich bin ein Held!11Eilet und kommet her, alle ihr Nationen ringsum, und versammelt euch! Dahin, Jehova, sende deine Helden hinab!12Die Nationen sollen sich aufmachen und hinabziehen in das Tal Josaphat; denn dort werde ich sitzen, um alle Nationen ringsum zu richten.13Leget die Sichel an, denn die Ernte ist reif; kommet, stampfet, denn die Kelter ist voll, die Kufen fließen über! Denn groß ist ihre Bosheit. -14Getümmel, Getümmel im Tale der Entscheidung; denn nahe ist der Tag Jehovas im Tale der Entscheidung.15Die Sonne und der Mond verfinstern sich, und die Sterne verhalten ihren Glanz.16Und Jehova brüllt aus Zion und läßt aus Jerusalem seine Stimme erschallen, und Himmel und Erde erbeben. Und Jehova ist eine Zuflucht für sein Volk und eine Feste für die Kinder Israel.17Und ihr werdet erkennen, daß ich, Jehova, euer Gott bin, der auf Zion wohnt, meinem heiligen Berge. Und Jerusalem wird heilig sein, und Fremde werden es nicht mehr durchziehen.18Und es wird geschehen, an jenem Tage, da werden die Berge von Most triefen, und die Hügel von Milch fließen, und alle Bäche Judas werden von Wasser fließen; und eine Quelle wird aus dem Hause Jehovas hervorbrechen und das Tal Sittim bewässern.19Ägypten wird zur Einöde und Edom zu einer öden Wüste werden wegen der Gewalttat an den Kindern Judas, weil sie in ihrem Lande unschuldiges Blut vergossen haben.20Aber Juda soll ewiglich bewohnt werden, und Jerusalem von Geschlecht zu Geschlecht.21Und ich werde sie von ihrem Blute reinigen, von dem ich sie nicht gereinigt hatte. Und Jehova wird in Zion wohnen.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)