Aufforderung zur Klage über verschiedene Plagen - Aufruf zur Buße
1Das Wort Jehovas, welches zu Joel, dem Sohne Pethuels, geschah.2Höret dieses, ihr Alten, und nehmet es zu Ohren, alle ihr Bewohner des Landes! Ist solches in euren Tagen geschehen oder in den Tagen eurer Väter?3Erzählet davon euren Kindern, und eure Kinder ihren Kindern, und ihre Kinder dem folgenden Geschlecht:4Was der Nager übriggelassen hatte, fraß die Heuschrecke; und was die Heuschrecke übriggelassen, fraß der Abfresser; und was der Abfresser übriggelassen, fraß der Vertilger.5Wachet auf, ihr Trunkenen, und weinet! und heulet, alle ihr Weinsäufer, über den Most, weil er weggenommen ist von eurem Munde!6Denn eine Nation ist über mein Land heraufgezogen, mächtig und ohne Zahl; ihre Zähne sind Löwenzähne, und sie hat das Gebiß einer Löwin.(Joel 2.2)(Joel 2.25)7Sie hat meinen Weinstock zu einer Wüste gemacht und meinen Feigenbaum zerknickt; sie hat ihn gänzlich abgeschält und hingeworfen, seine Ranken sind weiß geworden.8Wehklage wie eine Jungfrau, die mit Sacktuch umgürtet ist wegen des Gatten ihrer Jugend!9Speisopfer und Trankopfer sind weggenommen vom Hause Jehovas; es trauern die Priester, die Diener Jehovas. -(Joel 1.13)(Joel 2.14)10Das Feld ist verwüstet, es trauert der Erdboden; denn das Korn ist verwüstet, der Most ist vertrocknet, verwelkt das Öl.11Seid beschämt, ihr Ackersleute, heulet, ihr Winzer, über den Weizen und über die Gerste! Denn die Ernte des Feldes ist zu Grunde gegangen;12der Weinstock ist verdorrt und der Feigenbaum verwelkt; Granate, auch Palme und Apfelbaum, alle Bäume des Feldes sind verdorrt; ja, verdorrt ist die Freude von den Menschenkindern. -13Umgürtet euch und wehklaget, ihr Priester; heulet, ihr Diener des Altars! kommet, übernachtet in Sacktuch, ihr Diener meines Gottes! denn Speisopfer und Trankopfer sind dem Hause eures Gottes entzogen.(Joel 1.9)14Heiliget ein Fasten, rufet eine Festversammlung aus; versammelt die Ältesten, alle Bewohner des Landes, zum Hause Jehovas, eures Gottes, und schreiet zu Jehova!15Ach über den Tag! denn nahe ist der Tag Jehovas, und er kommt wie eine Verwüstung vom Allmächtigen.(Jesaja 13.6)(Joel 2.1)16Ist nicht die Speise vor unseren Augen weggenommen, Freude und Frohlocken von dem Hause unseres Gottes?(5. Mose 16.11)(Joel 1.12)17Vermodert sind die Samenkörner unter ihren Schollen; verödet sind die Vorratshäuser, zerfallen die Scheunen, denn das Korn ist verdorrt.18Wie stöhnt das Vieh! die Rinderherden sind bestürzt, weil sie keine Weide haben; auch die Kleinviehherden büßen.19Zu dir, Jehova, rufe ich; denn ein Feuer hat die Auen der Steppe verzehrt, und eine Flamme alle Bäume des Feldes versengt.(Joel 2.3)20Auch die Tiere des Feldes schreien lechzend zu dir; denn vertrocknet sind die Wasserbäche, und ein Feuer hat die Auen der Steppe verzehrt.(Psalm 104.11)
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)