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Jesaja - Kapitel 9

1 Doch nicht bleibt Finsternis dem Lande, welches Bedrängnis hat. Um die erste Zeit hat er das Land Sebulon und das Land Naphtali verächtlich gemacht; und in der letzten bringt er zu Ehren den Weg am Meere, das Jenseitige des Jordan, den Kreis der Nationen. (Lukas 1.79) 2 Das Volk, das im Finstern wandelt, hat ein großes Licht gesehen; die da wohnen im Lande des Todesschattens, Licht hat über sie geleuchtet. 3 Du hast die Nation vermehrt, hast ihr groß gemacht die Freude; sie freuen sich vor dir, gleich der Freude in der Ernte, wie man frohlockt beim Verteilen der Beute. (Richter 7.22) 4 Denn das Joch ihrer Last und den Stab ihrer Schulter, den Stock ihres Treibers hast du zerschlagen wie am Tage Midians. 5 Denn jeder Stiefel der Gestiefelten im Getümmel, und jedes Gewand, in Blut gewälzt, die werden zum Brande, ein Fraß des Feuers. (Jesaja 7.14) (Jesaja 10.21) (Jesaja 22.22) (Micha 5.1) (Lukas 2.7) (Lukas 2.11) 6 Denn ein Kind ist uns geboren, ein Sohn uns gegeben, und die Herrschaft ruht auf seiner Schulter; und man nennt seinen Namen: Wunderbarer, Berater, starker Gott, Vater der Ewigkeit, Friedefürst. (2. Samuel 7.12-13) (Psalm 72.3-4) (Jesaja 11.1) (Lukas 1.32)

Drohendes Gericht über Israel

7 Die Mehrung der Herrschaft und der Friede werden kein Ende haben auf dem Throne Davids und über sein Königreich, um es zu befestigen und zu stützen durch Gericht und durch Gerechtigkeit, von nun an bis in Ewigkeit. Der Eifer Jehovas der Heerscharen wird dieses tun. 8 Der Herr hat ein Wort gesandt wider Jakob, und es steigt hernieder in Israel. 9 Und das ganze Volk wird es erfahren, Ephraim und die Bewohner von Samaria, die in Hochmut und in Überhebung des Herzens sprechen: 10 Die Ziegelsteine sind eingefallen, aber mit behauenen Steinen bauen wir auf; die Sykomoren sind abgehauen, aber wir setzen Zedern an ihre Stelle. 11 Denn Jehova wird die Bedränger Rezins über dasselbe erheben und seine Feinde aufreizen: (Jesaja 5.25) (Jesaja 9.16) 12 die Syrer von Osten und die Philister von Westen; und sie werden Israel fressen mit vollem Maule. - Bei dem allen wendet sich sein Zorn nicht ab, und noch ist seine Hand ausgestreckt. 13 Und das Volk kehrt nicht um zu dem, der es schlägt, und Jehova der Heerscharen suchen sie nicht. (Jesaja 10.33) 14 Und Jehova wird aus Israel Haupt und Schwanz, Palmzweig und Binse ausrotten an einem Tage. 15 Der Älteste und Angesehene, er ist das Haupt; und der Prophet, der Lüge lehrt, er ist der Schwanz. 16 Denn die Leiter dieses Volkes führen irre, und die von ihnen Geleiteten werden verschlungen. (Jesaja 9.20) 17 Darum wird sich der Herr über dessen Jünglinge nicht freuen, und seiner Waisen und seiner Witwen sich nicht erbarmen; denn sie allesamt sind Ruchlose und Übeltäter, und jeder Mund redet Torheit. Bei dem allen wendet sich sein Zorn nicht ab, und noch ist seine Hand ausgestreckt. 18 Denn die Gesetzlosigkeit brennt wie Feuer: sie verzehrt Dornen und Disteln, und zündet in den Dickichten des Waldes, daß sie emporwirbeln in hoch aufsteigendem Rauche. 19 Durch den Grimm Jehovas der Heerscharen ist das Land verbrannt, und das Volk ist wie eine Speise des Feuers geworden; keiner schont den anderen. 20 Und man schlingt zur Rechten und hungert, und man frißt zur Linken und wird nicht satt. Sie fressen ein jeder das Fleisch seines eigenen Armes: (Jesaja 10.4) 21 Manasse den Ephraim, und Ephraim den Manasse; diese miteinander fallen über Juda her. - Bei dem allen wendet sich sein Zorn nicht ab, und noch ist seine Hand ausgestreckt.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)