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Jesaja - Kapitel 7

Des Königs Ahas Verzagtheit und Unglaube - Verheißung des Immanuel

1 Und es geschah in den Tagen Ahas', des Sohnes Jothams, des Sohnes Ussijas, des Königs von Juda, da zog Rezin, der König von Syrien, und Pekach, der Sohn Remaljas, der König von Israel, nach Jerusalem hinauf zum Streit wider dasselbe; aber er vermochte nicht wider dasselbe zu streiten. (2. Könige 15.37) (2. Könige 16.5) 2 Und es wurde dem Hause David berichtet und gesagt: Syrien hat sich in Ephraim gelagert. Da bebte sein Herz und das Herz seines Volkes, wie die Bäume des Waldes vor dem Winde beben. 3 Und Jehova sprach zu Jesaja: Geh doch hinaus, dem Ahas entgegen, du und dein Sohn Schear-Jaschub, an das Ende der Wasserleitung des oberen Teiches, nach der Straße des Walkerfeldes hin, 4 und sprich zu ihm: Hüte dich und halte dich ruhig; fürchte dich nicht, und dein Herz verzage nicht vor diesen beiden rauchenden Brandscheitstümpfen, bei der Zornglut Rezins und Syriens und des Sohnes Remaljas. (Jesaja 30.15) 5 Darum, daß Syrien Böses wider dich beratschlagt hat, Ephraim und der Sohn Remaljas und gesagt: 6 Laßt uns wider Juda hinaufziehen und ihm Grauen einjagen und es uns erobern und den Sohn Tabeels zum König darin machen; 7 so spricht der Herr Jehova: Es wird nicht zustande kommen und nicht geschehen. 8 Denn Damaskus ist das Haupt von Syrien, und Rezin das Haupt von Damaskus; und in noch 65 Jahren wird Ephraim zerschmettert werden, daß es kein Volk mehr sei. 9 Und Samaria ist das Haupt von Ephraim, und der Sohn Remaljas das Haupt von Samaria. Wenn ihr nicht glaubet, werdet ihr, fürwahr, keinen Bestand haben! (2. Chronik 20.20) 10 Und Jehova fuhr fort, zu Ahas zu reden, und sprach: 11 Fordere dir ein Zeichen von Jehova, deinem Gott; fordere es in der Tiefe oder oben in der Höhe. 12 Und Ahas sprach: Ich will nicht fordern und will Jehova nicht versuchen. 13 Da sprach er: Höret doch, Haus David! Ist es euch zu wenig, Menschen zu ermüden, daß ihr auch meinen Gott ermüdet? 14 Darum wird der Herr selbst euch ein Zeichen geben: Siehe, die Jungfrau wird schwanger werden und einen Sohn gebären, und wird seinen Namen Immanuel heißen. (Jesaja 8.8) (Jesaja 8.10) (Jesaja 9.5) (Micha 5.2) (Matthäus 1.23) 15 Rahm und Honig wird er essen, wenn er weiß, das Böse zu verwerfen und das Gute zu erwählen. (Jesaja 7.21-22) 16 Denn ehe der Knabe weiß, das Böse zu verwerfen und das Gute zu erwählen, wird das Land verlassen sein, vor dessen beiden Königen dir graut. (Jesaja 8.4) 17 Jehova wird über dich und über dein Volk und über das Haus deines Vaters Tage kommen lassen, wie sie nicht gekommen sind seit dem Tage, da Ephraim von Juda gewichen ist - den König von Assyrien. 18 Und es wird geschehen an jenem Tage, da wird Jehova die Fliege, die am Ende der Ströme Ägyptens, und die Biene, die im Lande Assyrien ist, herbeizischen. 19 Und sie werden kommen und sich allesamt niederlassen in den Tälern der steilen Höhen und in den Spalten der Felsen und in allen Dornstäuchern und auf allen Triften. 20 An jenem Tage wird der Herr durch ein gedungenes Schermesser, auf der anderen Seite des Stromes, durch den König von Assyrien, das Haupt und das Haar der Beine abscheren; ja, auch den Bart wird es wegnehmen. 21 Und es wird geschehen an jenem Tage, daß jemand eine junge Kuh und zwei Schafe füttern wird. 22 Und es wird geschehen, wegen der Menge des Milchertrags wird er Rahm essen, denn Rahm und Honig wird jeder essen, der im Lande übriggeblieben ist. 23 Und es wird geschehen an jenem Tage, daß jeder Ort, wo tausend Weinstöcke von tausend Silbersekel waren, zu Dornen und Disteln geworden sein wird. 24 Mit Pfeilen und mit Bogen wird man dorthin kommen; denn das ganze Land wird Dornen und Disteln sein. 25 Und alle Berge, die mit der Hacke behackt wurden, dahin wirst du nicht kommen, aus Furcht vor Dornen und Disteln; und sie werden ein Ort sein, wohin man Rinder treibt, und welcher vom Kleinvieh zertreten wird.

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)