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Jesaja - Kapitel 66

Ablehnung von heuchlerischem Gottesdienst - Zukünftige Heilsvollendung für Jerusalem

1 So spricht Jehova: Der Himmel ist mein Thron, und die Erde der Schemel meiner Füße. Welches ist das Haus, das ihr mir bauen könntet, und welches der Ort zu meiner Ruhestätte? (1. Könige 8.27) (Apostelgeschichte 7.49) (Apostelgeschichte 17.24) 2 Hat doch meine Hand dieses alles gemacht, und alles dieses ist geworden, spricht Jehova. Aber auf diesen will ich blicken: auf den Elenden und den, der zerschlagenen Geistes ist, und der da zittert vor meinem Worte. (Jesaja 57.15) 3 Wer ein Rind schlachtet, erschlägt einen Menschen; wer ein Schaf opfert, bricht einem Hunde das Genick; wer Speisopfer opfert: es ist Schweinsblut; wer Weihrauch als Gedächtnisopfer darbringt, preist einen Götzen. So wie diese ihre Wege erwählt haben und ihre Seele Lust hat an ihren Scheusalen, (3. Mose 17.4) 4 ebenso werde ich ihre Mißgeschicke erwählen und ihre Schrecknisse über sie bringen; weil ich gerufen, und niemand geantwortet hat, geredet, und sie nicht gehört haben, sondern getan, was böse ist in meinen Augen, und das erwählten, woran ich kein Gefallen habe. (Jesaja 65.12) 5 Höret das Wort Jehovas, die ihr zittert vor seinem Worte! Es sagen eure Brüder, die euch hassen, die euch verstoßen um meines Namens willen: Jehova erzeige sich herrlich, daß wir eure Freude sehen mögen! aber sie werden beschämt werden. (Lukas 6.22) 6 Stimme eines Getöses von der Stadt her! Stimme aus dem Tempel! Stimme Jehovas, der Vergeltung erstattet seinen Feinden! 7 Ehe sie Wehen hatte, hat sie geboren; ehe Schmerzen sie ankamen, wurde sie von einem Knaben entbunden. 8 Wer hat solches gehört, wer hat dergleichen gesehen? Kann ein Land an einem Tage zur Welt gebracht, oder eine Nation mit einem Male geboren werden? Denn Zion hat Wehen bekommen und zugleich ihre Kinder geboren. 9 Sollte ich zum Durchbruch bringen und nicht gebären lassen? spricht Jehova; oder sollte ich, der gebären läßt, verschließen? spricht dein Gott. (Jesaja 37.3) 10 Freuet euch mit Jerusalem und frohlocket über sie, alle, die ihr sie liebet; seid hocherfreut mit ihr, alle, die ihr über sie trauert! (Psalm 122.6) 11 auf daß ihr sauget und euch sättiget an der Brust ihrer Tröstungen, auf daß ihr schlürfet und euch ergötzet an der Fülle ihrer Herrlichkeit. 12 Denn so spricht Jehova: Siehe, ich wende ihr Frieden zu wie einen Strom, und die Herrlichkeit der Nationen wie einen überflutenden Bach, und ihr werdet saugen; auf den Armen werdet ihr getragen und auf den Knieen geliebkost werden. (Jesaja 60.4) 13 Wie einen, den seine Mutter tröstet, also werde ich euch trösten; und in Jerusalem sollt ihr getröstet werden. 14 Und ihr werdet es sehen, und euer Herz wird sich freuen; und eure Gebeine werden sprossen wie das junge Gras. Und die Hand Jehovas wird sich kundgeben an seinen Knechten, und gegen seine Feinde wird er ergrimmen.

Drohendes Gericht über die Treulosen - Zukünftige Heimkehr der Zerstreuten

15 Denn siehe, Jehova wird kommen im Feuer, und seine Wagen sind wie der Sturmwind, um seinen Zorn zu vergelten in Glut und sein Schelten in Feuerflammen. (Offenbarung 19.11-15) 16 Denn durch Feuer und durch sein Schwert wird Jehova Gericht üben an allem Fleische, und der Erschlagenen Jehovas werden viele sein. 17 Die sich weihen und sich reinigen für die Gärten, hinter einem her in der Mitte; die Schweinefleisch essen und Greuel und Mäuse: allzumal werden sie ein Ende nehmen, spricht Jehova. (Jesaja 65.4-5) 18 Und ich, ihre Werke und ihre Gedanken sind vor mir. Es kommt die Zeit, alle Nationen und Sprachen zu versammeln; und sie werden kommen und meine Herrlichkeit sehen. 19 Und ich werde ein Wunderzeichen an ihnen tun, und werde von ihnen Entronnene an die Nationen senden, nach Tarsis, Pul und Lud, die den Bogen spannen, nach Tubal und Jawan, nach den fernen Inseln, die von mir nicht gehört und meine Herrlichkeit nicht gesehen haben; und sie werden meine Herrlichkeit unter den Nationen verkündigen. (Matthäus 28.19) 20 Und sie werden alle eure Brüder aus allen Nationen als Opfergabe für Jehova bringen, auf Rossen und auf Wagen und auf Sänften und auf Maultieren und auf Dromedaren, nach meinem heiligen Berge, nach Jerusalem, spricht Jehova, gleichwie die Kinder Israel das Speisopfer in einem reinen Gefäße zum Hause Jehovas bringen. (Jesaja 60.3-7) 21 Und auch aus ihnen werde ich zu Priestern und zu Leviten nehmen, spricht Jehova. (Jesaja 61.6) 22 Denn gleichwie der neue Himmel und die neue Erde, die ich mache, vor mir bestehen, spricht Jehova, also wird euer Same und euer Name bestehen. (Jesaja 65.17) 23 Und es wird geschehen: von Neumond zu Neumond und von Sabbath zu Sabbath wird alles Fleisch kommen, um vor mir anzubeten, spricht Jehova. 24 Und sie werden hinausgehen und sich die Leichname der Menschen ansehen, die von mir abgefallen sind; denn ihr Wurm wird nicht sterben und ihr Feuer nicht erlöschen, und sie werden ein Abscheu sein allem Fleische. (Markus 9.44)

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)