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Jesaja - Kapitel 65

Gottes Urteil über Abtrünnige und Getreue - Neuer Himmel und neue Erde

1 Ich bin gesucht worden von denen, die nicht nach mir fragten; ich bin gefunden worden von denen, die mich nicht suchten. Ich sprach: Hier bin, ich, hier bin ich! zu einer Nation, die nicht mit meinem Namen genannt war. (Römer 10.20) 2 Ich habe den ganzen Tag meine Hände ausgebreitet zu einem widerspenstigen Volke, welches seinen eigenen Gedanken nach auf dem Wege wandelt, der nicht gut ist. (Jeremia 3.17) (Sprüche 1.24) 3 Das Volk, das mich beständig ins Angesicht reizt, in den Gärten opfert und auf Ziegelsteinen räuchert; 4 welches in den Gräbern sitzt und in verborgenen Orten übernachtet; welches Schweinefleisch ißt und Greuelbrühe in seinen Gefäßen hat; (3. Mose 11.7) (Jesaja 66.17) 5 das da spricht: Bleibe für dich und nahe mir nicht, denn ich bin dir heilig: - diese sind ein Rauch in meiner Nase, ein Feuer, das den ganzen Tag brennt. 6 Siehe, das ist vor mir aufgeschrieben. Ich werde nicht schweigen, ich habe denn vergolten; und in ihren Busen werde ich vergelten 7 eure Missetaten und die Missetaten eurer Väter miteinander, spricht Jehova, die auf den Bergen geräuchert und mich auf den Hügeln verhöhnt haben; und ich werde zuvor ihren Lohn in ihren Busen messen. 8 So spricht Jehova: Wie wenn sich Most in der Traube findet, und man spricht: Verdirb sie nicht, denn ein Segen ist in ihr; so werde ich tun um meiner Knechte willen, daß ich nicht das Ganze verderbe. (1. Mose 18.26) (Jesaja 6.13) 9 Und ich werde aus Jakob einen Samen hervorgehen lassen, und aus Juda einen Besitzer meiner Berge; und meine Auserwählten sollen es besitzen, und meine Knechte sollen daselbst wohnen. 10 Und Saron wird zu einer Trift der Schafe, und das Tal Achor zu einem Lagerplatz der Rinder werden, für mein Volk, das mich gesucht hat. (Josua 7.26) 11 Ihr aber, die ihr Jehova verlasset, die ihr meines heiligen Berges vergesset, die ihr dem Gad einen Tisch zurichtet und der Meni Mischtrank einschenket: 12 Ich habe euch dem Schwerte bestimmt, und ihr alle werdet zur Schlachtung niedersinken; weil ich gerufen, und ihr nicht geantwortet habt, geredet, und ihr nicht gehört habt, sondern getan, was böse ist in meinen Augen, und das erwählet, woran ich kein Gefallen habe. (Jesaja 65.2) (Jesaja 66.4) 13 Darum spricht der Herr, Jehova, also: Siehe, meine Knechte werden essen, ihr aber werdet hungern; siehe, meine Knechte werden trinken, ihr aber werdet dürsten. Siehe, meine Knechte werden sich freuen, ihr aber werdet beschämt sein; (Jesaja 55.1) 14 siehe, meine Knechte werden jubeln vor Freude des Herzens, ihr aber werdet schreien vor Herzeleid und heulen vor Kummer des Geistes. 15 Und ihr werdet euren Namen meinen Auserwählten zum Fluchwort hinterlassen; und der Herr, Jehova, wird dich töten. Seine Knechte aber wird er mit einem anderen Namen nennen: (Jesaja 62.2) 16 so daß, wer sich im Lande segnet, sich bei dem Gott der Treue segnen wird, und wer im Lande schwört, bei dem Gott der Treue schwören wird; denn die früheren Drangsale werden vergessen und vor meinen Augen verborgen sein. (Jesaja 19.18) (Jeremia 4.2) (Jeremia 12.16) 17 Denn siehe, ich schaffe einen neuen Himmel und eine neue Erde; und der früheren wird man nicht mehr gedenken, und sie werden nicht mehr in den Sinn kommen. (Jesaja 66.22) (2. Petrus 3.13) (Offenbarung 21.1) 18 Sondern freuet euch und frohlocket für und für über das, was ich schaffe. Denn siehe, ich wandle Jerusalem in Frohlocken um und sein Volk in Freude. (Jesaja 35.10) 19 Und ich werde über Jerusalem frohlocken und über mein Volk mich freuen; und die Stimme des Weinens und die Stimme des Wehgeschreis wird nicht mehr darin gehört werden. (Jesaja 25.8) 20 Und dort wird kein Säugling von einigen Tagen und kein Greis mehr sein, der seine Tage nicht erfüllte; denn der Jüngling wird als Hundertjähriger sterben, und der Sünder als Hundertjähriger verflucht werden. (Sacharja 8.4) 21 Und sie werden Häuser bauen und bewohnen, und Weinberge pflanzen und ihre Frucht essen. (Jesaja 62.8) 22 Sie werden nicht bauen und ein anderer es bewohnen, sie werden nicht pflanzen und ein anderer essen; denn gleich den Tagen der Bäume sollen die Tage meines Volkes sein, und meine Auserwählten werden das Werk ihrer Hände verbrauchen. (5. Mose 28.30) 23 Nicht vergeblich werden sie sich mühen, und nicht zum jähen Untergang werden sie zeugen; denn sie sind der Same der Gesegneten Jehovas, und ihre Sprößlinge werden bei ihnen sein. 24 Und es wird geschehen: ehe sie rufen, werde ich antworten; während sie noch reden, werde ich hören. (Jesaja 30.19) (Jesaja 58.9) 25 Wolf und Lamm werden beisammen weiden; und der Löwe wird Stroh fressen wie das Rind; und die Schlange: Staub wird ihre Speise sein. Man wird nicht übeltun noch verderbt handeln auf meinem ganzen heiligen Gebirge, spricht Jehova. (Jesaja 11.6-9)

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3. Mose - Kapitel 13

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: (5. Mose 24.8) 2 "Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein schuppiger Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und somit der Verdacht auf Aussatz besteht, dann muss er zum Priester gebracht werden, zu Aaron oder einem seiner Söhne. 3 Der Priester muss die befallene Stelle auf der Haut besehen. Hat sich das Haar an dieser Stelle weiß gefärbt und erscheint sie tiefer als die übrige Haut, dann handelt es sich um Aussatz. Wenn der Priester das sieht, soll er denjenigen für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Falls es ein heller Fleck auf seiner Haut ist, der nicht tiefer als die Haut erscheint und dessen Haar nicht weiß geworden ist, dann soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 5 Am siebten Tag soll der Priester ihn untersuchen. Wenn der Fleck in seinen Augen unverändert ist und nicht um sich gegriffen hat, soll der Priester ihn für weitere sieben Tage isolieren. 6 Am siebten Tag soll der Priester ihn noch einmal untersuchen. Ist der Fleck dann blass geworden und hat sich auf der Haut nicht ausgebreitet, soll der Priester ihn für rein erklären. Es ist ein Ausschlag. Derjenige soll seine Kleider waschen und ist dann rein. 7 Wenn der Ausschlag auf der Haut sich aber ausgebreitet hat, nachdem der Betreffende sich dem Priester zeigte, dann muss er sich dem Priester ein zweites Mal zeigen. 8 Der Priester soll es untersuchen. Wenn sich der Ausschlag auf der Haut ausgebreitet hat, muss der Priester ihn für unrein erklären. 9 Wenn sich ein Aussatzmal bei einem Menschen bildet, dann soll er zum Priester gebracht werden. 10 Stellt der Priester fest, dass sich eine weiße Schwellung auf der Haut zeigt, dass die Haare heller geworden sind und sich an dieser Stelle eine Wucherung aus rohem Fleisch befindet, 11 dann ist das ein fortgeschrittener Aussatz auf seiner Haut. Der Priester braucht ihn nicht erst zu isolieren, sondern muss ihn gleich für unrein erklären, denn er ist unrein. 12 Breitet sich der Aussatz aber über die ganze Haut aus und bedeckt den Kranken von Kopf bis Fuß, so weit der Priester es sehen kann, 13 soll er es untersuchen. Wenn der Aussatz den ganzen Körper bedeckt, soll er den Kranken für rein erklären. Weil die ganze Haut weiß geworden ist, gilt er als rein. 14 Sobald sich aber eine Wucherung an ihm zeigt, ist er unrein. 15 Wenn der Priester die Wucherung sieht, soll er ihn für unrein erklären. Es ist Aussatz. 16 Wenn die Wucherung zurückgeht und weiß wird, soll der Kranke zum Priester kommen, 17 und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären. Er ist rein. 18 Wenn auf der Haut eines Menschen ein Geschwür entsteht und wieder abheilt, 19 aber an der Stelle des Geschwürs bildet sich eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, dann soll derjenige sich dem Priester zeigen. 20 Der Priester soll es untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, soll der Priester ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal, das sich in dem Geschwür gebildet hat. 21 Untersucht der Priester aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 22 Hat das Mal sich danach ausgedehnt, muss der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt der Fleck jedoch an seiner Stelle und breitet sich nicht aus, dann ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemand eine Brandwunde auf der Haut hat und darin bildet sich ein weiß-rötlicher oder ein weißer Fleck, 25 soll der Priester ihn untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, dann ist Aussatz in der Brandwunde aufgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 26 Untersucht er aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll er ihn für sieben Tage isolieren. 27 Am siebten Tag soll der Priester ihn wieder untersuchen. Wenn sich der Fleck auf der Haut ausbreitet, soll er ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 28 Wenn der Fleck sich nicht ausgebreitet hat und blass aussieht, so ist es eine Schwellung der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären. Es ist nur eine Wundnarbe. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag auf dem Kopf oder unter dem Bart bekommt, 30 soll der Priester das Übel untersuchen. Erscheint es tiefer liegend als die Haut, und goldglänzende dünne Haare wachsen darauf, dann muss der Priester die Person für unrein erklären. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder Bartes. 31 Wenn der Priester aber die von der Flechte befallene Stelle untersucht und sie nicht tiefer als die übrige Haut erscheint und sich keine schwarzen Haare darauf befinden, dann soll der Priester die Person für sieben Tage isolieren. 32 Am siebten Tag soll er die Stelle wieder untersuchen. Hat die Flechte nicht um sich gegriffen und ist kein goldglänzendes Haar darin und erscheint sie nicht tiefer als die Haut, 33 dann soll die Person sich das Haar rund um die Stelle abrasieren lassen. Der Priester isoliere sie noch einmal sieben Tage. 34 Wenn er die Flechte am siebten Tag untersucht und sie hat nicht um sich gegriffen und erscheint nicht tiefer als die Haut, dann soll er die Person für rein erklären. Sie soll ihre Kleider waschen und ist rein. 35 Wenn die Flechte nach der Reinigung aber doch um sich greift, 36 soll der Priester die Person noch einmal untersuchen. Wenn die Flechte in der Haut um sich gegriffen hat, muss der Priester nicht nach goldglänzenden Haaren suchen. Die Person ist unrein. 37 Ist die Flechte aber in seinen Augen unverändert geblieben und schwarze Haare sind darin gewachsen, ist die Flechte geheilt. Die Person ist rein und der Priester soll sie für rein erklären. 38 Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut, 39 soll der Priester sie untersuchen. Sind es nur blassweiße Flecken, dann ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist. Die Person ist rein. 40 Wenn ein Mann auf dem Hinterkopf kahl wird, hat er eine Glatze. Er ist rein. 41 Wenn sein Kopf auf der Vorderseite kahl wird, hat er eine Stirnglatze. Er ist rein. 42 Wenn an den kahlen Stellen hinten oder vorn ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, dann ist Aussatz bei ihm ausgebrochen. 43 Der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das erhöhte Mal auf seiner hinteren oder vorderen Glatze weiß-rötlich aussieht wie Aussatz auf der Haut, 44 dann ist er ein aussätziger Mann. Der Priester soll ihn unbedingt für unrein erklären. Er hat auf seinem Kopf ein Aussatzmal. 45 Der Aussätzige, an dem ein solches Mal ist, muss zerrissene Kleider tragen, sein Kopfhaar verwildern lassen und den Lippenbart verhüllen, und er soll rufen: Unrein, unrein. 46 Solange er die Krankheit an sich hat, bleibt er unrein. Er ist unrein und soll abgesondert leben. Seine Wohnung soll außerhalb vom Lager sein." (4. Mose 5.3) 47 "Wenn an einem Kleid aus Leinen oder Wolle ein Aussatzmal entsteht 48 oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff aus Leinen oder Wolle oder an Leder oder etwas, das aus Leder angefertigt ist, 49 und das Mal am Kleid, am Leder, am gewebten oder gewirkten Stoff oder am ledernen Gegenstand ist grünlich oder rötlich, dann ist es ein Aussatzmal und muss dem Priester gezeigt werden. 50 Der Priester untersuche das Mal und schließe das Stück sieben Tage lang ein. 51 Untersucht er es am siebten Tag und sieht, dass das Mal sich am Kleid, am gewebten oder gewirkten Stoff, am Leder oder am ledernen Gegenstand ausgeweitet hat, dann ist es ein bösartiger Aussatz. Das Stück ist unrein. 52 Man soll das Kleid oder den gewebten oder gewirkten Stoff aus Wolle oder Leinen oder den ledernen Gegenstand verbrennen, denn es handelt sich um bösartigen Aussatz. Das Stück muss verbrannt werden. 53 Wenn der Priester das Mal untersucht und sieht, dass es auf dem Kleid, dem gewebten oder gewirkten Stück oder dem ledernen Gegenstand nicht um sich gegriffen hat, 54 dann soll der Priester anordnen, dass man das, woran das Mal ist, wäscht. Dann soll er es noch einmal sieben Tage lang einschließen. 55 Wenn der Priester das Mal nach dem Waschen untersucht und es hat sich nicht verändert, auch nicht um sich gegriffen, ist das Stück dennoch unrein. Es muss verbrannt werden. Es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Vorder- oder Rückseite. 56 Wenn der Priester das Mal untersucht und es ist nach dem Waschen blass geworden, dann soll er es vom Kleid, vom Leder, vom Gewebten oder Gewirkten abreißen. 57 Zeigt sich der Befall aber erneut an dem Kleid, am Gewebten oder Gewirkten oder einem Gegenstand aus Leder, ist es ein neu ausbrechender Aussatz. Dann muss das Stück mit dem Mal verbrannt werden. 58 Aber das Kleid, der gewebte oder gewirkte Stoff oder ein Gegenstand aus Leder, von denen das Mal nach dem Waschen verschwindet, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein. 59 Das ist die Weisung für ein Aussatzmal an einem Kleid aus Wolle oder Leinen oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff oder an einem Gegenstand aus Leder, nach der man diese für rein oder unrein erklären muss."