1Stehe auf, leuchte! denn dein Licht ist gekommen, und die Herrlichkeit Jehovas ist über dir aufgegangen.2Denn siehe, Finsternis bedeckt die Erde und Dunkel die Völkerschaften; aber über dir strahlt Jehova auf, und seine Herrlichkeit erscheint über dir.3Und Nationen wandeln zu deinem Lichte hin, und Könige zu dem Glanze deines Aufgangs.(Offenbarung 21.24)4Erhebe ringsum deine Augen und sieh! Sie alle versammeln sich, kommen zu dir: deine Söhne kommen von ferne, und deine Töchter werden auf den Armen herbeigetragen. -(Jesaja 49.18)(Jesaja 66.12)5Dann wirst du es sehen und vor Freude strahlen, und dein Herz wird beben und weit werden; denn des Meeres Fülle wird sich zu dir wenden, der Reichtum der Nationen zu dir kommen.6Eine Menge Kamele wird dich bedecken, junge Kamele von Midian und Epha. Allesamt werden sie aus Scheba kommen, Gold und Weihrauch bringen, und sie werden das Lob Jehovas fröhlich verkündigen.(Psalm 72.10)(Matthäus 2.1)7Alle Herden Kedars werden sich zu dir versammeln, die Widder Nebajoths werden dir zu Diensten stehen: Wohlgefällig werden sie auf meinen Altar kommen; und das Haus meiner Pracht werde ich prächtig machen. -8Wer sind diese, die wie eine Wolke geflogen kommen und gleich Tauben zu ihren Schlägen?9Denn auf mich hoffen die Inseln, und die Tarsisschiffe ziehen voran, um deine Kinder aus der Ferne zu bringen, und ihr Silber und ihr Gold mit ihnen, zu dem Namen Jehovas, deines Gottes, und zu dem Heiligen Israels, weil er dich herrlich gemacht hat. -10Und die Söhne der Fremde werden deine Mauern bauen, und ihre Könige dich bedienen; denn in meinem Grimm habe ich dich geschlagen, aber in meiner Huld habe ich mich deiner erbarmt.(Jesaja 54.7-8)11Und deine Tore werden beständig offen stehen; Tag und Nacht werden sie nicht geschlossen werden, um zu dir zu bringen den Reichtum der Nationen und ihre hinweggeführten Könige.(Offenbarung 21.25-26)12Denn die Nation und das Königreich, welche dir nicht dienen wollen, werden untergehen, und diese Nationen werden gewißlich vertilgt werden.13Die Herrlichkeit des Libanon wird zu dir kommen, Zypresse, Platane und Scherbinzeder miteinander, um die Stätte meines Heiligtums zu schmücken; und ich werde herrlich machen die Stätte meiner Füße.14Und gebeugt werden zu dir kommen die Kinder deiner Bedrücker, und alle deine Schmäher werden niederfallen zu den Sohlen deiner Füße; und sie werden dich nennen: Stadt Jehovas, Zion des Heiligen Israels.(Jesaja 14.2)(Jesaja 49.23)15Statt daß du verlassen warst und gehaßt, und niemand hindurchzog, will ich dich zum ewigen Stolz machen, zur Wonne von Geschlecht zu Geschlecht.16Und du wirst saugen die Milch der Nationen, und saugen an der Brust der Könige; und du wirst erkennen, daß ich, Jehova, dein Heiland bin, und ich, der Mächtige Jakobs, dein Erlöser.(Jesaja 49.23)17Statt des Erzes werde ich Gold bringen, und statt des Eisens Silber bringen, und statt des Holzes Erz, und statt der Steine Eisen. Und ich werde den Frieden setzen zu deinen Aufsehern, und die Gerechtigkeit zu deinen Vögten.(Jesaja 52.7)18Nicht wird man ferner von Gewalttat hören in deinem Lande, von Verheerung und Zertrümmerung in deinen Grenzen; sondern deine Mauern wirst du Heil nennen, und deine Tore Ruhm.(Jesaja 26.1)19Nicht wird ferner die Sonne dir zum Licht sein bei Tage, noch zur Helle der Mond dir scheinen; sondern Jehova wird dir zum ewigen Licht sein, und dein Gott zu deinem Schmuck.(Jesaja 24.23)(Jesaja 30.26)(Offenbarung 21.23)20Nicht wird ferner deine Sonne untergehen, noch dein Mond sich zurückziehen; denn Jehova wird dir zum ewigen Licht sein. Und die Tage deines Trauerns werden ein Ende haben.21Und dein Volk, sie alle werden Gerechte sein, werden das Land besitzen auf ewig, sie, ein Sproß meiner Pflanzungen, ein Werk meiner Hände, zu meiner Verherrlichung.22Der Kleinste wird zu einem Tausend werden, und der Geringste zu einer gewaltigen Nation. Ich, Jehova, werde es zu seiner Zeit eilends ausführen.
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)