1Rufe aus voller Kehle, halte nicht zurück! erhebe deine Stimme gleich einer Posaune, und tue meinem Volke seine Übertretung kund, und dem Hause Jakob seine Sünden!(Micha 3.8)2Und doch fragen sie nach mir Tag für Tag und begehren meine Wege zu kennen; gleich einer Nation, welche Gerechtigkeit übt und das Recht ihres Gottes nicht verlassen hat, fordern sie von mir Gerichte der Gerechtigkeit, begehren das Herannahen Gottes.(Jesaja 43.26)3"Warum haben wir gefastet, und du hast es nicht gesehen, unsere Seelen kasteit, und du hast es nicht gemerkt?" Siehe, am Tage eures Fastens geht ihr euren Geschäften nach und dränget alle eure Arbeiter.4Siehe, zu Hader und Zank fastet ihr, und um zu schlagen mit boshafter Faust. Heutzutage fastet ihr nicht, um eure Stimme hören zu lassen in der Höhe.5Ist dergleichen ein Fasten, an dem ich Gefallen habe, ein Tag, an welchem der Mensch seine Seele kasteit? Seinen Kopf zu beugen wie ein Schilf, und Sacktuch und Asche unter sich zu betten, nennst du das ein Fasten und einen dem Jehova wohlgefälligen Tag?(Sacharja 7.5)(Matthäus 6.16-18)6Ist nicht dieses ein Fasten, an dem ich Gefallen habe: daß man löse die Schlingen der Bosheit, daß man losmache die Knoten des Joches und gewalttätig Behandelte als Freie entlasse, und daß ihr jedes Joch zersprenget?7Besteht es nicht darin, dein Brot dem Hungrigen zu brechen, und daß du verfolgte Elende ins Haus führst? wenn du einen Nackten siehst, daß du ihn bedeckst und deinem Fleische dich nicht entziehst?(Matthäus 25.35)8Dann wird dein Licht hervorbrechen wie die Morgenröte, und deine Heilung wird eilends sprossen; und deine Gerechtigkeit wird vor dir herziehen, die Herrlichkeit Jehovas wird deine Nachhut sein.(Psalm 37.6)(Jesaja 58.10)9Dann wirst du rufen, und Jehova wird antworten; du wirst um Hilfe schreien, und er wird sagen: Hier bin ich! Wenn du das Joch, das Fingerausstrecken und unheilvolle Reden aus deiner Mitte hinwegtust,(Jesaja 30.19)10und deine Speise dem Hungrigen darreichst und die niedergedrückte Seele sättigst: so wird dein Licht aufgehen in der Finsternis, und dein Dunkel wird sein wie der Mittag.11Und beständig wird Jehova dich leiten, und er wird deine Seele sättigen in Zeiten der Dürre und deine Gebeine rüstig machen. Und du wirst sein wie ein bewässerter Garten und wie ein Wasserquell, dessen Gewässer nicht trügen.(Jeremia 31.12)12Und die aus dir kommen, werden die uralten Trümmer aufbauen; die Grundmauern vergangener Geschlechter wirst du aufrichten; und du wirst genannt werden: Vermaurer der Lücken, Wiederhersteller bewohnbarer Straßen.(Jesaja 61.4)13Wenn du deinen Fuß vom Sabbath zurückhältst, daß du dein Geschäft nicht tust an meinem heiligen Tage, und den Sabbath ein Ergötzen und den heiligen Tag Jehovas ehrwürdig nennst; und wenn du ihn ehrst, so daß du nicht deine Wege verfolgst, dein Geschäft treibst und eitle Worte redest:(Jesaja 56.2)(Jesaja 56.4)14dann wirst du dich an Jehova ergötzen, und ich werde dich einherfahren lassen auf den Höhen der Erde, und werde dich speisen mit dem Erbteil Jakobs, deines Vaters; denn der Mund Jehovas hat geredet.
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)