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Jesaja - Kapitel 5

Gleichnis vom unfruchtbaren Weinberg

1 Wohlan, ich will singen von meinem Geliebten, ein Lied meines Lieben von seinem Weinberge: Mein Geliebter hatte einen Weinberg auf einem fetten Hügel. (Psalm 80.9) (Jesaja 27.2) (Markus 12.1) 2 Und er grub ihn um und säuberte ihn von Steinen und bepflanzte ihn mit Edelreben; und er baute einen Turm in seine Mitte und hieb auch eine Kelter darin aus; und er erwartete, daß er Trauben brächte, aber er brachte Herlinge. 3 Nun denn, Bewohner von Jerusalem und Männer von Juda, richtet doch zwischen mir und meinem Weinberge! 4 Was war noch an meinem Weinberge zu tun, das ich nicht an ihm getan hätte? Warum habe ich erwartet, daß er Trauben brächte, und er brachte Herlinge? 5 Nun, so will ich euch denn kundmachen, was ich meinem Weinberge tun will: seinen Zaun wegnehmen, daß er abgeweidet werde, seine Mauer niederreißen, daß er zertreten werde. 6 Und ich werde ihn zu Grunde richten; er soll nicht beschnitten noch behackt werden, und Dornen und Disteln sollen in ihm aufschießen; und ich will den Wolken gebieten, daß sie keinen Regen auf ihn fallen lassen. 7 Denn der Weinberg Jehovas der Heerscharen ist das Haus Israel, und die Männer von Juda sind die Pflanzung seines Ergötzens; und er wartete auf Recht, und siehe da: Blutvergießen, auf Gerechtigkeit, und siehe da: Wehgeschrei.

Weherufe wegen Sünden - Drohendes Gericht durch einen furchtbaren Feind

8 Wehe denen, die Haus an Haus reihen, Feld an Feld rücken, bis gar kein Raum mehr ist, und ihr allein seßhaft seid inmitten des Landes! (Micha 2.2) 9 Vor meinen Ohren hat Jehova der Heerscharen gesprochen: Wenn nicht die vielen Häuser zur Wüste werden, die großen und schönen ohne Bewohner! 10 Denn zehn Juchart Weinberge werden ein Bath bringen, und ein Homer Samen wird ein Epha bringen. - 11 Wehe denen, die des Morgens früh sich aufmachen, um starkem Getränk nachzulaufen, bis spät am Abend bleiben, der Wein erhitzt sie! 12 Und Laute und Harfe, Tamburin und Flöte und Wein sind bei ihrem Gelage; aber auf das Tun Jehovas schauen sie nicht, und das Werk seiner Hände sehen sie nicht. (Psalm 28.5) (Amos 1.6) (Amos 6.5) 13 Darum wird mein Volk weggeführt aus Mangel an Erkenntnis, und seine Edlen verhungern, und seine Menge lechzt vor Durst. 14 Darum sperrt der Scheol weit auf seinen Schlund und reißt seinen Rachen auf ohne Maß; und hinab fährt seine Pracht und sein Getümmel und sein Getöse und wer darin frohlockt. 15 Und der Mensch wird gebeugt und der Mann erniedrigt, und die Augen der Hoffärtigen werden erniedrigt. (Jesaja 2.11) 16 Und Jehova der Heerscharen wird im Gericht erhaben sein, und Gott, der Heilige, sich heilig erweisen in Gerechtigkeit. - 17 Und Schafe werden dort weiden wie auf ihrer Trift, und Fremdlinge in den verwüsteten Fluren der Fetten sich nähren. 18 Wehe denen, welche die Ungerechtigkeit einherziehen mit Stricken der Falschheit, und die Sünde wie mit Wagenseilen! 19 die da sprechen: Er beeile, er beschleunige sein Werk, damit wir es sehen; und der Ratschluß des Heiligen Israels möge herannahen und kommen, damit wir ihn erfahren! - (Jeremia 17.15) (2. Petrus 3.4) 20 Wehe denen, die das Böse gut heißen, und das Gute böse; welche Finsternis zu Licht machen, und Licht zu Finsternis; welche Bitteres zu Süßem machen, und Süßes zu Bitterem! - 21 Wehe denen, die in ihren Augen weise und bei sich selbst verständig sind! - (Sprüche 3.7) (Römer 12.17) 22 Wehe denen, die Helden sind, um Wein zu trinken, und tapfere Männer, um starkes Getränk zu mischen; 23 welche den Gesetzlosen um eines Geschenkes willen gerecht sprechen, und die Gerechtigkeit der Gerechten ihnen entziehen! 24 Darum, wie des Feuers Zunge die Stoppeln verzehrt, und dürres Gras in der Flamme zusammensinkt, so wird ihre Wurzel wie Moder werden, und ihre Blüte auffliegen wie Staub; denn sie haben das Gesetz Jehovas der Heerscharen verworfen und das Wort des Heiligen Israels verschmäht. 25 Darum ist der Zorn Jehovas wider sein Volk entbrannt, und er hat seine Hand gegen dasselbe ausgestreckt und es geschlagen; und die Berge erbebten, und ihre Leichname wurden wie Kehricht inmitten der Straßen. - Bei dem allen wendet sich sein Zorn nicht ab, und noch ist seine Hand ausgestreckt. (Jesaja 9.11) 26 Und er wird ein Panier erheben den fernen Nationen, und eine wird er herbeizischen vom Ende der Erde; und siehe, eilends, schnell wird sie kommen. 27 Bei ihr ist kein Müder und kein Strauchelnder, keiner schlummert noch schläft; auch ist nicht gelöst der Gürtel ihrer Lenden, noch zerrissen der Riemen ihrer Schuhe. 28 Ihre Pfeile sind geschärft, und alle ihre Bogen gespannt; die Hufe ihrer Rosse sind Kieseln gleich zu achten, und ihre Räder dem Wirbelwinde. 29 Ihr Gebrüll ist wie das einer Löwin, sie brüllt wie die jungen Löwen; und sie knurrt und packt die Beute und bringt sie in Sicherheit, und kein Erretter ist da. 30 Und sie knurrt über ihr an jenem Tage gleich dem Rauschen des Meeres. Und man blickt zur Erde, und siehe, Finsternis, Drangsal; und das Licht ist verfinstert durch ihr Gewölk.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)