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Jesaja - Kapitel 47

Triumph und Spott über den Untergang Babels

1 Steige herunter und setze dich in den Staub, Jungfrau, Tochter Babel! Setze dich hin zur Erde, ohne Thron, Tochter der Chaldäer! denn nicht mehr sollst du Weichliche und Verzärtelte genannt werden. (5. Mose 28.56) 2 Nimm die Mühle und mahle Mehl; schlage deinen Schleier zurück, ziehe die Schleppe herauf, entblöße die Schenkel, wate durch Ströme; 3 aufgedeckt werde deine Blöße, ja, gesehen deine Schande! Ich werde Rache nehmen und Menschen nicht verschonen. - (Nahum 3.5) 4 Unser Erlöser, Jehova der Heerscharen ist sein Name, der Heilige Israels! - 5 Sitze stumm und geh in die Finsternis, Tochter der Chaldäer! denn nicht mehr sollst du Herrin der Königreiche genannt werden. 6 Ich war ergrimmt über mein Volk, ich entweihte mein Erbteil, und ich gab sie in deine Hand. Du hast ihnen kein Erbarmen erzeigt, auf den Greis legtest du schwer dein Joch; (Jesaja 10.5-7) (Sacharja 1.15) 7 und du sprachst: In Ewigkeit werde ich Herrin sein! so daß du dir dieses nicht zu Herzen nahmst, das Ende davon nicht bedachtest. 8 Und nun höre dieses, du Üppige, die in Sicherheit wohnt, die in ihrem Herzen spricht: Ich bin's und gar keine sonst! ich werde nicht als Witwe sitzen, noch Kinderlosigkeit kennen. (Zephanja 2.15) (Offenbarung 18.7) 9 Dieses beides wird über dich kommen in einem Augenblick, an einem Tage: Kinderlosigkeit und Witwentum; in vollstem Maße werden sie über dich kommen, trotz der Menge deiner Zaubereien, trotz der gewaltigen Zahl deiner Bannsprüche. 10 Und du vertrautest auf deine Bosheit, du sprachst: Niemand sieht mich. Deine Weisheit und dein Wissen, das hat dich irregeführt; und du sprachst in deinem Herzen: Ich bin's, und gar keine sonst! 11 Aber es kommt ein Unglück über dich, das du nicht wegzaubern kannst; und ein Verderben wird über dich herfallen, welches du nicht zu sühnen vermagst; und plötzlich wird eine Verwüstung über dich kommen, die du nicht ahnst. - 12 Tritt doch auf mit deinen Bannsprüchen und mit der Menge deiner Zaubereien, worin du dich abgemüht hast von deiner Jugend an! vielleicht kannst du dir Nutzen schaffen, vielleicht wirst du Schrecken einflößen. (Daniel 2.2) 13 Du bist müde geworden durch die Menge deiner Beratungen. Sie mögen doch auftreten und dich retten, die Himmelszerleger, die Sternebeschauer, welche jeden Neumond kundtun, was über dich kommen wird! ... 14 Siehe, sie sind wie Stoppeln geworden, Feuer hat sie verbrannt! Vor der Gewalt der Flamme konnten sie ihr Leben nicht retten: es war keine Kohle, um sich zu wärmen, kein Feuer, um davor zu sitzen. 15 Also sind dir geworden, für welche du dich abgemüht hast; deine Handelsgenossen von deiner Jugend an, sie irren umher, ein jeder nach seiner Richtung hin; niemand hilft dir.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)