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Jesaja - Kapitel 4

Herrlichkeit Jerusalems nach Läuterung

1 Und an jenem Tage werden sieben Weiber einen Mann ergreifen und sprechen: Wir wollen unser eigenes Brot essen und uns mit unseren eigenen Kleidern bekleiden; nur laß uns nach deinem Namen genannt werden, nimm unsere Schmach hinweg. (1. Mose 30.23) (1. Samuel 1.5-6) 2 An jenem Tage wird der Sproß Jehovas zur Zierde und zur Herrlichkeit sein, und die Frucht der Erde zum Stolz und zum Schmuck für die Entronnenen Israels. (Jesaja 11.1) 3 Und es wird geschehen, wer in Zion übriggeblieben und wer in Jerusalem übriggelassen ist, wird heilig heißen, ein jeder, der zum Leben eingeschrieben ist in Jerusalem: (Lukas 10.20) 4 wenn der Herr den Unflat der Töchter Zions abgewaschen und die Blutschulden Jerusalems aus dessen Mitte hinweggefegt haben wird durch den Geist des Gerichts und durch den Geist des Vertilgens. (Sacharja 13.1) (Matthäus 3.11) 5 Und Jehova wird über jede Wohnstätte des Berges Zion und über seine Versammlungen eine Wolke und einen Rauch schaffen bei Tage, und den Glanz eines flammenden Feuers bei Nacht; denn über der ganzen Herrlichkeit wird eine Decke sein. (2. Mose 13.21) (2. Mose 40.34) (2. Mose 40.38) 6 Und eine Hütte wird sein zum Schatten bei Tage vor der Hitze, und zur Zuflucht und zur Bergung vor Sturm und vor Regen. (Jesaja 25.4-5)

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Sprüche - Kapitel 31

1 Die folgenden Sprüche stammen von König Lemuel aus Massa. Es sind Ratschläge, die er von seiner Mutter erhielt: 2 Was soll ich dir sagen, mein Sohn, / du Sohn meines Leibes, den ich von Gott erbat? 3 Gib nicht den Frauen deine Kraft, / geh nicht die Wege, die Könige verderben. (5. Mose 17.17) (1. Könige 11.1) 4 Wein ist nichts für Könige, Lemuel, / Könige dürfen sich nicht betrinken! / Auch Bier ist nichts für einen Herrscher! (Sprüche 20.1) 5 Sonst betrinkt er sich, / vergisst seine Pflicht / und verdreht dem Armen das Recht. 6 Gib das Bier dem, der zugrunde geht, / den Wein den Verbitterten. 7 Solch einer trinkt und vergisst seine Armut, / und an die Mühsal denkt er nicht mehr. 8 Sprich du für die Sprachlosen! / Tritt du für die Schwachen und ihren Rechtsanspruch ein! (Hiob 29.12) (Hiob 29.15) 9 Richte gerecht und schaffe das Recht / für den, der sich nicht helfen kann! 10 Das kostbarste Juwel, das einer finden kann, / ist eine tüchtige Frau. (Sprüche 12.4) (Sprüche 18.22) 11 Ihr Mann verlässt sich auf sie, / und ihm fehlt es nie an Gewinn. 12 Sie tut ihm Liebes und kein Leid / ihr ganzes Leben lang. 13 Sie sorgt für Wolle und Flachs / und verarbeitet es mit fleißiger Hand. 14 Sie gleicht den Handelsschiffen, / denn von weit her holt sie Nahrung herbei. 15 Vor Tagesanbruch steht sie auf, / bereitet die Mahlzeiten vor / und gibt auch den Mägden ihr Teil. 16 Sie überlegt es und kauft ein Stück Feld, / vom Ertrag ihrer Arbeit bepflanzt sie den Weinberg. 17 Sie packt ihre Arbeit energisch an, / ist voller Tatkraft am Werk. 18 Sie merkt, dass ihr Fleiß etwas bringt, / und arbeitet bei Licht bis spät in die Nacht. 19 Nach der Spinnrolle greift ihre Hand, / ihre Finger fassen die Spindel. 20 Für Notleidende hat sie eine offene Hand, / und den Armen gibt sie gern. 21 Sie macht sich keine Sorgen um den Schnee, / denn für alle im Haus hat sie doppelte Kleidung. 22 Sie fertigt schöne Decken an / und kleidet sich in feines Leinen und purpurrotes Gewand. 23 Ihr Mann wird von allen geachtet, / sein Wort zählt im Rat der Gemeinde. 24 Sie fertigt Hemden und verkauft sie, / Gürtel liefert sie dem Händler. (Apostelgeschichte 9.39) 25 In Kraft und Würde ist sie gekleidet / und lacht dem nächsten Tag zu. (Hiob 5.22) (Matthäus 6.34) 26 Was sie sagt, ist gut überlegt, / freundlich gibt sie ihre Weisungen. 27 Sie behält im Auge, was im Hause vor sich geht, / das Brot der Faulheit isst sie nicht. 28 Ihre Söhne stehen auf und preisen ihr Glück, / ihr Ehemann lobt sie und sagt: 29 "Es gibt viele tüchtige Frauen, / doch du übertriffst sie alle!" 30 Anmut täuscht und Schönheit vergeht, / doch eine Frau, die Jahwe ehrt, werde gelobt! (Sprüche 11.22) 31 Lasst sie den Lohn ihres Schaffens genießen, / ihre Taten rühmen sie im Rat der Gemeinde.