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Jesaja - Kapitel 4

Herrlichkeit Jerusalems nach Läuterung

1 Und an jenem Tage werden sieben Weiber einen Mann ergreifen und sprechen: Wir wollen unser eigenes Brot essen und uns mit unseren eigenen Kleidern bekleiden; nur laß uns nach deinem Namen genannt werden, nimm unsere Schmach hinweg. (1. Mose 30.23) (1. Samuel 1.5-6) 2 An jenem Tage wird der Sproß Jehovas zur Zierde und zur Herrlichkeit sein, und die Frucht der Erde zum Stolz und zum Schmuck für die Entronnenen Israels. (Jesaja 11.1) 3 Und es wird geschehen, wer in Zion übriggeblieben und wer in Jerusalem übriggelassen ist, wird heilig heißen, ein jeder, der zum Leben eingeschrieben ist in Jerusalem: (Lukas 10.20) 4 wenn der Herr den Unflat der Töchter Zions abgewaschen und die Blutschulden Jerusalems aus dessen Mitte hinweggefegt haben wird durch den Geist des Gerichts und durch den Geist des Vertilgens. (Sacharja 13.1) (Matthäus 3.11) 5 Und Jehova wird über jede Wohnstätte des Berges Zion und über seine Versammlungen eine Wolke und einen Rauch schaffen bei Tage, und den Glanz eines flammenden Feuers bei Nacht; denn über der ganzen Herrlichkeit wird eine Decke sein. (2. Mose 13.21) (2. Mose 40.34) (2. Mose 40.38) 6 Und eine Hütte wird sein zum Schatten bei Tage vor der Hitze, und zur Zuflucht und zur Bergung vor Sturm und vor Regen. (Jesaja 25.4-5)

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Psalm - Kapitel 129

1 Ein Lied für den Aufstieg zum Tempel.Von Jugend an haben sie mich bedrängt - so soll Israel sagen -, 2 von Jugend an haben sie mich bedrängt / und mich dennoch nicht erdrückt. 3 Meinen Rücken haben sie aufgerissen wie ein Feld, / in das man tiefe Furchen pflügt. (Jesaja 50.6) (Jesaja 51.23) 4 Doch Jahwe ist gerecht! / Er zerschnitt den Strick der Gottlosen. 5 Jeder, der Zion hasst, / verschwinde beschämt! 6 Er soll sein wie das Gras auf dem Dach, / das schon verdorrt, kaum dass man es sieht; 7 das kein Schnitter je in die Hand nimmt, / und für das kein Garbenbinder sich bückt, 8 damit nie jemand vorbeigeht und zu ihnen sagt: / "Segen Jahwes über euch! / Wir segnen euch im Namen Jahs!" (Rut 2.4)