Belagerung Jerusalems durch Assur zur Zeit des Königs Hiskia
1Und es geschah im vierzehnten Jahre des Königs Hiskia, da zog Sanherib, der König von Assyrien, herauf wider alle festen Städte Judas und nahm sie ein.2Und der König von Assyrien sandte von Lachis den Rabsake zum König Hiskia, mit einem großen Heere, nach Jerusalem; und er hielt an der Wasserleitung des oberen Teiches, an der Straße des Walkerfeldes.3Da gingen zu ihm hinaus Eljakim, der Sohn Hilkijas, der über das Haus war, und Schebna, der Schreiber, und Joach, der Sohn Asaphs, der Geschichtsschreiber.(Jesaja 22.20)4Und der Rabsake sprach zu ihnen: Saget doch zu Hiskia: So spricht der große König, der König von Assyrien: Was ist das für ein Vertrauen, womit du vertraust?(Jesaja 36.13)5Ich sage: Nur ein Wort der Lippen ist Rat und Macht zum Kriege. Nun, auf wen vertraust du, daß du dich wider mich empört hast?6Siehe, du vertraust auf jenen geknickten Rohrstab, auf Ägypten, der, wenn jemand sich auf ihn stützt, ihm in die Hand fährt und sie durchbohrt. So ist der Pharao, der König von Ägypten, allen, die auf ihn vertrauen.7Und wenn du zu mir sprichst: Auf Jehova, unseren Gott, vertrauen wir; - ist er es nicht, dessen Höhen und dessen Altäre Hiskia hinweggetan, da er zu Juda und zu Jerusalem gesagt hat: Vor diesem Altar sollt ihr anbeten?8Und nun, laß dich doch ein mit meinem Herrn, dem König von Assyrien; und ich will dir zweitausend Rosse geben, wenn du dir Reiter darauf setzen kannst.9Und wie wolltest du einen einzigen Befehlshaber von den geringsten Knechten meines Herrn zurücktreiben? Aber du vertraust auf Ägypten der Wagen und Reiter wegen.10Und nun, bin ich ohne Jehova wider dieses Land heraufgezogen, um es zu verheeren? Jehova hat zu mir gesagt: Ziehe hinauf in dieses Land und verheere es.11Und Eljakim und Schebna und Joach sprachen zu dem Rabsake: Rede doch zu deinen Knechten auf aramäisch, denn wir verstehen es; und rede nicht zu uns auf jüdisch vor den Ohren des Volkes, das auf der Mauer ist.12Und der Rabsake sprach: Hat mein Herr mich zu deinem Herrn und zu dir gesandt, um diese Worte zu reden? nicht zu den Männern, die auf der Mauer sitzen, um mit euch ihren Kot zu essen und ihren Harn zu trinken?13Und der Rabsake trat hin und rief mit lauter Stimme auf jüdisch und sprach: Höret die Worte des großen Königs, des Königs von Assyrien!(Jesaja 36.4)14So spricht der König: Daß Hiskia euch nicht täusche; denn er wird euch nicht zu erretten vermögen.15Und daß Hiskia euch nicht auf Jehova vertröste, indem er spricht: Jehova wird uns gewißlich erretten; diese Stadt wird nicht in die Hand des Königs von Assyrien gegeben werden.16Höret nicht auf Hiskia; denn also spricht der König von Assyrien: Machet Frieden mit mir und kommet zu mir heraus, so sollt ihr ein jeder von seinem Weinstock und ein jeder von seinem Feigenbaum essen, und ein jeder das Wasser seines Brunnens trinken,(1. Könige 5.5)(Micha 4.4)17bis ich komme und euch in ein Land hole wie euer Land, ein Land von Korn und Most, ein Land von Brot und Weinbergen.18Daß Hiskia euch nicht verführe, indem er spricht: Jehova wird uns erretten! Haben die Götter der Nationen ein jeder sein Land von der Hand des Königs von Assyrien errettet?(Jesaja 10.10)(Jesaja 37.12)19Wo sind die Götter von Hammath und Arpad? wo die Götter von Sepharwaim? Und haben sie Samaria von meiner Hand errettet?20Welche sind es unter allen Göttern dieser Länder, die ihr Land von meiner Hand erretten haben, daß Jehova Jerusalem von meiner Hand erretten sollte?21Und sie schwiegen still und antworteten ihm kein Wort; denn es war das Gebot des Königs, der gesagt hatte: Ihr sollt ihm nicht antworten. -22Und Eljakim, der Sohn Hilkijas, der über das Haus war, und Schebna, der Schreiber, und Joach, der Sohn Asaphs, der Geschichtsschreiber, kamen zu Hiskia mit zerrissenen Kleidern und berichteten ihm die Worte des Rabsake.
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)