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Jesaja - Kapitel 35

Heimkehr Israels nach allem Leid

1 Die Wüste und das dürre Land werden sich freuen, und die Steppe wird frohlocken und aufblühen wie eine Narzisse. (Jesaja 32.15) 2 Sie wird in voller Blüte stehen und frohlocken, ja, frohlockend und jubelnd; die Herrlichkeit des Libanon ist ihr gegeben, die Pracht des Karmel und Sarons: sehen werden sie die Herrlichkeit Jehovas, die Pracht unseres Gottes. 3 Stärket die schlaffen Hände und befestiget die wankenden Kniee! (Hebräer 12.12) 4 Saget zu denen, welche zaghaften Herzens sind: Seid stark, fürchtet euch nicht! siehe, euer Gott kommt, Rache kommt, die Vergeltung Gottes! er selbst kommt und wird euch retten. (Psalm 94.1) 5 Dann werden die Augen der Blinden aufgetan und die Ohren der Tauben geöffnet werden; (Jesaja 29.18) (Matthäus 11.5) 6 dann wird der Lahme springen wie ein Hirsch, und aufjauchzen wird die Zunge des Stummen. Denn es brechen Wasser hervor in der Wüste, und Bäche in der Steppe; 7 und die Kimmung wird zum Teiche, und das dürre Land zu Wasserquellen; an der Wohnstätte der Schakale, wo sie lagern, wird Gras nebst Rohr und Binse sein. (Jesaja 41.18) 8 Und daselbst wird eine Straße sein und ein Weg, und er wird der heilige Weg genannt werden; kein Unreiner wird darüber hinziehen, sondern er wird für sie sein. Wer auf dem Wege wandelt - selbst Einfältige werden nicht irregehen. (Jesaja 62.10) 9 Daselbst wird kein Löwe sein, und kein reißendes Tier wird ihn ersteigen noch daselbst gefunden werden; und die Erlösten werden darauf wandeln. 10 Und die Befreiten Jehovas werden zurückkehren und nach Zion kommen mit Jubel, und ewige Freude wird über ihrem Haupte sein; sie werden Wonne und Freude erlangen, und Kummer und Seufzen werden entfliehen. (Psalm 126.6) (Jesaja 51.11) (Offenbarung 21.4)

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Josua - Kapitel 20

1 Jahwe sagte zu Josua: 2 "Bestimmt jetzt die Asylstädte, von denen ich durch Mose zu euch gesprochen habe. (4. Mose 35.6) 3 Sie sollen demjenigen Schutz bieten, der aus Versehen, ohne Vorsatz, einen Menschen getötet hat. An diesen Orten ist er vor dem Bluträcher sicher. 4 Er soll in eine dieser Städte fliehen und sich am Stadttor dem Ältestenrat stellen und seinen Fall schildern. Dann soll er in die Stadt aufgenommen werden und eine Unterkunft erhalten. 5 Wenn er von einem Bluträcher verfolgt wird, darf er nicht ausgeliefert werden, denn er hat die Tat nicht vorsätzlich, sondern aus Versehen begangen. 6 Wenn seine Angaben vom Gericht der Gemeinschaft bestätigt wurden, soll er bis zum Tod des Hohen Priesters in dieser Stadt bleiben. Dann kann er in seine Heimatstadt, aus der er geflohen ist, zurückkehren." 7 Sie bestimmten dazu Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naftali, außerdem Sichem auf dem Gebirge Efraïm und Kirjat-Arba, das heutige Hebron, auf dem Gebirge Juda. (Josua 15.13) (Josua 19.37) 8 Im Ostjordanland bestimmten sie Bezer, das in der Wüste östlich von Jericho liegt und zum Stamm Ruben gehört, außerdem Ramot in Gilead, das zum Stamm Gad gehört, und Golan in Baschan, das zum Stamm Manasse gehört. (5. Mose 4.43) 9 Das waren die Städte, die den Israeliten und den Fremden, die unter ihnen lebten, als Zufluchtsorte dienten. Jeder, der unabsichtlich einen Menschen getötet hatte, konnte dorthin fliehen, damit er nicht vom Bluträcher getötet wurde, bevor er vor dem Gericht der Gemeinschaft gestanden hatte.