1Wehe dir, Verwüster, und du selbst wurdest nicht verwüstet; und dir, Räuber, und man hat dich nicht beraubt! Sobald du das Verwüsten vollendet hast, wirst du verwüstet werden; sobald du mit dem Rauben fertig bist, wirst du beraubt werden. -2Jehova, sei uns gnädig! auf dich harren wir; sei ihr Arm jeden Morgen, ja, unsere Rettung zur Zeit der Bedrängnis! -3Vor dem Brausen deines Getümmels entfliehen die Völker, vor deiner Erhebung zerstreuen sich die Nationen.(Psalm 68.2)4Und weggerafft wird eure Beute, wie die Heuschrecken wegraffen; wie Heuschrecken rennen, rennt man darauf los.5Jehova ist hocherhaben; denn er wohnt in der Höhe, er füllt Zion mit Recht und Gerechtigkeit.6Und es wird Festigkeit deiner Zeiten, Fülle von Heil, von Weisheit und Erkenntnis geben; die Furcht Jehovas wird sein Schatz sein.7Siehe, ihre Helden schreien draußen, die Friedensboten weinen bitterlich.8Die Straßen sind verödet, der Wanderer feiert. Er hat den Bund gebrochen, die Städte verachtet, keines Menschen geachtet.9Es trauert, es schmachtet das Land; der Libanon steht beschämt da, er verdorrt; Saron ist einer Steppe gleich geworden, und Basan und Karmel schütteln ihr Laub ab.10Nun will ich aufstehen, spricht Jehova; nun will ich mich emporrichten, nun mich erheben.11Ihr gehet schwanger mit Heu, Stoppeln werdet ihr gebären; euer Schnauben ist ein Feuer, das euch verzehren wird.12Und die Völker werden zu Kalkbränden, wie abgehauene Dornen, die im Feuer verbrannt werden.(Psalm 118.12)13Höret, ihr Fernen, was ich getan, und ihr Nahen, erkennet meine Macht!14Die Sünder in Zion sind erschrocken, Beben hat die Ruchlosen ergriffen. "wer von uns kann weilen bei verzehrendem Feuer? Wer von uns kann weilen bei ewigen Gluten?" -15Wer in Gerechtigkeit wandelt und Aufrichtigkeit redet; wer den Gewinn der Bedrückungen verschmäht; wer seine Hände schüttelt, um keine Bestechung anzunehmen; wer sein Ohr verstopft, um nicht von Bluttaten zu hören, und seine Augen verschließt, um Böses nicht zu sehen:(Psalm 15.2-5)(Psalm 24.3-4)16der wird auf Höhen wohnen, Felsenfesten sind seine Burg; sein Brot wird ihm dargereicht, sein Wasser versiegt nie. -17Deine Augen werden den König schauen in seiner Schönheit, sehen werden sie ein weithin offenes Land.(Jesaja 32.1)18Dein Herz wird des Schreckens gedenken: Wo ist der Schreiber? wo der Wäger? wo, der die Türme zählte?19Du wirst das freche Volk nicht mehr sehen, das Volk von unverständlicher Sprache, daß man sie nicht vernehmen, von stammelnder Zunge, die man nicht verstehen kann.(5. Mose 28.49)20Schaue Zion an, die Stadt unserer Festversammlungen! Deine Augen werden Jerusalem sehen, eine ruhige Wohnstätte, ein Zelt, das nicht wandern wird, dessen Pflöcke ewiglich nicht herausgezogen, und von dessen Seilen keines je losgerissen werden wird; -21sondern daselbst ist ein Mächtiger, Jehova, bei uns; ein Ort von Flüssen, von breiten Strömen: kein Ruderschiff kommt hinein, und durch denselben zieht kein mächtiges Schiff.22Denn Jehova ist unser Richter, Jehova unser Feldherr, Jehova unser König; er wird uns retten. -23Schlaff hängen deine Taue; sie halten nicht fest das Gestell ihres Mastes, halten das Segel nicht ausgebreitet. - Dann wird ausgeteilt des Raubes Beute in Menge, selbst Lahme plündern die Beute.24Und kein Einwohner wird sagen: Ich bin schwach. Dem Volke, das darin wohnt, wird die Missetat vergeben sein. -(Sacharja 12.8)
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)