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Jesaja - Kapitel 3

Gericht über Sünden, besonders über die der höheren Stände und deren Frauen

1 Denn siehe, der Herr, Jehova der Heerscharen, nimmt von Jerusalem und von Juda Stütze und Unterstützung hinweg, jede Stütze des Brotes und jede Stütze des Wassers; (3. Mose 26.26) (Hesekiel 4.16) 2 Held und Kriegsmann, Richter und Prophet und Wahrsager und Ältesten; 3 den Obersten über fünfzig und den Angesehenen und den Rat, und den geschickten Künstler und den Zauberkundigen. 4 Und ich werde Jünglinge zu ihren Fürsten machen, und Buben sollen über sie herrschen. (Prediger 10.16) 5 Und das Volk wird sich gegenseitig bedrücken, der eine den anderen, und ein jeder seinen Nächsten; der Knabe wird frech auftreten gegen den Greis, und der Verachtete gegen den Geehrten. 6 Wenn jemand seinen Bruder in seines Vaters Hause ergreift und sagt: Du hast ein Kleid, unser Vorsteher sollst du sein; und dieser Einsturz sei unter deiner Hand! 7 so wird er an jenem Tage seine Stimme erheben und sagen: Ich kann kein Wundarzt sein; ist doch in meinem Hause weder Brot noch Kleid: machet mich nicht zum Vorsteher des Volkes. - 8 Denn Jerusalem ist gestürzt und Juda gefallen, weil ihre Zunge und ihre Taten wider Jehova sind, um zu trotzen den Augen seiner Herrlichkeit. 9 Der Ausdruck ihres Angesichts zeugt wider sie; und von ihrer Sünde sprechen sie offen wie Sodom, sie verhehlen sie nicht. Wehe ihrer Seele! denn sich selbst bereiten sie Böses. (Hosea 13.9) 10 Saget vom Gerechten, daß es ihm wohlgehen wird; denn die Frucht ihrer Handlungen werden sie genießen. (Jesaja 32.17) 11 Wehe dem Gesetzlosen! es wird ihm übelgehen; denn das Tun seiner Hände wird ihm angetan werden. 12 Mein Volk, - seine Bedrücker sind Buben, und Weiber herrschen über dasselbe. Mein Volk, deine Leiter führen irre, und den Weg deiner Pfade haben sie dir entrückt. 13 Jehova steht da, um zu rechten; und er tritt auf, um die Völker zu richten. 14 Jehova wird ins Gericht gehen mit den Ältesten seines Volkes und dessen Fürsten: Und ihr, ihr habt den Weinberg abgeweidet, der Raub des Elenden ist in euren Häusern; 15 was habt ihr, daß ihr mein Volk zertretet und das Angesicht der Elenden zermalmet? spricht der Herr, Jehova der Heerscharen. 16 Und Jehova sprach: Weil die Töchter Zions hoffärtig sind, und einhergehen mit gerecktem Halse und blinzelnden Augen, und trippelnd einhergehen und mit ihren Fußspangen klirren: (Sprüche 31.30) (1. Timotheus 2.9) 17 so wird der Herr den Scheitel der Töchter Zions kahl machen, und Jehova ihre Scham entblößen. 18 An jenem Tage wird der Herr wegnehmen den Schmuck der Fußspangen und der Stirnbänder und der Halbmonde; 19 die Ohrgehänge und die Armketten und die Schleier; 20 die Kopfbunde und die Schrittkettchen und die Gürtel und die Riechfläschchen und die Amulette; 21 die Fingerringe und die Nasenringe; 22 die Prachtkleider und die Oberröcke und die Umhänge und die Beutel; 23 die Handspiegel und die Hemden und die Turbane und die Überwürfe. 24 Und es wird geschehen, statt des Wohlgeruchs wird Moder sein, und statt des Gürtels ein Strick, und statt des Lockenwerks eine Glatze, und statt des Prunkgewandes ein Kittel von Sacktuch, Brandmal statt Schönheit. 25 Deine Männer werden durchs Schwert fallen, und deine Helden im Kriege. 26 Und ihre Tore werden klagen und trauern, und ausgeleert wird sie sein, sich zur Erde niedersetzen.

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5. Mose - Kapitel 14

1 Ihr seid Kinder Jahwes, eures Gottes. Ihr dürft euch also wegen eines Toten keine Schnittwunden beibringen und euch auch nicht über der Stirn kahl scheren. (3. Mose 19.27-28) 2 Denn du bist Jahwe, deinem Gott, ein heiliges Volk. Dich hat Jahwe aus allen Völkern der Erde für sich als sein eigenes Volk erwählt. 3 Du sollst nichts Abscheuliches essen. 4 Folgende Tiere dürft ihr essen: Rind, Schaf, Ziege, 5 Hirsch, Gazelle, Damhirsch, Wildziege und alle Arten von Antilopen. 6 Alle Tiere, die deutlich gespaltene Hufe haben und ihre Nahrung wiederkäuen, dürft ihr essen. 7 Doch folgende, die bloß wiederkäuen oder bloß gespaltene Hufe haben, sollt ihr nicht essen: das Kamel, den Hasen und den Klippdachs, denn sie käuen zwar wieder, haben aber keine deutlich gespaltenen Hufe. Sie sollen euch als unrein gelten. 8 Auch das Schwein soll euch als unrein gelten, denn es hat zwar gespaltene Hufe, ist aber kein Wiederkäuer. Ihr dürft nichts vom Fleisch solcher Tiere essen und sie auch nicht berühren, wenn sie verendet sind. 9 Von den Wassertieren dürft ihr alles essen, was Flossen und Schuppen hat. 10 Aber alles, was keine Flossen oder Schuppen hat, soll euch als unrein gelten. 11 Alle reinen Vögel dürft ihr essen. 12 Doch folgende sollt ihr nicht essen: den Gänsegeier, den Lämmergeier und den Mönchsgeier, 13 den Milan, den Habicht und alle Arten von Raubvögeln, 14 alle Arten von Raben, 15 den Strauß, die Schwalbe, die Möwe und alle Arten von Falken, 16 das Käuzchen, den Uhu und die Schleiereule, 17 die Ohreule, den Aasgeier und die Fischeule, 18 den Storch, alle Arten von Reihern, den Wiedehopf und die Fledermaus. 19 Alles geflügelte Kleingetier soll euch als unrein gelten. Es darf nicht gegessen werden. 20 Alles reine Geflügel dürft ihr essen. 21 Verendete Tiere dürft ihr nicht essen. Du kannst sie dem Fremden an deinem Ort zum Essen überlassen oder sie einem Ausländer verkaufen, denn du bist Jahwe, deinem Gott, ein heiliges Volk. Du sollst ein Böckchen nicht in der Milch seiner Mutter kochen. (2. Mose 22.30) (2. Mose 23.19) 22 Vom ganzen Ertrag deiner Saat sollst du den Zehnten geben, von dem, was Jahr für Jahr auf dem Feld wächst. (3. Mose 27.30) 23 Bring ihn an den Ort, den Jahwe, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. Dort, vor ihm, sollst du von deinem Zehnten essen, von Getreide, Most und Öl, von den Erstgeborenen deiner Rinder, Schafe und Ziegen, damit du es lernst, zu aller Zeit Ehrfurcht vor Jahwe, deinem Gott, zu haben. (5. Mose 12.18) 24 Es ist möglich, dass der Ort, den Jahwe, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, zu weit für dich ist, sodass du deinen Zehnten nicht hinbringen kannst. 25 Dann mach den zehnten Teil von dem, womit Jahwe dich gesegnet hat zu Geld. Nimm es mit und geh an den Ort, den Jahwe, dein Gott, erwählen wird. 26 Kauf dort für das Geld alles, worauf du Lust hast: Rinder, Schafe, Wein, Bier und was du sonst noch magst. Genieße alles dort, in der Gegenwart Jahwes, und freue dich. 27 Vergiss aber den Leviten nicht, der an deinem Ort wohnt, denn er hat keinen Erbbesitz neben dir. (5. Mose 12.19) 28 Am Ende jedes dritten Jahres sollst du den Zehnten deines Einkommens von jenem Jahr in deinem Ort niederlegen. (5. Mose 26.12-15) 29 Er ist für den Leviten bestimmt, der kein eigenes Land besitzt, und für den Fremden, die Waise und die Witwe, die in deinem Ort leben. Sie sollen sich davon satt essen, damit Jahwe, dein Gott, die Arbeit deiner Hände segnet.